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Full text: Standard

Teil B - Technische Anleitung 
23 
2 Fische 
Untersuchungen bzw. Überwachung zum Schutzgut Fische umfassen Untersuchungen mit 
Schleppnetz und/ oder Baumkurre (Tabelle 2.1). Wenn der Einsatz von Grundschleppnetzen 
nicht möglich ist, sind alternativ Stellnetzuntersuchungen durchzuführen. Begleitend sind In 
formationen zu Wetter, Tiefe, Salzgehalt, Temperatur und Sauerstoffgehalt repräsentativ zu 
ermitteln und festzuhalten. 
Tabelle 2.1 : Untersuchungen mit Baumkurre/ Schleppnetz/ Stellnetzen 
Basisaufnahme 
Überwachung 
Voruntersuchungen 
Zustandsaufnahme 
Bauphase 
Betriebsphase 
Ziele 
Einmalige Aufnahme 
der Fischfauna im 
Vorhabensgebiet und 
in einem geeigneten 
Referenzgebiet. 
Charakterisierung und 
Erfassung der Fisch 
fauna im Vorhabens 
gebiet und in einem 
geeigneten Referenz 
gebiet. 
Erfassung von 
Auswirkungen 
der Baumaß 
nahmen im 
Vorhabens 
gebiet und 
Vergleich 
mit einem 
geeigneten 
Referenzge 
biet. 
Erfassung von mesoskaligen 
Auswirkungen des Windparks 
durch vergleichende Untersu 
chungen im Vorhabensgebiet 
und in einem geeigneten Refe 
renzgebiet. 
Erfassung kleinräumiger Auswir 
kungen der Betriebsphase auf 
Fischvorkommen im Windpark 
durch anlagenbezogene Unter 
suchungen. 
Umfang 
• In Vorhabens- und Referenzgebieten von 
> 100 km 2 sollte die Holanzahl mindestens je 
30 betragen. Bei der Verwendung einer Baum 
kurre ist die Holanzahl von je 20 ausreichend. 
• In Planungs-, Referenz- und Pilotgebieten von 
< 100 km 2 sollte die Mindestanzahl von je 20 
nicht unterschritten werden. Bei der Verwen 
dung einer Baumkurre ist die Holanzahl von je 
15 ausreichend. 
• In Vorhabens- und Referenzgebieten von > 100 
km2 sollte die Holanzahl mindestens je 30 be 
tragen. Bei der Verwendung einer Baumkurre 
ist die Holanzahl von je 20 ausreichend. 
• In Vorhabens- und Referenzgebieten von < 
100 km2 sollte die Mindestanzahl von 20 nicht 
unterschritten werden. Bei der Verwendung ei 
ner Baumkurre ist die Holanzahl von je 15 aus 
reichend. 
• Zusätzlich anlagenorientierte Untersuchungen 
an zwei Anlagen (ca. 6 Tage/Jahr). 
Frühjahr oder Herbst 
Zweimal im Jahr: Früh 
jahr und Herbst 
Einmal pro Jahr im Herbst. Eine zusätzliche 
Probenahme im Frühjahr wrid empfohlen. 
Anlagenbez. Untersuchungen 
An zwei aktiven WEAs sind 
Stellnetzuntersuchungen mit 
den im Anhana auf Seite 42 
unter B beschriebenen Netzen 
durchzuführen. Die Netze sind 
ausgehend von den WEA bis zu 
einem Abstand von ca. 190 m zu 
stellen. Dabei soll die Netzwand 
möglichst quer zur Strömung 
stehen. Jeweils Frühjahr und 
Herbst 3 Einsätze über 1 bis 2 
Tage. 
Alternative für die Betriebs 
phase, sofern der Einsatz von 
Grundschleppnetzen nicht 
möglich ist: Im Windpark- und 
Referenzgebiet Stellnetzunter 
suchungen mit einer Kombina 
tion aus speziellen Stellnetzen 
iMultimaschenfleet ts. Anhana 
S. 42). Innerhalb des Windpark 
gebiets ist das Stellnetz zentral 
mit möglichst großem Abstand zu 
den einzelnen WEAs einzusetzen, 
jeweils im Frühjahr und Herbst 3 
Einsätze über 1 bis 2 Tage.
	        
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