Teil B - Technische Anleitung
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2 Fische
Untersuchungen bzw. Überwachung zum Schutzgut Fische umfassen Untersuchungen mit
Schleppnetz und/ oder Baumkurre (Tabelle 2.1). Wenn der Einsatz von Grundschleppnetzen
nicht möglich ist, sind alternativ Stellnetzuntersuchungen durchzuführen. Begleitend sind Informationen
zu Wetter, Tiefe, Salzgehalt, Temperatur und Sauerstoffgehalt repräsentativ zu
ermitteln und festzuhalten.
Tabelle 2.1 : Untersuchungen mit Baumkurre/ Schleppnetz/ Stellnetzen
Basisaufnahme
Überwachung
Voruntersuchungen
Zustandsaufnahme
Bauphase
Betriebsphase
Ziele
Einmalige Aufnahme
der Fischfauna im
Vorhabensgebiet und
in einem geeigneten
Referenzgebiet.
Charakterisierung und
Erfassung der Fischfauna
im Vorhabensgebiet
und in einem
geeigneten Referenzgebiet.
Erfassung von
Auswirkungen
der Baumaßnahmen
im
Vorhabensgebiet
und
Vergleich
mit einem
geeigneten
Referenzgebiet.
Erfassung von mesoskaligen
Auswirkungen des Windparks
durch vergleichende Untersuchungen
im Vorhabensgebiet
und in einem geeigneten Referenzgebiet.
Erfassung kleinräumiger Auswirkungen
der Betriebsphase auf
Fischvorkommen im Windpark
durch anlagenbezogene Untersuchungen.
Umfang
• In Vorhabens- und Referenzgebieten von
> 100 km 2 sollte die Holanzahl mindestens je
30 betragen. Bei der Verwendung einer Baumkurre
ist die Holanzahl von je 20 ausreichend.
• In Planungs-, Referenz- und Pilotgebieten von
< 100 km 2 sollte die Mindestanzahl von je 20
nicht unterschritten werden. Bei der Verwendung
einer Baumkurre ist die Holanzahl von je
15 ausreichend.
• In Vorhabens- und Referenzgebieten von > 100
km2 sollte die Holanzahl mindestens je 30 betragen.
Bei der Verwendung einer Baumkurre
ist die Holanzahl von je 20 ausreichend.
• In Vorhabens- und Referenzgebieten von <
100 km2 sollte die Mindestanzahl von 20 nicht
unterschritten werden. Bei der Verwendung einer
Baumkurre ist die Holanzahl von je 15 ausreichend.
• Zusätzlich anlagenorientierte Untersuchungen
an zwei Anlagen (ca. 6 Tage/Jahr).
Frühjahr oder Herbst
Zweimal im Jahr: Frühjahr
und Herbst
Einmal pro Jahr im Herbst. Eine zusätzliche
Probenahme im Frühjahr wrid empfohlen.
Anlagenbez. Untersuchungen
An zwei aktiven WEAs sind
Stellnetzuntersuchungen mit
den im Anhana auf Seite 42
unter B beschriebenen Netzen
durchzuführen. Die Netze sind
ausgehend von den WEA bis zu
einem Abstand von ca. 190 m zu
stellen. Dabei soll die Netzwand
möglichst quer zur Strömung
stehen. Jeweils Frühjahr und
Herbst 3 Einsätze über 1 bis 2
Tage.
Alternative für die Betriebsphase,
sofern der Einsatz von
Grundschleppnetzen nicht
möglich ist: Im Windpark- und
Referenzgebiet Stellnetzuntersuchungen
mit einer Kombination
aus speziellen Stellnetzen
iMultimaschenfleet ts. Anhana
S. 42). Innerhalb des Windparkgebiets
ist das Stellnetz zentral
mit möglichst großem Abstand zu
den einzelnen WEAs einzusetzen,
jeweils im Frühjahr und Herbst 3
Einsätze über 1 bis 2 Tage.