Unterstützung der Energiewende 27
Ausbauziele für die Windenergie auf See,
die von der Bundesregierung beschlos-
sen wurden, umzusetzen. Die Veröffent-
lichung des Flächenentwicklungsplans ist
für Januar 2023 geplant.
Erlass der
2. Windenergie-auf-See-Verordnung
Das BSH hat 2022 mit dem Erlass der
2, Windenergie-auf-See-Verordnung
‘2. WindSeeV) die Eignung von drei weite-
‚en Flächen —- N-3.5, N-3.6 und N-7.2 - in
der deutschen ausschließlichen Wirt-
schaftszone (AWZ) der Nordsee für die
\lutzung durch Offshore-Windenergie
festgestellt. Auf den Flächen können
Windenergieanlagen mit einer Leistung
von insgesamt 1880 Megawatt, knapp
zwei Gigawatt, errichtet werden
Darüber hinaus hat es die Ergebnisse der
-lächenvoruntersuchung für die Fläche
\-7.2 sowie die Ergebnisse der Flächen-
voruntersuchungen für die Flächen N-3.5
und N-3.6 veröffentlicht. Die Fläche N-7.2
liegt in der deutschen AWZ der Nordsee
Die Wassertiefen belaufen sich auf 36,5
bis 38,6 Meter (LAT). Die Entfernungen
betragen zu den nächstgelegenen Inseln
Borkum etwa 75 km und Helgoland ca.
100 km. Die Flächen N-3.5 und N-3.6
liegen in der deutschen AWZ der Nordsee
im westlichen Teil des im FEP 2020 festge-
legten Gebiets N-3. Sie liegen zwischen
den Verkehrstrennungsgebieten „German
Bight Western Approach“ und „Terschel-
ling German Bight”. Die Mindestwasser-
tjefe beträgt 30 m (LAT). Die Entfernung
zu der nächstgelegenen Insel Norderney
südlich der Fläche beträgt etwa 35 km.
Die Inbetriebnahme der Windenergieanla-
gen auf der Fläche N-7.2, auf der eine
Leistung von 980 MW installiert wird, ist
für das Jahr 2027 vorgesehen. Für die
Flächen N-3.5 und N-3.6 ist Insgesamt
eine Leistung von 900 Megawatt und eine
ınbetriebnahme für das Jahr 2028 vorge-
sehen.