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Full text: Jahresbericht 2019-2020 - Zeit für Mee(h)r Innovation

12 Neue Aufgaben in der Offshore-Windenergie 
dungsleitungen fest. Im Rahmen der durch- 
zuführenden Strategischen Umweltprüfung 
wurde ermittelt, beschrieben und bewertet, 
welche möglichen Auswirkungen die Durch- 
führung des Plans auf die Meeresumwelt 
1at. 
erstmals legt das BSH entsprechend den 
Vorgaben des WindSeeGesetzes auch 
sogenannte sonstige Energiegewinnungs- 
gereiche fest. In diesen Bereichen sollen 
nNovative Energiegewinnungsformen 
geispielsweise für die Wasserstoffproduk- 
ion ohne Anschluss an das Öffentliche 
Stromnetz erprobt werden. Das WindSeeG 
‚egelt auch die Vergabe der Rechte zur 
Nutzung der Bereiche zur sonstigen Ener- 
Jgiegewinnung. 
Am 21. Dezember 2020 wurde im Bundes- 
Jesetzblatt die Erste Verordnung zur 
Jmsetzung des Windenergie-auf-See- 
Gesetzes (1. WindSeeV) veröffentlicht, die 
das BSH am 15. Dezember 2020 erlasser 
1atte. Eine solche Verordnung stellt die 
zignung von Flächen für den Aufbau von 
Offshore-Windparks fest. Diese Feststel- 
ung ist wesentliche Voraussetzung für die 
Ausschreibung von Flächen für Offshore- 
Windenergie AWZ durch die Bundesnetz- 
agentur. 
Flächen N-3.7 und N-3.8 liegen in der 
deutschen AWZ der Nordsee, etwa 30 bis 
40 km nördlich der ostfriesischen Inseln. 
Die Fläche O-1.3 in der deutschen AWZ 
der Ostsee befindet sich etwa 40 km 
nordöstlich der Insel Rügen. Die Inbetrieb- 
nahme der Windenergieanlagen ist für 
das Jahr 2026 vorgesehen. Das BSH hat 
die drei Flächen über mehrere Jahre 
Jntersucht und auf die Eignung für die 
Errichtung von Offshore-Windparks 
geprüft. Voraussetzung für die Eignung für 
Windenergie ist nach dem Windenergie- 
auf-See-Gesetz, dass bestimmte Belange 
wie der Schutz der Meeresumwelt, in 
diesem Fall insbesondere der Vogelzug, 
und der Schifffahrt berücksichtigt werden 
Das BSH hat entsprechende Maßnahmen 
als Vorgaben für die spätere Umsetzung 
vorgeschrieben. 
Die Flächen können mit einer zu installie- 
renden Leistung von knapp einem Giga- 
watt (insgesamt 958 Megawatt) ausge- 
schrieben werden. Nach den Festlegungen 
des Flächenentwicklungsplans veröffent- 
lichte das BSH im Februar 2021 die Ergeb- 
nisse der Flächenvoruntersuchungen. Die 
Bundesnetzagentur schrieb diese drei 
Flächen im Februar 2021 aus. Die Off- 
shore-Windparks sollen 2026 in Betrieb 
gehen. 
Die 1. WindSeeV stellt fest, dass die FIä- 
zhen N-3.7, N-3.8 und O-1.3 für Wind- 
energie genutzt werden können. Die 
1. März —- 1. September 2021 
Fläche N-A 7 
Fläche N-A 8 
Fläche O-12 
Die 1. WindSeeV stellt fest, dass in der Nordsee die Flächen N-3.7 und N-3.8 und in der Ostsee die Fläche 
Q-1.3 für Windenergie genutzt werden können
	        
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