Teil A - Rahmenbedingungen
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Weitauswirkungen werden insbesondere durch die verwandte Rückbautechnik bestimmt, für
die in den nächsten Jahrzehnten wegen der anstehenden Entsorgung von Öl- und Gas-Platt
formen eine starke technische Weiterentwicklung zu erwarten ist. Der endgültige Umfang des
Monitorings wird daher erst zur gegebenen Zeit festgelegt.
9 Landschaftsbild
Im Rahmen der Bearbeitung der Basisuntersuchungen für die Pilotphase ist das Landschaftsbild
im Hinblick auf das Vorhaben photorealistisch darzustellen (Text und Visualisierung), soweit das
Vorhaben nicht weiter als 50 Kilometer vom küstennächsten Standpunkt entfernt geplant ist.
Eine Visualisierung soll folgende Darstellungen enthalten:
• Visualisierung von projektnahen Küstenstandorten, zum einen von Strandhöhe und
zum anderen von markanten Aussichtspunkten (Leuchttürme, Strandpromenaden, Dei
che etc.).
• Visualisierung zum einen der 1. Ausbaustufe/Pilotphase und zum anderen des gesam
ten ausgebauten Windparks.
• Visualisierung unter Voraussetzung günstigster Sichtverhältnisse.
• Visualisierung soll in Normalperspektive, d.h. keine Weitwinkel-/ keine Teleperspektive,
erfolgen.
• Visualisierung mit Messtange (2,40 m Höhe, 20 cm Unterteilungen, 7 m Abstand zum
Betrachter) im Bildvordergrund (zur Orientierung von Größenverhältnissen).
• Angabe der Nabenhöhe der WEA und der Entfernung des Standortes zum Windpark
(Angabe in km) sowie der Position und der Höhe des Standortes am unteren Bildrand
der Visualisierung.
• Darstellung einer Übersichtskarte mit Eintragung des Blickwinkels.
10 Risikoanalyse
Eine Risikoanalyse zur Ermittlung der Eintrittswahrscheinlichkeit einer Kollision eines Schiffes
mit einer WEA, einschließlich einer exemplarischen Betrachtung der Konsequenzen eines
etwaigen Schadstoffaustritts, ist im Rahmen der Basisuntersuchungen nach dem Stand der
Technik anzufertigen und vorzulegen; dabei sind die Standardvorgaben der vom BMVBS ge
leiteten Arbeitsgemeinschaft „Richtwerte“ zu beachten.