Regeln des jeweiligen Landes übereinstimmt (Bundesamt für Schifffahrt und
Aydrographie, 2022)
3.4. Unzulänglichkeit der ermittelten Normen und Richtlinien
Jm KI-Systeme auf Schiffen mittels des EU-Konformitätsbewertungsverfahrens
zertifizieren zu können, muss vorher sichergestellt werden, dass die verschiedenen
Prüfelemente auf diese Systeme anwendbar sind. Um dies zu überprüfen, werden im
-olgenden die aktuelle DVO und die Prüfverfahren auf ihre Konformität mit den
Anforderungen an KlI-Systemen untersucht.
Die 2021 verfasste, aktuelle Fassung der DVO (Europäische Kommission, 2022) enthält
<eine Verfahren zur Testung von Kl-Systemen. Es gibt weder eine mögliche Kategorie
zur Einordnung von solchen Systemen noch ein Verfahren, nach welchem Kl-Systeme
eingegliedert werden können. Eine Eintragung in die DVO benötigt ausreichende
\ormen und Spezifikationen, welches die nötigen Anforderungen an ein solches
3ystem beschreibt. Im Allgemeinen können Prüfnormen für ein EU-Konformitäts-
Jewertungsverfahren von unterschiedlichen Organisationen festgelegt werden
(Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union, 2014). Hierin ist
nsbesondere die IMO dafür zuständig, eine international einheitliche Regulierung von
autonomen und teilautonomen Schiffen zu entwickeln (Danish Maritime Authority,
2018).
Um das Fundament zur Regulierung von Kl-Systemen zu legen, hat die IMO eine
R0admap zur Entwicklung eines solchen festgelegt. Demnach soll eine international
verpflichtende Regulierung von MASS im Jahr 2028 eingeführt werden (IMO, 2022).
Auf nationaler Ebene ergibt eine erste Überprüfung der aktuell veröffentlichten
DIN-Normen, dass es zwar vereinzelt Normen, Spezifikationen und Normen im Entwurf
/DIN-SPEC) gibt, diese jedoch nicht die Anforderungen an ein Kl-System
nodellagnostisch beschreiben. Nach Sichtung aller im Rahmen der Studie
ausgewerteten Dokumente wurde festgestellt, dass existierende DIN-Normen spezielle
Einzelfälle standardisieren und keine generalisierte Zertifizierung zum gegenwärtigen
Zeitpunkt ermöglichen.
Neben den Normen und Spezifikationen werden zur Zertifizierung geeignete
Werkzeuge innerhalb eines Prüfverfahrens benötigt. Eine Untersuchung des
zU-Konformitätsbewertungsverfahrens ergibt, dass die zuvor erläuterten Prüfmodule
aicht für die Zertifizierung genutzt werden können, da sich die darin genutzten
>Prüfmethoden und -werkzeuge als ungeeignet herausstellen. Weder in einer
3aumusterprüfung (Modul B) noch innerhalb der Produktqualitäts- und
Qualitätssicherungsverfahren (Module D, E, F) oder der aktuell definierten Methoden
zur Einzelprüfung (Modul G) werden Kl-Systeme betrachtet (Europäisches Parlament
nd Rat der Europäischen Union, 2014). Dies bezieht sich auf alle existierenden Module
ınd entsprechenden Verordnungen. Somit sind auf CI-Modellen (s. Kapitel 2.1)
vasierende Kl-Systeme mit bisherigen Prüfprozessen nicht abbildbar.
Es ergibt sich also ein dringender Handlungsbedarf dedizierte Prozesse zu entwickeln,
die das Verhalten von Kl-Systemen auf ihre korrekte Funktionsweise prüfen. Zur
zingliederung neuer Prüfprozesse sollte das bestehende Konformitätsbewertungs-
verfahren um ein zusätzliches, speziell für Kl-Systeme ausgelegtes Modul erweitert
werden, um Kl-Systeme unter Nutzung bestehender und neuartiger Prozesse prüfen zu
<Öönnen. Eine mögliche Erweiterung des MED-Konformitätsbewertungsverfahren ist in
Abbildung 8 dargestellt.
Fraunhofer Cl.
/erifAl
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie