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Full text: Standard - Ground Investigations for Offshore Wind Farms

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Teil C: Mindestanforderungen G e o t e c h n i s c h e Untersuchungen 
4.2.2 Laborversuche 
Die Ergebnisse von Laborversuchen sollen nach Bodenkennwerten (z. B. Körnungslinlen, Ergebnissen 
der Kompressionsversuche, Ergebnissen der Scherversuche) geordnet vollständig dokumentiert und 
beschrieben werden, um jedem Leser eine Interpretation der Ergebnisse zu ermöglichen. Die jeweils 
angewendeten Versuchsanordnungen sind zu beschreiben. Sofern die Versuche genormt sind, reicht 
der Bezug auf die jeweilige Norm. 
Die Ergebnisse von Kompressionsversuchen sind stets als Drucksetzungslinien und als Zeltsetzungs 
linien darzustellen, die Laststufen und die Konsolidierungsdauern sind anzugeben. Zur Dokumentation 
der Ergebnisse gehört auch die Angabe von Geräteabmessungen und Art des Einbaus des Bodens In 
die Geräte. Die Ergebnisse von Versuchen zum Festigkeitsverhalten des Bodens sind In Übereinstim 
mung mit den einschlägigen Normen darzustellen. 
Die Ergebnisse der Laborversuche werden schließlich in Tabellenform, geordnet nach Bohrungen, Ent 
nahmetiefe und Probennummer, zusammengestellt. 
4.3 Zusammenfassung aller Untersuchungsergebnisse 
(Baugrundbeschreibung) 
Die Ergebnisse der Feld- und Laborversuche werden in den Baugrunduntersuchungsberichten zu einer 
Beschreibung des Baugrunds zusammengefasst. 
Körnungslinien werden, soweit sinnvoll, zu Körnungsbändern der Hauptbodenarten zusammengefasst. Für 
jeden Aufschlusspunkt werden die Bandbreiten und mittlere charakteristische Werte der bodenmechanischen 
Kenngrößen der Hauptbodenarten angegeben. Diese Angaben sollen - falls sinnvoll - In bereichsweise ty 
pische Baugrundprofile zusammengefasst werden. Wenn erforderlich, sind Hinweise zur Verwendung der cha 
rakteristischen bodenmechanischen Kenngrößen im Hinblick auf die geplante Gründungsstruktur zu geben. 
4.4 Generelle Baugrundbeurteilung 
Die generelle Baugrundbeurteilung enthält eine Bewertung der angetroffenen Baugrundsituation im 
Hinblick auf Ihre qualitative Eignung zur Gründung von Offshore-WEA sowohl im Hinblick auf die Tragfä 
higkeit als auch auf die Herstellbarkelt bei unterschiedlichen Gründungskonzepten. 
5 Baugrund- und Gründungsgutachten 
5.1 Inhalte von Baugrund- und G r ü n d u n g s g u t a c h t e n 
Baugrund- und Gründungsgutachten müssen mindestens enthalten: 
• die geologlsch-geotechnische Standortbeschreibung, 
• die wesentlichen Bauwerksdaten als Gründungskriterien, 
• die Baugrundbeurteilung in Bezug auf die Baumaßnahme, 
• Angabe von Bemessungsprofilen, 
• die Festlegung der charakteristischen Bodenkennwerte und erforderlichenfalls auch der Berech 
nungsverfahren bzw. des Berechnungsmodells, 
• sofern erforderlich, Angaben zu Rammhindernissen bzw. zu geeigneten Verfahren der Einbringung 
von Pfählen und Schürzen, 
• die Darstellung der Gründungsmöglichkelten mit ihrer geotechnischen Bewertung, 
• den Gründungsvorschlag mit den Ergebnissen zugehöriger erdstatischer Berechnungen bzw. Set 
zungsberechnungen, 
• ggf. Angaben zur Erdbebengefahr und 
• Hinweise zur Bauausführung.
	        
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