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Full text: Standard

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Teil A - Rahmenbedingungen 
13.2.2 Avifauna 
• Flugzeugzählungen: 
siehe Vorhabensgebiet (13.1.21 
• Schiffszählungen: 
Die Größe des Referenzgebietes entspricht der Größe des Untersuchungsgebietes für 
das Vorhabensgebiet. 
13.2.3 Marine Säugetiere 
• Flugzeugzählungen: 
siehe Vorhabensgebiet (13.1.31 
• Schiffszählungen: 
Die Fläche des Referenzgebietes entspricht der Fläche des Untersuchungsgebietes für 
das Vorhabensgebiet 
14 Berichterstattung 
Die Ergebnisse der Basisuntersuchungen und des Monitorings sind der Genehmigungsbe 
hörde in Form von nachvollziehbaren Gutachten vorzulegen. Rohdaten und Erhebungsdo 
kumente sind von der Antragstellerin bzw. Genehmigungsinhaberin komplett und im Origi 
nal in geeigneter Form aufzubewahren und der Genehmigungsbehörde auf Verlangen ganz 
oder teilweise zur Verfügung zu stellen. Über die Aufbewahrung der Rohdaten können mit der 
Genehmigungsbehörde auch anderweitige Vereinbarungen getroffen werden. Die zu verwen 
denden Datenformate sind mit der Genehmigungsbehörde zu vereinbaren. 
14.1 Basisuntersuchungen 
Nach Abschluss der Basisuntersuchungen ist der Genehmigungsbehörde eine Umweltver 
träglichkeitsstudie (UVS) vorzulegen. Ist bereits auf der Grundlage der Untersuchungen eines 
Jahresgangs eine UVS erstellt worden, ist diese um die Ergebnisse des zweiten Jahresganges 
zu ergänzen. Die Untersuchungsdaten sind der Genehmigungsbehörde auf deren Verlangen 
spätestens mit der Abgabe der UVS zu überlassen. 
Befindet sich das geplante Gebiet im oder in der Nähe eines Nationalparks, eines Meeres 
schutzgebietes oder eines nach den bisherigen Erkenntnissen durch Naturschutzvorschlag 
indiziell ökologisch wertvollen Gebietes, so muss bei Einreichung einer UVS zwecks Geneh 
migungserteilung zusätzlich eine FFH-Verträglichkeitsuntersuchung vorgelegt werden (§34 
BNatSchG). 
14.2 Monitoring 
Die Ergebnisse des Monitorings sind der Genehmigungsbehörde jährlich jeweils vier Monate nach 
Abschluss des Jahresganges vorzulegen. In den Ergebnissen ist eine Dokumentation des Zustandes, 
der Entwicklung und der Veränderungen vor, während und nach der Bauphase darzustellen.
	        
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