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Full text: Exoten im Bewuchs \u2013 Bedeutung der Freizeitschifffahrt für die Verbreitung nicht-einheimischer Arten

26 | Exoten im Bewuchs 
cher auf Kupfer als Salzwasserorganismen®, 
Daehne et al. (2017) zeigten bei einzelnen Messun- 
gen in deutschen Gewässern Kupferkonzentratio- 
nen im Brackwasser von 20 ug/l für Kupfer und 27 
Hg/l für Zink. Im Süßwasser lagen die Konzentratio- 
nen bei 2-20 ug/l für Kupfer und 2-16 ug/l für Zink. 
Die Umweltqualitätsnorm (UQN) für Oberflächenge- 
wässer empfiehlt für ausgewählte Stoffe Schwellen- 
werte, die nicht überschritten werden sollten, wenr 
ein guter chemischer Zustand von Oberflächenge- 
wässern erreicht werden soll. Für Süßwasser wer- 
den Kupfer- und Zinkwerte (MAC-Q$S)* von 2,4 ug 
Cu/l und 33 ug Zn/l und für Salzwasser von 2,4 ug 
Cu/l sowie 9 ug Zn/l vorgeschlagen“. 
(2) 
Fehler in der Handhabung mit AFS sowie 
unzureichende Behandlung schwer zugängli- 
cher Flächen (Nischen). 
Missverständlich formulierte Angaben zu AFS- 
Produkten — insbesondere dann, wenn Pro- 
duktangaben unterschiedlich oder weiterfüh- 
rende Links nicht abrufbar waren. 
(3) 
Um die Probleme mit dem Bewuchs in den Griff zu 
bekommen, wurde zwischendurch gekrant und 
gereinigt. Wo das Kranen nicht möglich war, wurden 
Reinigungsarbeiten notfalls Unterwasser durchge- 
Führt. 
5.3.2 Trailernutzung (Überlandtransporte) 
Obwohl biozichaltige Produkte seit langem verwen- 
det werden, wird von zahlreichen, durch intensiven 
Bewuchs verursachten, Problemen berichtet (Abbil- 
dung 5-6). Dabei handelte es sich um mangelnde 
Manövrierbarkeit, Geschwindigkeitsverlust und 
erhöhten Treibstoffverbrauch. Vor allem der 
Bewuchs am Propeller, am Ruder und in den Zwi- 
schenräumen (Nischen) beeinträchtigt die Manöv- 
rierbarkeit und erhöht das Unfallrisiko. 
Bei den stark und sehr stark betroffenen Booten 
konnten die Ursachen für Bewuchs auf folgende 
Dinge zurückgeführt werden: 
(1) Erwerb von gebrauchten Booten —- dabei war 
die vom Vorbesitzer aufgetragene Beschich- 
:ung unbekannt, eine Erneuerung wurde nicht 
durchgeführt. 
In Anlehnung an die Straßenverkehrs-Zulassungs- 
Ordnung (8 32 StVZO*') waren Bootslängen von 
<8 m für die Betrachtung der potenziellen Ein- 
schleppung von Neobiota durch Überlandtrans- 
porte in andere Gewässer (Seen, Flüsse) relevant. 
Die Überlandtransporte in andere Gewässersys- 
teme waren im Rahmen dieser Studie eine Aus- 
nahme. Das kann daran gelegen haben, dass 
kleine Boote (<8 m) in der Regel ohne Terminverein- 
barung über Slipanlagen zu Wasser gelassen oder 
an Land gezogen werden können. Ein Ortswechsel 
ist für diese Größenklasse der Boote schnell mög- 
lich. In dieser Studie wurden allerdings nur Boote 
erfasst, die zum Saisonende am vereinbarten Tag 
gekrant wurden. Dabei handelte es sich überwie- 
gend um Boote, die länger als 8 m und auf das 
<ranen angewiesen waren. Ein Ortswechsel ist nur 
nach sorgfältiger Planung und unter erschwerten 
38 UBA (2015a) Revision der Umweltqualitätsnormen der Bundes-Oberflächengewässer nach Ende der Übergangsfrist für Richtlinie 
2006 /11/ EG und Fortschreibung der europäischen Umweltqualitätsziele für prioritäre Stoffe. Umweltbundesamt (UBA), Dessau- 
Roßlau. 
39 MAC-QS: Maximum Acceptable Concentration (Quality Standard) 
40 UBA (2015b) Revision der Umweltqualitätsnormen der Bundes-Oberflächengewässer nach Ende der Übergangsfrist für Richtlinie 
2006 /11/EG und Fortschreibung der europäischen Umweltqualitätsziele für prioritäre Stoffe. Umweltbundesamt (UBA), Dessau- 
Roßlau. 
41 Nach $ 32 StVZO / Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) - Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen 
beträgt die höchstzulässigen Länge für Kraftfahrzeuge mit Anhängern 18 m
	        
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