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Full text: Standard

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Teil A - Rahmenbedingungen 
die die im Folgenden beschriebenen Regelgrößen für Untersuchungsgebiete als unangemes 
sen oder ungeeignet erscheinen lassen, so müssen die Untersuchungsgebiete durch die Ge 
nehmigungsbehörde den vorliegenden Gegebenheiten angepasst werden. 
Die nach diesem Standarduntersuchungskonzept erforderlichen Untersuchungen sind grund 
sätzlich von jedem Vorhabensträger durchzuführen. Die Verpflichtung zur Durchführung erfor 
derlicher Untersuchungen kann jedoch auch von mehreren Vorhabensträgern gemeinsam in 
einem Gebiet erfüllt werden, wenn nach Einschätzung der Genehmigungsbehörde gewährleis 
tet ist, dass durch die gemeinsam durchgeführten Untersuchungen die schutzgutspezifischen 
Anforderungen des StUK in räumlicher, zeitlicher sowie materieller Hinsicht erfüllt werden und 
zu erwarten ist, dass das Gebiet und die hierin schutzgutspezifisch zu erarbeitenden Ergeb 
nisse für alle betreffenden Vorhaben hinreichend repräsentativ sind. 
13.1 Vorhabensgebiet 
13.1.1 Benthos / Fische 
Die Größe des Untersuchungsgebietes entspricht der Größe des Vorhabensgebietes. 
13.1.2 Avifauna 
• Flugzeugzählungen: 
Die Fläche muss inkl. Referenzgebiet mindestens 2.000 km 2 betragen. 
• Schiffszählungen: 
Die Untersuchungsfläche bei Vorhabensgebieten muss grundsätzlich insgesamt min 
destens 200 km 2 umfassen. 
Grundsätzlich muss das Vorhabensgebiet immer von einer 2 Seemeilen breiten Untersu 
chungsfläche umgeben sein. 
13.1.3 Marine Säugetiere 
• Flugzeugzählungen: 
Das Untersuchungsgebiet incl. Referenzgebiet muss mindestens 2.000 km 2 abdecken, 
wobei das Untersuchungsgebiet einen rechteckigen Zuschnitt haben sollte. 
Das Vorhabensgebiet sollte möglichst in der Mitte des Untersuchungsgebietes liegen. 
Der Abstand zwischen den Windparkseiten und dem Rand des Untersuchungsgebietes 
muss mindestens 20 km betragen. 
• Schiffszählungen: 
Die Größe des Untersuchungsgebietes entspricht der Größe des Untersuchungsge 
bietes für Vogeluntersuchungen (siehe 13.1.2). 
13.2 Referenzgebiete 
Referenzgebiete dienen im Rahmen der Untersuchung von einzelnen Schutzgütern als Ver 
gleich für deren jeweilige Entwicklung ohne Einfluss der Windenergieanlagen, um Effekte von 
Offshore-WEA erkennbar zu machen. Die gemeinsame Durchführung von Untersuchungen
	        
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