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Volltext : Standard

Teil  B  -  Technische  Anleitung

23

2  Fische
Untersuchungen  bzw.  Überwachung  zum  Schutzgut  Fische  umfassen  Untersuchungen  mit
Schleppnetz  und/  oder  Baumkurre  (Tabelle  2.1).  Wenn  der  Einsatz  von  Grundschleppnetzen
nicht  möglich  ist,  sind  alternativ  Stellnetzuntersuchungen  durchzuführen.  Begleitend  sind  Informationen ­
  zu  Wetter,  Tiefe,  Salzgehalt,  Temperatur  und  Sauerstoffgehalt  repräsentativ  zu
ermitteln  und  festzuhalten.

Tabelle  2.1  :  Untersuchungen  mit  Baumkurre/  Schleppnetz/  Stellnetzen

Basisaufnahme

Überwachung

Voruntersuchungen

Zustandsaufnahme

Bauphase

Betriebsphase

Ziele

Einmalige  Aufnahme
der  Fischfauna  im
Vorhabensgebiet  und
in  einem  geeigneten
Referenzgebiet.

Charakterisierung  und
Erfassung  der  Fischfauna ­
  im  Vorhabensgebiet ­
  und  in  einem
geeigneten  Referenzgebiet. ­


Erfassung  von
Auswirkungen
der  Baumaßnahmen ­
  im
Vorhabensgebiet ­
  und
Vergleich
mit  einem
geeigneten
Referenzgebiet. ­


Erfassung  von  mesoskaligen
Auswirkungen  des  Windparks
durch  vergleichende  Untersuchungen ­
  im  Vorhabensgebiet
und  in  einem  geeigneten  Referenzgebiet. ­

Erfassung  kleinräumiger  Auswirkungen ­
  der  Betriebsphase  auf
Fischvorkommen  im  Windpark
durch  anlagenbezogene  Untersuchungen. ­


Umfang

•  In  Vorhabens-  und  Referenzgebieten  von
>  100  km 2  sollte  die  Holanzahl  mindestens  je
30  betragen.  Bei  der  Verwendung  einer  Baumkurre ­
  ist  die  Holanzahl  von  je  20  ausreichend.
•  In  Planungs-,  Referenz-  und  Pilotgebieten  von
<  100  km 2  sollte  die  Mindestanzahl  von  je  20
nicht  unterschritten  werden.  Bei  der  Verwendung ­
  einer  Baumkurre  ist  die  Holanzahl  von  je
15  ausreichend.

•  In  Vorhabens-  und  Referenzgebieten  von  >  100
km2  sollte  die  Holanzahl  mindestens  je  30  betragen. ­
  Bei  der  Verwendung  einer  Baumkurre
ist  die  Holanzahl  von  je  20  ausreichend.
•  In  Vorhabens-  und  Referenzgebieten  von  <
100  km2  sollte  die  Mindestanzahl  von  20  nicht
unterschritten  werden.  Bei  der  Verwendung  einer ­
  Baumkurre  ist  die  Holanzahl  von  je  15  ausreichend. ­

•  Zusätzlich  anlagenorientierte  Untersuchungen
an  zwei  Anlagen  (ca.  6  Tage/Jahr).

Frühjahr  oder  Herbst

Zweimal  im  Jahr:  Frühjahr ­
  und  Herbst

Einmal  pro  Jahr  im  Herbst.  Eine  zusätzliche
Probenahme  im  Frühjahr  wrid  empfohlen.

Anlagenbez.  Untersuchungen
An  zwei  aktiven  WEAs  sind
Stellnetzuntersuchungen  mit
den  im  Anhana  auf  Seite  42
unter  B  beschriebenen  Netzen
durchzuführen.  Die  Netze  sind
ausgehend  von  den  WEA  bis  zu
einem  Abstand  von  ca.  190  m  zu
stellen.  Dabei  soll  die  Netzwand
möglichst  quer  zur  Strömung
stehen.  Jeweils  Frühjahr  und
Herbst  3  Einsätze  über  1  bis  2
Tage.

Alternative  für  die  Betriebsphase, ­
  sofern  der  Einsatz  von
Grundschleppnetzen  nicht
möglich  ist:  Im  Windpark-  und
Referenzgebiet  Stellnetzuntersuchungen ­
  mit  einer  Kombination ­
  aus  speziellen  Stellnetzen
iMultimaschenfleet  ts.  Anhana
S.  42).  Innerhalb  des  Windparkgebiets ­
  ist  das  Stellnetz  zentral
mit  möglichst  großem  Abstand  zu
den  einzelnen  WEAs  einzusetzen,
jeweils  im  Frühjahr  und  Herbst  3
Einsätze  über  1  bis  2  Tage.
            
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