Festlegungen im Überblick
Windenergie auf See
• Vorranggebiete zur Sicherung des Ausbauziels bis 2030
(entsprechend FEP 2020)
• Vorbehaltsgebiete zur Sicherung von Flächen darüber hinaus zur
Erreichung späterer Ausbauziele (ca. 40 bis 43 GW)
• Bedingte Festlegungen unter Vorbehalt einer Prüfung durch das für
die Schifffahrt zuständige Bundesministerium
10Bundesfachplanungsbeirat