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Full text: Die Arbeit der BSU

Sachliche Zuständigkeit Nicht zuständig ist die BSU für Seeunfälle mit ausschließlicher Beteiligung von ? Kriegsschiffen, Truppentransportschiffen oder sonstigen, dem Bund oder den Ländern gehörenden oder von diesen betriebenen Schiffen, die im Staatsdienst stehen und ausschließlich anderen Zwecken als Handelszwecken dienen, ? Schiffen ohne Maschinenantrieb, Holzschiffen einfacher Bauart sowie nicht für gewerbliche Zwecke eingesetzten Sportbooten oder Sportfahrzeugen, sofern sie nicht über eine vorgeschriebene Besatzung verfügen und mehr als zwölf Fahrgäste befördern, ? Fischereifahrzeugen mit einer Länge von weniger als 15 Metern, ? fest installierten Offshore-Bohreinheiten. Sportboote und kleine Fischereifahrzeuge können in bestimmten Fällen doch untersucht werden, müssen aber für die Seefahrt gebaut sein. 07. Okt. 2020 Die Arbeit der BSU 8
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