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Full text: Jahresbericht 2019-2020 - Zeit für Mee(h)r Innovation

Neue Aufgaben in der Offshore-Windenergie 41 
2026 die räumliche und zeitliche Entwick- 
ung der Offshore-Windenergie in der 
deutschen Nord- und Ostsee. Er legte 
Gebiete und Flächen für Windenergie auf 
See und ihre Netzanbindungen fest, mit 
denen das gesetzliche Ausbauziel von 
15 GW erreicht werden konnte. 
Der Flächenentwicklungsplan ist ein Doku- 
Nent von weit über 200 Seiten, in dessen 
=rstellung rund 1,5 Jahre Arbeit stecken 
einschließlich einer umfangreichen 
3ehörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung. 
Im Rahmen der weit über 300 Seiten 
Jmfassenden strategischen Umweltprü- 
jung befasst sich der Flächenentwick- 
ungsplan auch intensiv mit den mögli- 
zhen Auswirkungen der Festlegungen des 
Ylans auf die Meeresumwelt. Im Verfahren 
wurden Themen wie zum Beispiel der 
:echnische Fortschritt bei Windenergiean- 
agen und Netzanbindungen, die Anzahl 
der Trassen, die In Abstimmung mit den 
_andesbehörden durch den Nationalpark 
Nattenmeer im Küstenmeer Richtung 
3innenland geplant werden können und 
Zelange des Naturschutzes intensiv dis- 
<«utiert. Die Unterstützung aller Beteiligten, 
nsbesondere der Küstenbundesländer 
Schleswig-Holstein und Niedersachsen, 
war dafür erforderlich. 
Der FEP 2019 hat zudem rein informato- 
‘isch die bis 2030 zur Umsetzung der 
Offshore-Ausbaupfade des Szenariorah- 
nens erforderlichen Flächen dargestellt. 
=benfalls informatorisch wurden die Flä- 
zhen dargestellt, die nach 2030 potentiell 
für einen Ausbau der Offshore-Windener- 
gie zur Verfügung stehen können. Der 
-lächenentwicklungsplan legte die Grund- 
age für einen zügigen und koordinierten 
Ausbau. Die Festlegung von Planungs- 
und Technikgrundsätzen im Flächenent- 
wicklungsplan soll bereits zu Beginn des 
gesamten Planungs- und Zulassungspro- 
zesses des zentralen Modells den Rah- 
nen für eine effiziente Umsetzung setzen. 
50 ist zum Beispiel für Netzanbindungen 
ab 2030 eine Verdopplung der Übertra- 
gungskapazität der Anbindungsleitungen 
‘bis zu 2000 MW) vorgesehen. Damit kann 
die Anzahl der Kabel deutlich reduziert 
werden. 
Neues Ausbauziel für Offshore - 
Windenergie 
Am 3. Juni 2020 beschloss das Kabinett 
der Bundesregierung eine wesentliche 
Änderung des Windenergie-auf-See- 
Gesetzes (WindSeeG), die im Dezember 
2020 in Kraft trat. Das Ausbauziel für der 
Ausbau von Offshore-Windenergie wird für 
2030 von 15 GW auf 20 GW erhöht. Damit 
wird die Offshore-Windenergie ganz 
wesentlich dazu beitragen, dass die Bun- 
desrepublik Deutschland im Jahr 2030 
sinen Anteil erneuerbarer Energien vor 
65 Prozent am Bruttostromverbrauch 
erreicht. 
Mit 40 Gigawatt bis zum Jahr 2040 gibt 
das Gesetz auch erstmals ein langfristiges 
Ausbauziel vor. Es bietet der Offshore- 
Windenergie-Branche einen verlässlichen 
Rahmen und ermöglicht ihr eine langfris- 
1ge Planung. Damit sollen auch in den 
<üstenländern und im Binnenland Wert- 
schöpfung und Beschäftigung gesichert 
werden 
Rund ein halbes Jahr später, am 18. Dezem- 
ber 2020, veröffentlichte das BSH den 
“ortgeschriebenen Flächenentwicklungsplan 
sowie die Umweltberichte im Rahmen der 
Strategischen Umweltprüfung. Die Festle- 
gungen erfolgen auf Basis des neuen 
gesetzlichen Ausbauziels für Windenergie 
auf See. Das BSH legt mit dem FEP für die 
Jahre ab 2026 in der AWZ der Nord- und 
Ostsee Flächen fest, auf denen künftig 
Offshore-Windparks errichtet werden sollen. 
Es legt zugleich fest, wie und wann diese 
Flächen an das landseitige Stromnetz ange- 
bunden werden. Der Plan legt auch die 
*echnischen Grundsätze für die Anbin-
	        
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