412 Neuer maritimer Raumordnungsplan für Nordsee und Ostsee
Neuer martümer Raumoraänur.>5.an für Nord-
see und Ostsee
Rund 70 Prozent der Meeresfläche des gesamten deutschen Nordseegebietes und
rund 29 Prozent der Meeresfläche des gesamten deutschen Ostseegebiets bilden
die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) jenseits des Küstenmeers.
Hinsichtlich dieser Fläche von 32982 km? kann Deutschland gem. Art. 55 des UN-
Seerechtsübereinkommens die alleinige wirtschaftliche Nutzung vornehmen und
in begrenztem Umfang souveräne Rechte und Hoheitsbefugnisse wahrnehmen.
Schifffahrt und Fischerei, Sand- und Kiesabbau, Gasgewinnung, Verlegung von
Rohrleitungen und Seekabeln, Wissenschaft und Forschung, militärische Übungen
sowie die Gewinnung regenerativer Energien sind Nutzungen in diesem Raum.
Gleichzeitig ist Deutschland als Küstenstaat laut Seerechtsübereinkommen dem
Schutz und der Bewahrung der Meeresumwelt und damit dem Naturschutz ver-
pflichtet. Nordsee und Ostsee sind wichtige Lebensräume für bedeutende Säuge-
tier-, Fisch- und Vogelarten sowie für eine Vielzahl an Bodenlebewesen. Meeres-
raumplanung ordnet und sichert diese konkurrierenden Nutzungsinteressen und
Schutzansprüche.
Durch stetig wachsende Inanspruch-
ıahme des Meeres, die vor allem auf
1eue Interessen wie etwa den Ausbau der
Iffshore-Windenergie zurückzuführen ist,
<ann es zu Konflikten zwischen Nutzun-
gen untereinander und mit dem Meeres-
n1aturschutz in diesem besonderen Natur-
-aum kommen. In diesem Spannungsfeld
aus Wirtschaft, Wissenschaft und Umwelt
spielt die Meeresraumplanung eine ent-
scheidende Rolle. Sie ist ein vorausschau-
andes Planungsinstrument für die nach-
ıaltige Entwicklung auf dem Meer, das die
\utzungsinteressen und Schutzansprüche
<oordiniert.
Im Gegensatz zur Raumplanung an Land
gezieht die maritime Raumordnung
Meeresoberfläche, Wassersäule, Meeres-
Joden und Meeresuntergrund in die
?lanungen ein. Sie erfasst auf einer
ibergeordneten Ebene geplante und
gereits stattfindende Aktivitäten auf dem
Meer, soll vorhandene Nutzungskonflikte
Ninimieren und damit zukünftigen Prob-
emen weitgehend vorbeugen. Sie ord-
1et zum Schutz der Meeresumwelt und
der Natur die Nutzung der Meere. Auch
für politische Ziele wie den gesetzlich
festgelegte Ausbau regenerativer Ener-
Jien für die nationale Energiewende
schafft die maritime Raumordnung die
-äumliche Grundlage.
2009 traten die ersten Raumordnungs-
pläne für die deutsche AWZ der Nordsee
und der Ostsee in Kraft. Seitdem haben
sich die Vorhaben zur Meeresnutzung und
die tatsächlichen Nutzungen der Meere
weiterentwickelt. Die Wissenschaft hat für
die Raumordnungspläne für die deutsche
AWZ Empfehlungen für eine Weiterent-
wicklung erarbeitet. Auf europäischer
Ebene ist 2014 die Richtlinie zur Schaf-
‘ung eines Rahmens für die maritime
Raumplanung (MRO-Richtlinie) in Kraft
getreten. Infolge des Fortschritts der
tatsächlichen Aktivitäten und der geänder-
(en rechtlichen Rahmenbedingungen
wurde die Überarbeitung und Aktualisie-
rung der Raumordnungspläne aus 2009
erforderlich.
.M Juni 2019 wurde durch das für die
Meeresraumplanung zuständigen Bun-
desministerium des Innern, für Bau und
Heimat (BMI, mittlerweile ist die Zustän-
digkeit für die Raumordnung zum neuen
Bundesministerium für Wohnen, Stadtent-
wicklung und Bauwesen - BMWSB -
gewechselt) die Fortschreibung und
Aktualisierung der bestehenden Raum-
ordnungspläne eingeleitet. Bei der Fort
schreibung des Raumordnungsplans
wurde eine Strategische Umweltprüfung
(SUP) durchgeführt, in deren Rahmen ein
Umweltbericht für die deutsche AWZ der