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Full text: Standard - Ground Investigations for Offshore Wind Farms

Teil C: Mindestanforderungen G e o t e c h n i s c h e Untersuchungen 
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Die Probennahme ist im Hinblick auf die geplanten Laborversuche und die dafür erforderliche Versuchs 
technik einerseits und auf die Zusammensetzung und den Homogenitätsgrad des anstehenden Bodens 
andererseits zu planen und vorzunehmen. 
Für bodenmechanische Laborversuche an homogenen bindigen und feinkörnigen nichtbindigen Böden 
bis max. Sandkorngröße wird ein Probendurchmesser von 100 mm empfohlen. 
Marktübliche Probendurchmesser sind: 
a) bei Einsatz von Hubinseln mit an Land üblichen Bohrverfahren: 
• bei Bohrverfahren mit durchgehender Gewinnung gekernter Bodenproben nach DIN EN ISO 
22475-1: D = 100 mm 
• bei Sonderproben aus Bohrungen nach DIN EN ISO 22475-1: D = 114 mm 
b) bei Einsatz von Bohrschiffen mit Entnahme von Druck- und Rammkernproben aus der Bohrloch 
sohle: D = 67 mm. 
Weitere Anforderungen sind DIN EN ISO 22475-1 zu entnehmen. 
Zur Gewinnung von Sonderproben werden im Offshore-Bereich beispielsweise Entnahmestutzen einge 
setzt, die von der Bohrlochsohle aus in den Baugrund gerammt (Rammkern, engl. „Hammer-sample“) 
oder gleichmäßig eingedrückt (Druckkern, engl. „Push-sample“) werden. Grundsätzlich ist darauf zu 
achten, dass diese Entnahmestutzen in einwandfreiem Zustand sind, insbesondere dürfen ihre Schnei 
den nicht stumpf und deformiert sein. Rammkernproben sind nach allgemeiner Erfahrung stärker ge 
stört als Druckkernproben. Zur Entnahme von Proben ab dem Gewässerboden und der Bohrlochsohle 
stehen spezielle Geräte zur Verfügung (Seafloor-Jack, Seabed-Frame, Ringraum-Packer), welche die 
notwendige Stabilisierung und Reaktionskraft zur Gewinnung qualitativ hochwertiger Proben liefern 
(Balthes und Weihrauch [2004]). 
Für die Entnahme von Bodenproben in normal konsolidierten bindigen und nichtbindigen Böden sind 
erfahrungsgemäß offene dünnwandige Entnahmegeräte (Wandstärke 2 mm) geeignet. Zum Einsatz 
kommen vorzugsweise konventionelle Shelby Tubes oder dünnwandige Entnahmestutzen (z. B. WIP- 
Sampler, Piston-Sampler). Die Probennahme erfolgt drückend. 
Für die Probennahme in überkonsolidierten bindigen Böden oder dicht gelagerten und/oder zemen 
tierten nichtbindigen Böden eignen sich spezielle dickwandige Entnahmestutzen (Wandstärke 4,5 mm) 
mit oder ohne Kernfänger, die drückend oder rammend eingebracht werden können. 
Der Sachverständige für Geotechnik legt fest, ob die Proben für die weitere Untersuchung im Labor ver 
sandfertig verpackt werden, oder ob bereits an Bord erste Materialuntersuchungen durchgeführt werden. 
2.3 Erkundungsschritte 
2.3.1 Geotechnische Vorerkundung 
Im Rahmen der geotechnischen Vorerkundung (Stufe 3, s. Tabelle 1. Teil A) muss in den Ecken des 
Windparkareals und in seiner Mitte, mindestens jedoch an 10 % der Anlagenstandorte jeweils eine Boh 
rung und eine Drucksondierung ausgeführt werden, sofern die Untersuchungspunkte nicht aufgrund der 
Ergebnisse der geophysikalischen Erkundung oder aufgrund der besonderen Geometrie des Windpark 
areals an anderer Stelle zweckmäßiger festzulegen sind. 
Die Bohrungen und Drucksondierungen sind jeweils paarweise an dem selben Anlagenstandort durch 
zuführen, um die Ergebnisse der Drucksondierungen anhand der Bohr- und Laborversuchsergebnisse 
in Bezug auf Bodenarten und -festigkeiten kalibrieren zu können. Die Drucksondierung sollte möglichst 
vorlaufend durchgeführt werden.
	        
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