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Full text: Jahresbericht 2019-2020 - Zeit für Mee(h)r Innovation

Daten und Fakten 2019/2020 71 
xapitän/in oder Schiffsoffizier/in auf 
-ischereifahrzeugen unter Bundes- 
Nagge), 
1552 Bescheinigungen auf ausgestellte 
Seeleute-Ausweise, 933 an männliche 
Jnd 619 an weibliche Seeleute, 294 
davon an Ausländer/innen. 
Die 2178 erteilten Befähigungszeugnisse 
nit Befugnissen zur/m Kapitän/in oder 
Schiffsoffizier/in verteilen sich folgender- 
naßen (Ersterteilung/Gültigkeitsverlänge- 
ung): 
» 707 Kapitän NK (120/587) 
» 195 Erster Offizier NEO (103/92) 
181 Nautischer Wachoffizier NWO 
96/85) 
295 Kapitän küstennahe Fahrt NK 500 
{Angabe ohne Differenzierung nach 
=rsterteilung und Gültigkeitsverlänge- 
rung) 
35 Nautischer Wachoffizier küstennahe 
Fahrt NWO 500 (Angabe ohne Differen- 
zierung nach Ersterteilung und Gültig- 
<eitsverlängerung) 
385 Leiter der Maschinenanlage TLM 
(65/320) 
93 Zweiter technischer Schiffsoffizier 
TZO (46/47) 
58 Technischer Wachoffizier TWO 
(35/23) 
134 Schiffsmaschinist TSM (Angabe 
ahne Differenzierung nach Ersterteilung 
und Gültigkeitsverlängerung) 
24 Elektrotechnischer Schiffsoffizier 
=TO (2/22) 
22 Kapitän oder Offizier auf Fischerei- 
fahrzeugen (Angabe ohne Differenzie- 
‚ung nach Ersterteilung und Gültigkeits- 
verlängerung) 
RB 
49 Schiffsführer Kleinfahrzeuge NSF 
(Angabe ohne Differenzierung nach 
Ersterteilung und Gültigkeitsverlänge- 
ung) 
Für die Erteilung von Bescheinigungen für 
Seeleute wurden Gebühren in Höhe von 
368385 EUR (in 2019: 471 900 EUR) 
erhoben. 
Darüber hinaus gab es unter anderem 
° 114 abgelehnte Anträge, 
* 2 Widerspruchsverfahren, 
» 1 laufende Klageverfahren. 
* 0 Widerrufsverfahren, 
» 1 Rücknahmeverfahren, 
» 0 Betrugsverfahren, 
38 Teilnahmen an Seefunkprüfungen. 
Bei fehlender Seefahrtzeit kann mit 
vestandener Prüfung der Fortbestand 
der Befähigung zur Gültigkeitsverlänge 
‚ung des Seefunkzeugnisses nachge- 
Niesen werden, 
51 Genehmigungen von gleichwertigen 
Ausbildungen und Seefahrtzeiten 
abweichend zum vorgeschriebenen 
Ausbildungsgang als Voraussetzung 
zur Teilnahme an einer Berufseingangs: 
prüfung, mit der die fachliche Eignung 
für den Erwerb von Befähigungszeug- 
ıssen zur/m Schiffsoffizier/in nachge- 
wiesen wird. Hiervon erfolgten 
9 Genehmigungen für (ehemalige) 
Soldaten/innen der deutschen Marine 
und 21 Genehmigungen für ausländi- 
sche Personen, überwiegend mit 
Zlüchtlingshintergrund, 
2 Ausnahmegenehmigung in außerge- 
wÖhnlichen Notlagen zum Ausüben von 
Tätigkeiten als Schiffsoffizier/in oder 
Kapitän/in ohne Befähigungszeugnis in 
entsprechender Dienststellung auf 
einem bestimmten Kauffahrteischiff 
unter Bundesflagge.
	        
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