Modell muss wiederum erneut geprüft werden, um nachzuweisen, dass die
Funktionsfähigkeit für die neuen Klassifizierungen sowie alle bisherigen
Leistungsumfänge weiterhin ihre Gültigkeit haben (siehe Kapitel 2.1.1).
6.3. Nachprüfung
Die Notwendigkeit einer Nachprüfung kann aufgrund von internen Änderungen am
<I-System, externen Veränderungen in der Anwendungsdomäne oder dem zeitlichen
Ablauf der Zertifizierung resultieren. Die Bedarfsuntersuchung und
Jmfangsbestimmung werden in folgenden Unterabschnitten aufgeführt.
N1 | Bedarfsuntersuchung einer Nachprüfung
Der Prüfer muss eine Übersicht aller zugelassenen KIl-Komponenten führen, um den
3edarf einer Nachprüfung ermitteln zu können. Dies ist insbesondere dann notwendig,
wenn die Betriebssicherheit einer Komponente, durch Eintreten eines externen
zinflusses, nicht mehr gegeben ist (s. Kapitel 6.2 Unterabschnitt H4). Es ist im Einzelnen
zu prüfen, ob Veränderungen der Software die erneute Prüfung der KI-Komponente
erfordern oder durch vereinfachte Prozesse vor dem Aufspielen auf die Komponente
validiert werden können.
N2 | Umfangsbestimmung der Nachprüfung
Wurde der Bedarf einer Nachprüfung ermittelt, ist vom Prüfer der Umfang zu
aestimmen. Durch die bei der Zulassung festgelegten Bedingungen für eine
Nachprüfung können so je nach Umfang eine einzelne KIl-Komponenten, mehrere
(zusammenhängende) KIl-Komponenten oder das gesamte Kl-System erneut durch den
Prüfprozess geführt werden.
Eine Nachprüfung gilt als abgeschlossen, wenn analog zu den in Kapitel 6.1
festgelegten Erfolgskriterien die geforderten Ausgaben des Systems erfüllt werden. Bei
eder Nachprüfung oder Änderung der Funktionsweise der Komponente sind auch die
\otwendigkeitskriterien zu prüfen und ggf. anzupassen.
Fraunhofer Ch.L
erif Al
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie