Kartenteil des Raumordnungsplans für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone in der Nordsee (Stand 2021)
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Planung für die Meere
Bis zum Jahr 2045 will Deutschland in der Nord- und Ostsee
Windenergieflächen bis mindestens 70 GW ausweisen. Die Zulassung
der dort zu realisierenden Windparks ist von Gesetzen und Plänen abhängig.
Aktuell sind in der deutschen ausschließlichen
Wirtschaftszone (AWZ) Flächen von 3.886 km?
zur Nutzung durch Windenergie festgelegt, was
knapp 544.000 Fußballfeldern und einer Leistung
von etwa 8 GW entspricht. Bis 2045 sollen die für
die Windkraft zu nutzenden Flächen massiv auf-
gestockt werden. Doch wie werden eigentlich
Flächen für die Windkraft geplant und für Interes-
senten ausgewählt?
Zunächst bestimmt die Raumplanung entspre-
chend der Regelungen im Raumordnungsgesetz,
welche Flächenbedarfe aktueller und künftiger
Nutzungen bestehen. Dazu gehören Schifffahrt,
Rohstoffgewinnung, Fischerei, Offshore-Windener-
gie, Strom- und Datenkabel, Pipelines, Forschung
Und Verteidigung aber auch Schutz und Verbes-
serung der Meeresumwelt. Der aktuelle Raum-
ordnungsplan für die deutsche AWZ der Nord- und
Ostsee trat 2021 mit Zustimmung aller betroffe-
nen Bundesministerien in Kraft. Über eine öffent-
liche Beteiligung waren zuvor Nutzergruppen und
die Öffentlichkeit aufgerufen, ihren räumlichen
Bedarf zu übermitteln. Durch einen vom zustän-
digen Bundesministerium eingesetzten wissen-
schaftlichen Begleitkreis wurden darauf aufbau-
end die Nutzungs- und Schutzansprüche in
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete koordiniert. Wäh-
‚end dabei z.B. bestehende Meeresnaturschutz-
zebiete als Vorranggebiete festgelegt wurden, sind
Flächen für Leitungen als Vorbehaltsgebiete ge-
plant worden. Darüber hinaus wurden z.B Rege-
lungen für die Hummerfischerei getroffen, die zum
Teil bis zu 300 m an die Außengrenze von Offsho-
re-Windparks (OWP) heranreichen kann.
Von der Fachplanung zur Zulassung
Aufbauend auf den Vorgaben des Windenergie-
zuf-See-Gesetzes (WindSeeG) wurde, 2023 der
-lächenentwicklungsplan für die Erreichung des
ıächsten Ausbauziels für Windenergie von 30 GW
dis 2030 aktualisiert. Er gibt sowohl die Flächen
vor, auf denen künftig OWPSs errichtet werden, als
auch wie und wann diese Flächen ausgeschrieben,
an die Konverter und’ Kabel angebunden und in
3etrieb gehen müssen. Für die erforderliche Be-
schleunigung der Zulassung wurde entschieden,
dass neben staatlich voruntersuchten Flächen
auch nicht staatlich voruntersuchte Flächen durch
die Bundesnetzagentur öffentlich ausgeschrieben
und versteigert werden. Bei voruntersuchten Flä-
zhen wird die Eignung zur Nutzung als OWP unter
konkreten Bedingungen, wie z.B. die zu installie-
rende Leistung, Anzahl und Höhe der Windenergie-
anlagen festgelegt. Die nicht voruntersuchten
:Jächen müssen durch die erfolgreichen Bieter
zelbst untersucht werden. Die Zulassung der Vor-
ı1aben erfolgt dann auf Grundlage des WindSeeG
durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hy-
drographie.
Auf jeder Ebene der Planung und auch der Zulas-
zung wird eine Umweltprüfung durchgeführt, bei
der die voraussichtlichen Auswirkungen des Vor-
habens auf z. B. am Boden lebende Organismen,
Fische, marine Säuger, Rast- und Zugvögel sowie
Aledermäuse ermittelt und beschrieben sowie bei
der Entscheidung für oder gegen Windkraftanlagen
abgewogen werden.
Jeannette Edier
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Se Ma NE:
Zusätzlich zu den Ausbauflächen für
Windenergieanlagen mit Netzan-
schluss wurden auf hoher See
Flächen für sonstige Energiegewin-
_____ nungsbereiche festgelegt, Auf
101 km? können Anlagen zur Erzeu-
gung anderer Energieträger errichtel
werden, z.B. Elektrolyseure zur Her
stellung von Grünem Wasserstoff.
-* „WwwW.bshi.de
Vorrang-/Vorbehaltsflächen:
Während ein Vorranggebiet für eine
bestimmte raumbedeutsame Funk-
tion oder Nutzung vorgesehen ist,
wird für ein Vorbehaltsgebiet nür
ein Rahmen vorgegeben und die
„Konkrete Ausgestaltung ist der
nachfolgenden Planung überlassen
Nationale Gewässer
Internationale Gewässe:
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Rechtsordnung der Maare
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