Gewässervermessung in der
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung
des Bundes (WSV) - Qualitätssicherung
durch einheitliche Standards
Andreas Miggelt | Bianca Berlin
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Gewässervermessung in der Wasserstraßen- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV)
1.1 Aufbau und Aufgabe der WSV
Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) gehört zum
Ressort des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Die WSV
gliedert sich in die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)
mit Sitz in Bonn und die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter sowie die Was-
serstraßen-Neubauämter in den Regionen.
Die WSV verwaltet, betreibt und unterhält die im Eigentum des Bundes ste-
henden Bundeswasserstraßen sowie deren Anlagen und hält diese für einen si-
cheren Schiffsverkehr bereit. Das Netz der Bundeswasserstraßen umfasst rund
7300 km Binnenwasserstraßen und 23.000 km* Seewasserstraßen (Abb. 1).
Für den sicheren Schiffsverkehr sind u.a. zuverlässige Informationen zur
Wasserspiegellage und zur Sohlgeometrie der Wasserstraße von entscheiden-
der Bedeutung. Die daraus resultierende Wasserstiefe und deren durchgängige
Verfügbarkeit in der Fläche sind mitbestimmend für die Transportkapazität der
Schifffahrt und den Schifffahrtsweg (Fahrrinne, Fahrwasser).
1.2 Gewässervermessung und Qualitätsanforderung
1.2.1 Aufgaben der Gewässervermessung
Die Bestimmung der Gewässertiefen und Wasserspiegellagen durch Vermes-
sung sind zentrale Aufgaben der Gewässervermessung auf den Binnen- und
Seewasserstraßen des Bundes. Damit werden umfangreich raumbezogene In-
formationen zur Gewässertopographie und deren Dynamik erfasst, ebenso zur
morphologischen Struktur des Gewässerbettes (Abb. 2), zur Lage und Beschaf-
U Wilsrier-Velıa
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