Teil A - Allgemeines
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Teil A: Allgemeines
1 Einleitung
Dieser Standard dient der Rechts- und Planungssicherheit bei der Entwicklung, Konstruktion, Aus
führung, dem Betrieb und Rückbau von Offshore-Windenergieparks im Geltungsbereich der See
anlagenverordnung (SeeAnlV). Er versteht sich als dynamisch und integrativ, so dass neue Er
kenntnisse und Entwicklungen ebenso berücksichtigt werden können wie das Bedürfnis, bisher hier
nicht enthaltene Standards im Sinne einer Standardisierung eines Gesamtsystems einbauen zu
können.
An der Entwicklung dieses Standards haben eine Reihe von Vertretern fachkundiger Stellen und
Institutionen engagiert und konstruktiv mitgewirkt. Die Vertreter der Klassifikationsgesellschaften
Det Norske Veritas (DNV) und Germanischer Lloyd (GL) haben den Prozess kompetent begleitet.
Vertreter aus der Wirtschaft und Wissenschaft haben wertvolle Beiträge eingebracht, so dass ins
gesamt eine solide Basis für eine kooperative und konstruktive Zusammenarbeit am Maßstab der
Anlagensicherheit zum Schutz der Meeresumwelt und der Erhaltung der Sicherheit und Leichtigkeit
des Seeverkehrs erstellt werden konnte.
2 Grundlagen
2.1 Rechtsgrundlage
Anlagen, die der Genehmigungspflicht nach SeeAnlV unterfallen, müssen den anerkannten Regeln der
Technik entsprechen; § 5 Absatz 2 SeeAnlV setzt dies sowohl für die Konstruktion und die Errichtung
als auch für den Betrieb der Anlagen voraus.
Die Genehmigung kann nach § 4 Absatz 2 SeeAnlV die Einhaltung bestimmter technischer Standards
vorschreiben; der Nachweis der Einhaltung der vorgeschriebenen Standards stellt danach die Basis für
die Feststellung der Rechtmäßigkeit von Konstruktion, Errichtung und Betrieb der Anlage dar.
2.2 Gegenstand dieses Standards
Regelungsgegenstand dieses Standards sind die konstruktionsbezogenen verschiedenen baulichen
Komponenten eines Offshore-Windenergieparks.
Hierzu zählen insbesondere
• Turbine bestehend aus Gondel und Rotorblättern,
• Tragstruktur bestehend aus Turm und Unterstruktur einschließlich lokal fixierter Einbindung in den
Meeresboden (Gründung),
• die parkinterne Verkabelung der Einzelanlagen einschließlich Zusammenführung an der Umspann
station,
• die Umspannstation einschließlich der Plattform,
• das Stromabführungssystem von der Umspannstation bis zur Netzanbindung an Land und
• ggf. weitere bauliche Komponenten des Offshore-Windenergieparks.