Daten und Fakten 2019/2020 71
xapitän/in oder Schiffsoffizier/in auf
-ischereifahrzeugen unter Bundes-
Nagge),
1552 Bescheinigungen auf ausgestellte
Seeleute-Ausweise, 933 an männliche
Jnd 619 an weibliche Seeleute, 294
davon an Ausländer/innen.
Die 2178 erteilten Befähigungszeugnisse
nit Befugnissen zur/m Kapitän/in oder
Schiffsoffizier/in verteilen sich folgender-
naßen (Ersterteilung/Gültigkeitsverlänge-
ung):
» 707 Kapitän NK (120/587)
» 195 Erster Offizier NEO (103/92)
181 Nautischer Wachoffizier NWO
96/85)
295 Kapitän küstennahe Fahrt NK 500
{Angabe ohne Differenzierung nach
=rsterteilung und Gültigkeitsverlänge-
rung)
35 Nautischer Wachoffizier küstennahe
Fahrt NWO 500 (Angabe ohne Differen-
zierung nach Ersterteilung und Gültig-
<eitsverlängerung)
385 Leiter der Maschinenanlage TLM
(65/320)
93 Zweiter technischer Schiffsoffizier
TZO (46/47)
58 Technischer Wachoffizier TWO
(35/23)
134 Schiffsmaschinist TSM (Angabe
ahne Differenzierung nach Ersterteilung
und Gültigkeitsverlängerung)
24 Elektrotechnischer Schiffsoffizier
=TO (2/22)
22 Kapitän oder Offizier auf Fischerei-
fahrzeugen (Angabe ohne Differenzie-
‚ung nach Ersterteilung und Gültigkeits-
verlängerung)
RB
49 Schiffsführer Kleinfahrzeuge NSF
(Angabe ohne Differenzierung nach
Ersterteilung und Gültigkeitsverlänge-
ung)
Für die Erteilung von Bescheinigungen für
Seeleute wurden Gebühren in Höhe von
368385 EUR (in 2019: 471 900 EUR)
erhoben.
Darüber hinaus gab es unter anderem
° 114 abgelehnte Anträge,
* 2 Widerspruchsverfahren,
» 1 laufende Klageverfahren.
* 0 Widerrufsverfahren,
» 1 Rücknahmeverfahren,
» 0 Betrugsverfahren,
38 Teilnahmen an Seefunkprüfungen.
Bei fehlender Seefahrtzeit kann mit
vestandener Prüfung der Fortbestand
der Befähigung zur Gültigkeitsverlänge
‚ung des Seefunkzeugnisses nachge-
Niesen werden,
51 Genehmigungen von gleichwertigen
Ausbildungen und Seefahrtzeiten
abweichend zum vorgeschriebenen
Ausbildungsgang als Voraussetzung
zur Teilnahme an einer Berufseingangs:
prüfung, mit der die fachliche Eignung
für den Erwerb von Befähigungszeug-
ıssen zur/m Schiffsoffizier/in nachge-
wiesen wird. Hiervon erfolgten
9 Genehmigungen für (ehemalige)
Soldaten/innen der deutschen Marine
und 21 Genehmigungen für ausländi-
sche Personen, überwiegend mit
Zlüchtlingshintergrund,
2 Ausnahmegenehmigung in außerge-
wÖhnlichen Notlagen zum Ausüben von
Tätigkeiten als Schiffsoffizier/in oder
Kapitän/in ohne Befähigungszeugnis in
entsprechender Dienststellung auf
einem bestimmten Kauffahrteischiff
unter Bundesflagge.