Teil C Anhang
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Abb. 9: Mit Hilfe von Winkelmessern eingemessene Transektbänder bei einer Flughöhe von 78 m
Quelle: Diederichs et al. [20021
Band A
Band B
Band C
Entfernung zum Flugzeug
45 - 167 m
168-442 m
443 - 1500 m
Transektbandbreite
122 m
275 m
1057 m
Tab. 3: Transektbreiten bei Zählungen vom Flugzeug bei einem Transektabstand von 3 km
Quelle: Diederichs et al. [20021
Relevante Arten
Für folgende Zugvogelarten ist eine Beschreibung der Einzelarten erforderlich:
1. Alle Arten, die im Anhang 1 der Vogelschutzrichtlinie (VRL) aufgeführt sind.
2. Alle regelmäßig auftretenden Zugvogelarten gemäß Artikel 4, Absatz 2 der VRL, die nicht
in Anhang 1 aufgeführt sind. Allerdings existiert für diese zu schützenden Zugvogelarten
keine allgemeingültige und verbindliche Liste. Hinweise der Schutzwürdigkeit geben aber
u. a. die Einstufungen der Arten in die europäischen SPEC-Kategorien (Species of Europe
an Conservation Concern: BirdLife International [20041t. die gesamt europäischen Gefähr
dungskategorien (EUR-Gef.; Quelle: Papazoglou et al. [20041) und der Status der Arten nach
dem Aktionsplan zum „Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden
Wasservögel“ (AEWA). Von daher ist für alle Zugvogelarten, die in einer der aufgeführten
Listen erwähnt werden, eine Beschreibung der Einzelarten vorzunehmen.