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Full text: Standard - Konstruktive Ausführung von Offshore-Windenergieanlagen

Teil A - Allgemeines 
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Teil A: Allgemeines 
1 Einleitung 
Dieser Standard dient der Rechts- und Planungssicherheit bei der Entwicklung, Konstruktion, Aus 
führung, dem Betrieb und Rückbau von Offshore-Windenergieparks im Geltungsbereich der See 
anlagenverordnung (SeeAnlV). Er versteht sich als dynamisch und integrativ, so dass neue Er 
kenntnisse und Entwicklungen ebenso berücksichtigt werden können wie das Bedürfnis, bisher hier 
nicht enthaltene Standards im Sinne einer Standardisierung eines Gesamtsystems einbauen zu 
können. 
An der Entwicklung dieses Standards haben eine Reihe von Vertretern fachkundiger Stellen und 
Institutionen engagiert und konstruktiv mitgewirkt. Die Vertreter der Klassifikationsgesellschaften 
Det Norske Veritas (DNV) und Germanischer Lloyd (GL) haben den Prozess kompetent begleitet. 
Vertreter aus der Wirtschaft und Wissenschaft haben wertvolle Beiträge eingebracht, so dass ins 
gesamt eine solide Basis für eine kooperative und konstruktive Zusammenarbeit am Maßstab der 
Anlagensicherheit zum Schutz der Meeresumwelt und der Erhaltung der Sicherheit und Leichtigkeit 
des Seeverkehrs erstellt werden konnte. 
2 Grundlagen 
2.1 Rechtsgrundlage 
Anlagen, die der Genehmigungspflicht nach SeeAnlV unterfallen, müssen den anerkannten Regeln der 
Technik entsprechen; § 5 Absatz 2 SeeAnlV setzt dies sowohl für die Konstruktion und die Errichtung 
als auch für den Betrieb der Anlagen voraus. 
Die Genehmigung kann nach § 4 Absatz 2 SeeAnlV die Einhaltung bestimmter technischer Standards 
vorschreiben; der Nachweis der Einhaltung der vorgeschriebenen Standards stellt danach die Basis für 
die Feststellung der Rechtmäßigkeit von Konstruktion, Errichtung und Betrieb der Anlage dar. 
2.2 Gegenstand dieses Standards 
Regelungsgegenstand dieses Standards sind die konstruktionsbezogenen verschiedenen baulichen 
Komponenten eines Offshore-Windenergieparks. 
Hierzu zählen insbesondere 
• Turbine bestehend aus Gondel und Rotorblättern, 
• Tragstruktur bestehend aus Turm und Unterstruktur einschließlich lokal fixierter Einbindung in den 
Meeresboden (Gründung), 
• die parkinterne Verkabelung der Einzelanlagen einschließlich Zusammenführung an der Umspann 
station, 
• die Umspannstation einschließlich der Plattform, 
• das Stromabführungssystem von der Umspannstation bis zur Netzanbindung an Land und 
• ggf. weitere bauliche Komponenten des Offshore-Windenergieparks.
	        
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