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Full text: Standard - Ground Investigations for Offshore Wind Farms

Teil B: Mindestanforderungen 
Geologische Erkundung 
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4 Zielsetzung 
4.1 Geologische Erkundung 
Die geologische Erkundung dient der Aufnahme des Planungsgebietes hinsichtlich der lithologischen 
und tektonischen Strukturen und allgemeinen Lagerungsverhältnisse sowie der Bewertung des Bau 
grunds aus geologischer Sicht. Die geophysikalischen Profile sollen die einzelnen Standorte für Off- 
shore-WEA sowie die weiteren Komponenten des Offshore-Windenergieparks überdecken. Es sollen 
neben geologischen Einheiten auch Hindernisse wie Wracks, Munitionsreste und Seekabel, die nicht in 
den Seekarten eingetragen sind, dokumentiert werden. 
Sofern sich im Verlauf der Entwicklungs- und Konstruktionsphase Abweichungen von den Erkenntnis 
sen aus der geologischen Erkundung und geotechnischen Vorerkundung ergeben, die ein Versetzen der 
Bauwerke nötig machen, sind bei Bedarf die neuen Standorte anhand zusätzlicher geophysikalischer 
Aufnahmen und geotechnischer Aufschlüsse hinsichtlich ihrer Eignung zu überprüfen. 
4.2 Überwachung 
Nach ihrer Errichtung ist der Meeresboden im Bereich der Bauwerke auf die Bildung von Kolken und 
die Kabeltrassen auf die Einhaltung der Mindestbedeckung bzw. ein mögliches Freilegen der Leitungen 
zu überwachen. Außerdem ist der Zustand von Sicherungsmaßnahmen wie z. B. Kolkschutz und Stein 
schüttungen zu überwachen. 
Die Überwachungsmaßnahmen sind in Einklang mit den Anforderungen an die Wiederkehrenden Prü 
fungen gemäß Standard „Konstruktive Ausführung von Offshore-Windeneraieanlaaen“ durchzuführen. 
In den ersten beiden Jahren nach Errichtung der Offshore-Installationen sind für den Regelfall Überwa 
chungen einmal pro Jahr durchzuführen, nämlich im Frühjahr (unmittelbar nach der Sturmperiode). Die 
Ergebnisse sind im Rahmen der Wiederkehrenden Prüfungen in einem Überwachungsbericht vorzule 
gen, der bis Ende des Kalenderjahres der Genehmigungsbehörde vorzulegen ist. 
5 Technische Anleitung 
ln den nachfolgenden Tabellen 3 bis 7 (3, 4, 5, 6, 7) sind Ziele, Umfang, Zeitrahmen, Methoden und 
Ergebnisdarstellung mit allen geforderten technischen Details für die jeweiligen Verfahren dargestellt 
und geben einen zusammenfassenden Überblick über die Anforderungen an die geophysikalischen 
Untersuchungen für Vorerkundung und Überwachung.
	        
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