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Teil C: Mindestanforderungen G e o t e c h n i s c h e Untersuchungen
Das messtechnische Überwachungskonzept ist dann Bestandteil des Standsicherheitsnachweises und
ist notwendiges Element der betriebsbegleitenden Untersuchungen. Die Messergebnisse sind in regel
mäßigen Abständen auch vom Sachverständigen für Geotechnik daraufhin zu beurteilen, ob die Anlage
sich dem Entwurf entsprechend verhält. Art und Umfang der Untersuchungen und zeitliche Abstände
sowie Toleranzen werden vom Sachverständigen für Geotechnik in Abstimmung mit dem Bauherrn,
dem Entwurfsbearbeiter, der zuständigen Bauaufsichtsbehörde bzw. der Prüfinstanz, u. U. auch mit der
bauausführenden Firma unter Berücksichtigung der Aufgabe und der Erfordernisse festgelegt. Die Mes
sergebnisse und ihre Bewertungen auch durch den Sachverständigen sind der Genehmigungsbehörde
turnusgemäß vorzulegen.
Weiterhin wird auf die Anforderungen im Standard Konstruktive Ausführung von Offshore-Windenergie-
anlagen verwiesen.