Neue Aufgaben in der Offshore-Windenergie 41
2026 die räumliche und zeitliche Entwick-
ung der Offshore-Windenergie in der
deutschen Nord- und Ostsee. Er legte
Gebiete und Flächen für Windenergie auf
See und ihre Netzanbindungen fest, mit
denen das gesetzliche Ausbauziel von
15 GW erreicht werden konnte.
Der Flächenentwicklungsplan ist ein Doku-
Nent von weit über 200 Seiten, in dessen
=rstellung rund 1,5 Jahre Arbeit stecken
einschließlich einer umfangreichen
3ehörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung.
Im Rahmen der weit über 300 Seiten
Jmfassenden strategischen Umweltprü-
jung befasst sich der Flächenentwick-
ungsplan auch intensiv mit den mögli-
zhen Auswirkungen der Festlegungen des
Ylans auf die Meeresumwelt. Im Verfahren
wurden Themen wie zum Beispiel der
:echnische Fortschritt bei Windenergiean-
agen und Netzanbindungen, die Anzahl
der Trassen, die In Abstimmung mit den
_andesbehörden durch den Nationalpark
Nattenmeer im Küstenmeer Richtung
3innenland geplant werden können und
Zelange des Naturschutzes intensiv dis-
<«utiert. Die Unterstützung aller Beteiligten,
nsbesondere der Küstenbundesländer
Schleswig-Holstein und Niedersachsen,
war dafür erforderlich.
Der FEP 2019 hat zudem rein informato-
‘isch die bis 2030 zur Umsetzung der
Offshore-Ausbaupfade des Szenariorah-
nens erforderlichen Flächen dargestellt.
=benfalls informatorisch wurden die Flä-
zhen dargestellt, die nach 2030 potentiell
für einen Ausbau der Offshore-Windener-
gie zur Verfügung stehen können. Der
-lächenentwicklungsplan legte die Grund-
age für einen zügigen und koordinierten
Ausbau. Die Festlegung von Planungs-
und Technikgrundsätzen im Flächenent-
wicklungsplan soll bereits zu Beginn des
gesamten Planungs- und Zulassungspro-
zesses des zentralen Modells den Rah-
nen für eine effiziente Umsetzung setzen.
50 ist zum Beispiel für Netzanbindungen
ab 2030 eine Verdopplung der Übertra-
gungskapazität der Anbindungsleitungen
‘bis zu 2000 MW) vorgesehen. Damit kann
die Anzahl der Kabel deutlich reduziert
werden.
Neues Ausbauziel für Offshore -
Windenergie
Am 3. Juni 2020 beschloss das Kabinett
der Bundesregierung eine wesentliche
Änderung des Windenergie-auf-See-
Gesetzes (WindSeeG), die im Dezember
2020 in Kraft trat. Das Ausbauziel für der
Ausbau von Offshore-Windenergie wird für
2030 von 15 GW auf 20 GW erhöht. Damit
wird die Offshore-Windenergie ganz
wesentlich dazu beitragen, dass die Bun-
desrepublik Deutschland im Jahr 2030
sinen Anteil erneuerbarer Energien vor
65 Prozent am Bruttostromverbrauch
erreicht.
Mit 40 Gigawatt bis zum Jahr 2040 gibt
das Gesetz auch erstmals ein langfristiges
Ausbauziel vor. Es bietet der Offshore-
Windenergie-Branche einen verlässlichen
Rahmen und ermöglicht ihr eine langfris-
1ge Planung. Damit sollen auch in den
<üstenländern und im Binnenland Wert-
schöpfung und Beschäftigung gesichert
werden
Rund ein halbes Jahr später, am 18. Dezem-
ber 2020, veröffentlichte das BSH den
“ortgeschriebenen Flächenentwicklungsplan
sowie die Umweltberichte im Rahmen der
Strategischen Umweltprüfung. Die Festle-
gungen erfolgen auf Basis des neuen
gesetzlichen Ausbauziels für Windenergie
auf See. Das BSH legt mit dem FEP für die
Jahre ab 2026 in der AWZ der Nord- und
Ostsee Flächen fest, auf denen künftig
Offshore-Windparks errichtet werden sollen.
Es legt zugleich fest, wie und wann diese
Flächen an das landseitige Stromnetz ange-
bunden werden. Der Plan legt auch die
*echnischen Grundsätze für die Anbin-