Sachliche Zuständigkeit
Nicht zuständig ist die BSU für Seeunfälle mit ausschließlicher
Beteiligung von
? Kriegsschiffen, Truppentransportschiffen oder sonstigen, dem Bund
oder den Ländern gehörenden oder von diesen betriebenen Schiffen,
die im Staatsdienst stehen und ausschließlich anderen Zwecken als
Handelszwecken dienen,
? Schiffen ohne Maschinenantrieb, Holzschiffen einfacher Bauart sowie
nicht für gewerbliche Zwecke eingesetzten Sportbooten oder
Sportfahrzeugen, sofern sie nicht über eine vorgeschriebene
Besatzung verfügen und mehr als zwölf Fahrgäste befördern,
? Fischereifahrzeugen mit einer Länge von weniger als 15 Metern,
? fest installierten Offshore-Bohreinheiten.
Sportboote und kleine Fischereifahrzeuge können in bestimmten Fällen
doch untersucht werden, müssen aber für die Seefahrt gebaut sein.
07. Okt. 2020 Die Arbeit der BSU 8