14
Teil A - Rahmenbedingungen
13.2.2 Avifauna
• Flugzeugzählungen:
siehe Vorhabensgebiet (13.1.21
• Schiffszählungen:
Die Größe des Referenzgebietes entspricht der Größe des Untersuchungsgebietes für
das Vorhabensgebiet.
13.2.3 Marine Säugetiere
• Flugzeugzählungen:
siehe Vorhabensgebiet (13.1.31
• Schiffszählungen:
Die Fläche des Referenzgebietes entspricht der Fläche des Untersuchungsgebietes für
das Vorhabensgebiet
14 Berichterstattung
Die Ergebnisse der Basisuntersuchungen und des Monitorings sind der Genehmigungsbe
hörde in Form von nachvollziehbaren Gutachten vorzulegen. Rohdaten und Erhebungsdo
kumente sind von der Antragstellerin bzw. Genehmigungsinhaberin komplett und im Origi
nal in geeigneter Form aufzubewahren und der Genehmigungsbehörde auf Verlangen ganz
oder teilweise zur Verfügung zu stellen. Über die Aufbewahrung der Rohdaten können mit der
Genehmigungsbehörde auch anderweitige Vereinbarungen getroffen werden. Die zu verwen
denden Datenformate sind mit der Genehmigungsbehörde zu vereinbaren.
14.1 Basisuntersuchungen
Nach Abschluss der Basisuntersuchungen ist der Genehmigungsbehörde eine Umweltver
träglichkeitsstudie (UVS) vorzulegen. Ist bereits auf der Grundlage der Untersuchungen eines
Jahresgangs eine UVS erstellt worden, ist diese um die Ergebnisse des zweiten Jahresganges
zu ergänzen. Die Untersuchungsdaten sind der Genehmigungsbehörde auf deren Verlangen
spätestens mit der Abgabe der UVS zu überlassen.
Befindet sich das geplante Gebiet im oder in der Nähe eines Nationalparks, eines Meeres
schutzgebietes oder eines nach den bisherigen Erkenntnissen durch Naturschutzvorschlag
indiziell ökologisch wertvollen Gebietes, so muss bei Einreichung einer UVS zwecks Geneh
migungserteilung zusätzlich eine FFH-Verträglichkeitsuntersuchung vorgelegt werden (§34
BNatSchG).
14.2 Monitoring
Die Ergebnisse des Monitorings sind der Genehmigungsbehörde jährlich jeweils vier Monate nach
Abschluss des Jahresganges vorzulegen. In den Ergebnissen ist eine Dokumentation des Zustandes,
der Entwicklung und der Veränderungen vor, während und nach der Bauphase darzustellen.