Örtliche Zuständigkeit
Die BSU ist zuständig für die Untersuchung von Vorkommnissen und
Seeunfällen von Seeschiffen aller Flaggen:
? innerhalb der deutschen Hoheitsgewässer,
? bei Verkehrsvorgängen auf den deutschen Seeschifffahrtsstraßen
und von, nach und in den an diesen gelegenen Häfen;
? außerhalb der Hoheitsgewässer aber innerhalb der deutschen
ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) nur im Falle von sehr
schweren Unfällen, sofern die der Bundesrepublik dort zugewiesenen
besonderen Rechte betroffen sind.
Außerhalb dieser Gebiete untersucht die BSU nur Seeunfälle auf oder
unter Beteiligung von Seeschiffen unter deutscher Flagge oder wenn die
Bundesrepublik Deutschland ein begründetes Interesse an der
Untersuchung eines Seeunfalls im Ausland hat (wenn z. B. deutsche
Staatsbürger getötet oder schwer verletzt wurden).
07. Okt. 2020 Die Arbeit der BSU 7