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Full text: Lotsenannahmepflicht in der Kadetrinne

die Ostsee gar nicht nutzen wollen, sondern nur für die Kadetrinne notgedrungen einen Lotsen annehmen, werden einwenden, dass ihnen diese höheren Kosten nicht angelastet werden können. Im Ergebnis könnte das dazu führen, dass von Deutschland und Dänemark ein auf die Kadetrinne beschränkter Lotsdienst – ähnlich wie auf nationalen Seelotsrevieren – angeboten werden muss, bei dem eine ortsnahe Lotsenversetzung gewährleistet ist. In diesem Fall müsste eine Regelung getroffen werden, wie ein solcher gemeinsamer Lotsdienst von deutschen und dänischen Lotsen organisiert, finanziert und beaufsichtigt werden könnte. Zugleich wäre zu klären, ob statt des „Kadetrinnen-Lotsen“ auch ein Überseelotse eines anderen Ostseestaates ausreicht. Nach allem dürfte es erforderlich sein, vor einer Initiative in der IMO ein gemeinsames deutsch-dänisches Konzept zur Ausgestaltung der Lotsenannahmepflicht und Organisation des Lotsdienste zu erarbeiten. IV. Bewertung 21Es ist unstreitig, dass eine Lotsenannahmepflicht in der Kadetrinne für Schiffe unter allen Flaggen nicht auf nationaler oder regionaler Ebene, sondern nur auf der Grundlage einer Entscheidung der IMO eingeführt werden kann. Dabei käme in Betracht, in Anlehnung an die Regelungen über Wegeführungssysteme und Schiffsmeldepflichten Kapitel V der Anlage zu SOLAS um eine Vorschrift über die Lotsenannahmepflicht zu ergänzen. Die Regelung müsste vorsehen, dass mit Zustimmung der IMO eine Annahmepflicht auch für Gebiete außerhalb der Hoheitsgewässer begründet werden kann. Für eine solche Änderung des Übereinkommens wäre eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden und abstimmenden SOLAS-Vertragsparteien erforderlich. Daneben eröffnet Art. 211 Abs. 6 lit. c SRÜ die Möglichkeit, die Kadetrinne mit Zustimmung der IMO als besonders zu schützendes Gebiet auszuweisen und – wiederum mit Zustimmung der IMO – eine Lotsenannahmepflicht als Teil der nautischen Praxis festzulegen. Für diese Entscheidungen in der IMO wäre jeweils nur die Mehrheit der anwesenden und abstimmenden Mitglieder erforderlich. Die Initiative müsste von Deutschland und Dänemark gemeinsam ergriffen wer- Ehlers: Lotsenannahmepflicht in der Kadetrinne(RdTW 2022, 133) 140 den. Sie bedürfte einer inhaltlich detaillierten Vorbereitung einschließlich einer überzeugenden fachlichen Darlegung, dass das Gebiet besonders gefährdet ist und geschützt werden muss und es dazu einer Lotsenannahmepflicht bedarf. Im Hinblick auf die im Ostseebereich bestehenden Überseelotsdienste wäre auch eine vorherige Abstimmung mit den anderen Ostseestaaten über die Ausgestaltung der Annahmepflicht und Organisation des Lotsdienstes notwendig. Nach gegenwärtigem Stand erscheinen die Erfolgsaussichten einer IMO-Initiative jedoch äußerst gering. Seinerzeitige Vorstöße Australiens, die IMO zur Zustimmung zur Ausweitung der Lotsenannahmepflicht im Great Barrier Reef auf Bereiche außerhalb der Hoheitsgewässer zu bewegen, scheiterten. Es ist nicht zu erkennen, dass die IMO inzwischen bereit ist, sich mit einer Lotsenannahmepflicht in der AWZ näher auseinanderzusetzen. Viele Staaten sehen in einer solchen Pflicht einen nicht akzeptablen Eingriff in die Schifffahrtsfreiheiten, die gem. Art. 58 Abs. 1 SRÜ auch in der AWZ gelten, und dürften nicht zuletzt angesichts verschiedener aktueller seerechtlicher Streitfälle über küstenstaatliche Befugnisse die Präzedenzwirkung einer Regelung für die Kadetrinne auf andere Seegebiete befürchten. Zumindest würde eine Initiative voraussetzen, dass sie von allen Ostseestaaten mitgetragen wird. Das ist nicht der Fall. Es deutet nichts darauf hin, dass Russland seine ablehnende Haltung aufgeben könnte. Ausschlaggebend sind dafür geopolitische Erwägungen, dass ein freier und ungehinderter Kopie von Peter Ehlers, abgerufen am 08.05.2022 09:05 - Quelle: beck-online DIE DATENBANK http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-RDTW-B-2022-S-133-N-1 11 von 14 5/8/2022
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