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Full text: Planung für die Meere

Kartenteil des Raumordnungsplans für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone in der Nordsee (Stand 2021) 
x 
Planung für die Meere 
Bis zum Jahr 2045 will Deutschland in der Nord- und Ostsee 
Windenergieflächen bis mindestens 70 GW ausweisen. Die Zulassung 
der dort zu realisierenden Windparks ist von Gesetzen und Plänen abhängig. 
Aktuell sind in der deutschen ausschließlichen 
Wirtschaftszone (AWZ) Flächen von 3.886 km? 
zur Nutzung durch Windenergie festgelegt, was 
knapp 544.000 Fußballfeldern und einer Leistung 
von etwa 8 GW entspricht. Bis 2045 sollen die für 
die Windkraft zu nutzenden Flächen massiv auf- 
gestockt werden. Doch wie werden eigentlich 
Flächen für die Windkraft geplant und für Interes- 
senten ausgewählt? 
Zunächst bestimmt die Raumplanung entspre- 
chend der Regelungen im Raumordnungsgesetz, 
welche Flächenbedarfe aktueller und künftiger 
Nutzungen bestehen. Dazu gehören Schifffahrt, 
Rohstoffgewinnung, Fischerei, Offshore-Windener- 
gie, Strom- und Datenkabel, Pipelines, Forschung 
Und Verteidigung aber auch Schutz und Verbes- 
serung der Meeresumwelt. Der aktuelle Raum- 
ordnungsplan für die deutsche AWZ der Nord- und 
Ostsee trat 2021 mit Zustimmung aller betroffe- 
nen Bundesministerien in Kraft. Über eine öffent- 
liche Beteiligung waren zuvor Nutzergruppen und 
die Öffentlichkeit aufgerufen, ihren räumlichen 
Bedarf zu übermitteln. Durch einen vom zustän- 
digen Bundesministerium eingesetzten wissen- 
schaftlichen Begleitkreis wurden darauf aufbau- 
end die Nutzungs- und Schutzansprüche in 
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete koordiniert. Wäh- 
‚end dabei z.B. bestehende Meeresnaturschutz- 
zebiete als Vorranggebiete festgelegt wurden, sind 
Flächen für Leitungen als Vorbehaltsgebiete ge- 
plant worden. Darüber hinaus wurden z.B Rege- 
lungen für die Hummerfischerei getroffen, die zum 
Teil bis zu 300 m an die Außengrenze von Offsho- 
re-Windparks (OWP) heranreichen kann. 
Von der Fachplanung zur Zulassung 
Aufbauend auf den Vorgaben des Windenergie- 
zuf-See-Gesetzes (WindSeeG) wurde, 2023 der 
-lächenentwicklungsplan für die Erreichung des 
ıächsten Ausbauziels für Windenergie von 30 GW 
dis 2030 aktualisiert. Er gibt sowohl die Flächen 
vor, auf denen künftig OWPSs errichtet werden, als 
auch wie und wann diese Flächen ausgeschrieben, 
an die Konverter und’ Kabel angebunden und in 
3etrieb gehen müssen. Für die erforderliche Be- 
schleunigung der Zulassung wurde entschieden, 
dass neben staatlich voruntersuchten Flächen 
auch nicht staatlich voruntersuchte Flächen durch 
die Bundesnetzagentur öffentlich ausgeschrieben 
und versteigert werden. Bei voruntersuchten Flä- 
zhen wird die Eignung zur Nutzung als OWP unter 
konkreten Bedingungen, wie z.B. die zu installie- 
rende Leistung, Anzahl und Höhe der Windenergie- 
anlagen festgelegt. Die nicht voruntersuchten 
:Jächen müssen durch die erfolgreichen Bieter 
zelbst untersucht werden. Die Zulassung der Vor- 
ı1aben erfolgt dann auf Grundlage des WindSeeG 
durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hy- 
drographie. 
Auf jeder Ebene der Planung und auch der Zulas- 
zung wird eine Umweltprüfung durchgeführt, bei 
der die voraussichtlichen Auswirkungen des Vor- 
habens auf z. B. am Boden lebende Organismen, 
Fische, marine Säuger, Rast- und Zugvögel sowie 
Aledermäuse ermittelt und beschrieben sowie bei 
der Entscheidung für oder gegen Windkraftanlagen 
abgewogen werden. 
Jeannette Edier 
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie 
Se Ma NE: 
Zusätzlich zu den Ausbauflächen für 
Windenergieanlagen mit Netzan- 
schluss wurden auf hoher See 
Flächen für sonstige Energiegewin- 
_____ nungsbereiche festgelegt, Auf 
101 km? können Anlagen zur Erzeu- 
gung anderer Energieträger errichtel 
werden, z.B. Elektrolyseure zur Her 
stellung von Grünem Wasserstoff. 
-* „WwwW.bshi.de 
Vorrang-/Vorbehaltsflächen: 
Während ein Vorranggebiet für eine 
bestimmte raumbedeutsame Funk- 
tion oder Nutzung vorgesehen ist, 
wird für ein Vorbehaltsgebiet nür 
ein Rahmen vorgegeben und die 
„Konkrete Ausgestaltung ist der 
nachfolgenden Planung überlassen 
Nationale Gewässer 
Internationale Gewässe: 
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MA: 
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Rechtsordnung der Maare 
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