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st. Eine Überprüfung zwischen dem zweiten und dritten Lauf-
ahr des Zeugnisses ist dabei Pflicht. Doch damit nicht genug.
Neben den geschilderten Zertifizierungen gibt es weitere Maß-
nahmen, um zu testen, ob der ISPS-Code an Bord korrekt um-
gesetzt wird. Die heute durchgeführte unangemeldete Kontrolle
ist eine dieser Maßnahmen und ein weiterer Tätigkeitsschwer-
punkt von BSH-Inspektorinnen und -Inspektoren.
Regelmäßig gehen Beamte wie Manfred Feindt stichprobenar-
ig an Bord und führen auf fremdflaggigen Schiffen Kontrollen
durch, wie sie der ISPS-Code, aber auch die Verordnung (EG)
725/2004 zur Erhöhung der Gefahrenabwehr auf Schiffen und
in Hafenanlagen vorsehen. „In der Regel sehe ich mir zuerst
die Dokumentation an; also das Zeugnis über die Gefahrenab-
wehr an Bord, die Besatzungsliste und das Zeugnis des Beauf-
tragten für die Gefahrenabwehr, genannt Ship Security Officer
'SSO). Aber auch Berichte von Gefahrenabwehrübungen sind
sehr aufschlussreich, belegen sie doch, ob die Besatzung sich
‚egelmäßig mit Themen der Gefahrenabwehr auseinandersetzt
und neue Crewmitglieder entsprechend einarbeitet. Anschlie-
3end mache ich einen Rundgang, schaue mir die Umsetzung
„or Ort an und befrage stichprobenartig Besatzungsmitglieder
zum Thema Gefahrenabwehr an Bord.“ Stellt Feindt hier Män-
gel fest, kann es zur Anzeige von Ordnungswidrigkeiten kom-
men, die schnell 1000 Euro und mehr erreichen können. Ziel der
Kontrollmaßnahmen ist aber weniger das Suchen und Finden
von Verstößen als vielmehr das Herbeiführen von Verbesserun-
gen zur Erhöhung der Sicherheit. „Das BSH will Maßnahmen
zur Gefahrenabwehr auf Schiffen optimieren, den Seeleuten
ein gesundes Sicherheitsbewusstsein vermitteln und Tipps für
die Praxis geben. Das gelingt am besten in einem dialogischen
Prinzip, bei dem wir alle etwas lernen“, betont Feindt, der selbst
jahrelang auf Containerschiffen fuhr und dort Ship Security Of-
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