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Teil B: Mindestanforderungen
Geologische Erkundung
phic Surveys, Special Publication No. 44, Order 1a und 1b Surveys zu richten. Detailanforderungen
sind den Tabellen 3, 4 und 7 zu entnehmen.
• Die Messbedingungen müssen den geforderten Qualltätsstandard uneingeschränkt sicherstellen.
Nach bisherigen Erfahrungen Ist bei einem Seegang > 5 keine ausreichende Datenqualltät mehr
gewährleistet.
• Es wird für die geophysikalischen Untersuchungsmethoden oberflächennah eine Mindestauflösung
von 1 m gefordert.
• Der Aufbau des Meeresbodens soll Im Planungsgeblet ausreichend bis zur Gründungstiefe mit
geeigneten geophysikalischen Messverfahren erfasst werden. In Bereichen mit Gas- oder Becken
effekt, wo seismische Verfahren (teilweise) versagen, sind anhand der geotechnischen Aufschluss
verfahren (Bohrungen und Drucksondierungen) die Baugrundverhältnisse ausreichend zu erfas
sen.
• Die Ergebnisse bzw. Interpretation der geophysikalischen Untersuchungen müssen anhand einer
ausreichenden Anzahl von Bohrungen, die Im Zuge der geotechnischen Vorerkundung gewonnen
werden, überprüft werden. Die seismischen Einheiten sind mit den lithologlschen Bodenprofilen
zusammenzuführen.
• Eine erste Auswertung ist als Geologischer Vorbericht (Stufe 1, s. Tabelle T) vorzulegen. Für den
Geologischen Bericht (Stufe 4, s. Tabelle 1) Ist die Interpretation der geophysikalischen Untersu
chungen anhand der Ergebnisse der geotechnischen Vorerkundung zu überarbeiten und zu bewer
ten (Stufe 3, s. Tabelle T).
• Die Rohdaten sollen in digitaler Form gespeichert werden.
• Das Kartenmaterial (Lage der Profile und Bohrungen, Profilschnitte, etc.) Ist digital Im GIS- oder
CAD-Format, vorzugsweise Im Shape-Format abzugeben.
• Die langfristige Datenarchivierung obliegt dem Antragsteller.
3 Zeitlicher Ablauf
1. Es Ist eine detaillierte Literaturrecherche zu erstellen, die alle verfügbaren und relevanten Informati
onen über Wassertiefen, geologische und hydrographische Verhältnisse, bereits vorhandene Kabel
und Pipelines, sonstige Bauwerke, Fischereiaktivitäten, Schifffahrt, Freizeltaktivitäten, Schutz- und
Sperrgebiete Im Gebiet der geplanten Offshore-WEA und In ihrer Umgebung enthält.
2. Bathymetrische und geophysikalische Untersuchungen (Echolotvermessung, Seltenslchtsonar-
und seismische Aufnahmen) sind Im Planungsgeblet unter Berücksichtigung der geplanten Stand
orte durchzuführen.
3. Die erste Interpretation der geophysikalischen Untersuchungsergebnisse Ist in einem Geologischen
Vorbericht (Stufe 1, s. Tabelle 11 darzulegen.
4. Anhand von Bohrungen aus der geotechnischen Vorerkundung, deren Lage zweckmäßig mit der
geologischen Erkundung abgestimmt ist, ist im Anschluss eine Kalibrierung der seismischen Er
gebnisse durchzuführen. Die Interpretation der seismischen Ergebnisse Ist zwingend anhand der
Bohrergebnisse aus der geotechnischen Vorerkundung zu überprüfen und erforderlichenfalls bei
substanzieller Abweichung zu überarbeiten.
5. Der Geologische Bericht ist der Genehmigungsbehörde nach Abschluss aller Untersuchungen mit
dem Bauantrag vorzulegen.
6. Die Ergebnisse aus evtl, ergänzenden geophysikalischen Untersuchungen, die sich als Folge der
Kalibrierung der seismischen Untersuchungsergebnisse ergeben, sind In den Baugrundhauptun
tersuchungsbericht (Stufe 5, s. Tabelle 11 zu integrieren.
7. Die Ergebnisse der geologischen Untersuchungen der Überwachungsphase sind als Überwa
chungsbericht vorzulegen.