Grundsätze
07. Okt. 2020 Die Arbeit der BSU 9
? Alleiniges Ziel einer Seesicherheitsuntersuchung ist die
Verhinderung künftiger Unfälle mittels Sicherheits-
empfehlungen.
? Die Untersuchung ist unabhängig und überparteilich.
? Eine Untersuchung ist getrennt von anderen Untersuchungs-
verfahren (Polizei, Staatsanwaltschaft, Seeamt).
? Berichte und Erkenntnisse der BSU sind nicht in gerichtlichen
Verfahren zu nutzen. Die BSU trifft keine Feststellungen über
Schuld- oder Anspruchsfragen.
? Es gibt kein Recht auf Akteneinsicht.