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Volltext: Standard

Teil C Anhang 
49 
Abb. 9: Mit Hilfe von Winkelmessern eingemessene Transektbänder bei einer Flughöhe von 78 m 
Quelle: Diederichs et al. [20021 
Band A 
Band B 
Band C 
Entfernung zum Flugzeug 
45 - 167 m 
168-442 m 
443 - 1500 m 
Transektbandbreite 
122 m 
275 m 
1057 m 
Tab. 3: Transektbreiten bei Zählungen vom Flugzeug bei einem Transektabstand von 3 km 
Quelle: Diederichs et al. [20021 
Relevante Arten 
Für folgende Zugvogelarten ist eine Beschreibung der Einzelarten erforderlich: 
1. Alle Arten, die im Anhang 1 der Vogelschutzrichtlinie (VRL) aufgeführt sind. 
2. Alle regelmäßig auftretenden Zugvogelarten gemäß Artikel 4, Absatz 2 der VRL, die nicht 
in Anhang 1 aufgeführt sind. Allerdings existiert für diese zu schützenden Zugvogelarten 
keine allgemeingültige und verbindliche Liste. Hinweise der Schutzwürdigkeit geben aber 
u. a. die Einstufungen der Arten in die europäischen SPEC-Kategorien (Species of Europe 
an Conservation Concern: BirdLife International [20041t. die gesamt europäischen Gefähr 
dungskategorien (EUR-Gef.; Quelle: Papazoglou et al. [20041) und der Status der Arten nach 
dem Aktionsplan zum „Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden 
Wasservögel“ (AEWA). Von daher ist für alle Zugvogelarten, die in einer der aufgeführten 
Listen erwähnt werden, eine Beschreibung der Einzelarten vorzunehmen.
	        
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