Neue Aufgaben in der Offshore-Windenergie 43
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Grenzüberschreitende Raumordnung wird vor dem Hintergrund neuer Nutzungsansprüche und zunehmender
Konkurrenz immer wichtiger
Maritime Raumplanung
Offshore-Windparks sind nur ein Bereich,
der Platz auf den Meeren beansprucht.
Die Ansprüche an den Raum steigen, die
Konflikte zwischen Nutzung und Natur-
And Umweltschutz nehmen zu. Aus die-
sem Grund hat das BSH bereits 2009
MNaritime Raumoradnungspläne veröffent-
icht. Sie regeln - unter Einbeziehung aller
Interessensgruppen -—- die Ziele und
arundsätze der Raumordnung für die
3Zereiche Schifffahrt, Rohstoffgewinnung,
7ischerei, Windenergiegewinnung, Mee-
‚esforschung, Pipelines und Seekabel
sowie den Schutz der Meeresumwelt.
lach geltendem Völkerrecht haben inter-
1ational wichtige Schifffahrtsrouten Priori-
‘:ät. Die Generaldirektion Wasserstraßen
und Schifffahrt (GDWS) hat anhand der
Analyse von AIlS-Daten auch für küsten-
ferne Bereiche diese Routen in Nord- und
Istsee ermittelt. Sie strukturieren als
Vorranggebiete für die Schifffahrt einen
Aaumordnungsplan, um den existierenden
Verkehr zu schützen und Kollisionen zum
3Zeispiel mit Windenergieanlagen zu ver-
aindern.
Daneben definieren die Raumordnungs-
pläne Vorranggebiete für Windparks und
Räume für die Verlegung von Pipelines
Jnd Seekabeln. Auch für die militärischen
Übungsgebiete und für Schutzgebiete wie
die Natura-2000-Gebiete wurden Grund-
sätze festgelegt.
Maritime Raumordnung steht vor der
großen Herausforderung, traditionelle
Aktivitäten ebenso zu beachten wie die
gegenwärtigen Nutzungen, zum Beispiel
die Gewinnung von Offshore-Windenergie
Gleichzeitig muss sie auch Raum vorhal-
ten für neue Technologien, die heute
vielleicht noch nicht einmal vorstellbar
sind.
Mit einer Interessensabfrage bei Verbän-
den und der Öffentlichkeit durch das für die
Raumordnung zuständige Bundesministe-
rium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
Degann Im Juni 2019 die Fortschreibung
der 2009 veröffentlichten Raumoradnungs-
oläne für die deutsche ausschließliche Wirt
schaftszone (AWZ). Die Veröffentlichung
als Rechtsverordnung des BMI ist für das
dritte Quartal 2021 geplant