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Full text: Die Arbeit der BSU

Örtliche Zuständigkeit Die BSU ist zuständig für die Untersuchung von Vorkommnissen und Seeunfällen von Seeschiffen aller Flaggen: ? innerhalb der deutschen Hoheitsgewässer, ? bei Verkehrsvorgängen auf den deutschen Seeschifffahrtsstraßen und von, nach und in den an diesen gelegenen Häfen; ? außerhalb der Hoheitsgewässer aber innerhalb der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) nur im Falle von sehr schweren Unfällen, sofern die der Bundesrepublik dort zugewiesenen besonderen Rechte betroffen sind. Außerhalb dieser Gebiete untersucht die BSU nur Seeunfälle auf oder unter Beteiligung von Seeschiffen unter deutscher Flagge oder wenn die Bundesrepublik Deutschland ein begründetes Interesse an der Untersuchung eines Seeunfalls im Ausland hat (wenn z. B. deutsche Staatsbürger getötet oder schwer verletzt wurden). 07. Okt. 2020 Die Arbeit der BSU 7
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