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Full text: VerifAI - Studie zur zielbasierten Standardisierung in der Prüfung und Zulassung intelligenter Entscheidungseinrichtungen von teilautonomen Überwasserfahrzeugen

3. Prüf- und Zertifizierungswesen 
Die Markteinführung neuartiger Bauteile für ein Schiff (Schiffsaurüstung) erfordert nach 
der International Convention for the Safety of Life at Sea (SOLAS) die Zertifizierung und 
Prüfung der Funktionsweise des Gerätes sowie den Herstellungsprozess und Betrieb des 
Ausrüstungsgegenstandes an Bord des Schiffes. Insbesondere bei der Zulassung von 
Zinrichtungen, mit dem Ziel Prozesse an Bord eines Schiffes zu autonomisieren, ist eine 
ımfassende Prüfung notwendig, um die Betriebssicherheit dieser Systeme zu 
gewährleisten. Dieses Kapitel erläutert die Prozesse, die für eine Zulassung und Prüfung 
eines Ausrüstungsgegenstandes notwendig sind und zeigt die Grenzen bestehender 
Verfahren auf. 
3.1. EU-Konformitätsbewertungsverfahren 
Die Überprüfung der Sicherheit von Schiffsausrüstung in der Europäischen Union (EU) 
wird gemäß der Marine Equipment Directive (MED) mittels eines Konformitäts- 
oewertungsverfahrens durch notifizierte Stellen durchgeführt. Notifizierte Stellen sind 
von nationalen Behörden akkreditierte Institutionen, die den Auftrag dazu bekommen, 
Jberprüfungsverfahren durchzuführen. Die Sicherstellung der Konformität der 
Produkte, die auf dem europäischen Markt eingeführt werden sollen, finden 
ainsichtlich ihres Entwurfs, dem Bau und ihrer Leistung statt. Die EU skizziert den 
Prozess der Konformitätsbewertung mit seinen möglichen Prüfmodulen und -optionen 
m Rahmen der Schiffsausrüstungsverordnung (Europäisches Parlament und Rat der 
Europäischen Union, 2014). 
Allgemein kann beim Konformitätsbewertungsverfahren in Abhängigkeit von der 
Produktionsart zwischen zwei Prüfoptionen unterschieden werden, welche teilweise in 
weiterführende Module unterteilt werden können. Die in Abbildung 7 dargestellten 
Module werden in den folgenden Abschnitten erläutert und mit Blick auf ihre 
Zielsetzung betrachtet. 
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33 
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Abbildung 7: Konformitätsbewertungsverfahren nach MED. 
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Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
	        
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