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Object: Standard - Konstruktive Ausführung von Offshore-Windenergieanlagen

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Teil C - Zeitliche Abfolge 
Für den auf Basis der Standortbedingungen erstellten Entwurf der Tragstruktur ist die „Kollisionsfreund 
lichkeit“ (s. Anhang T) anhand eines Gutachtens zu belegen und der Design Basis und dem grundle 
genden Entwurfsplan beizufügen. 
Die wesentlichen Auslegungsparameter sowie die heranzuziehenden Auslegungsnormen und Richtli 
nien sind In der Design Basis zu benennen. 
Ziel der Zertifizierung/Prüfung der Entwurfsgrundlagen (Design Basis) und des grundlegenden Ent 
wurfsplans (Basic Design) ist die Sicherstellung verlässlicher Standort- und Auslegungsbedingungen, 
um Fehlerquellen für die folgende Detailkonstruktion frühzeitig zu minimieren. Dabei ist sicherzustellen, 
dass die jeweilige Offshore-WEA bzw. der Offshore-Wlndenerglepark als Gesamtsystem In die Betrach 
tung eingeht. Der Zertlfizlerer/Prüfsachverständige führt dazu eine vertiefte Plauslbllltätsprüfung aller 
Standortbedingungen sowie deren Korrelation durch und bewertet alle relevanten Auslegungsbedin 
gungen. 
3 Konstruktionsphase 
ln der Konstruktionsphase werden detaillierte Nachweise, Konstruktionspläne und Spezifikationen er 
stellt. Dies gilt für Tragstrukturen, Umspannstation mit Netzanbindung, Messmast und ggf. weiteren Be 
standteilen des Offshore-Wlndenergleparks. Für die Turbine liegt I. d. R. eine Typenzertifizierung vor, so 
dass der Nachweis für die Eignung am Standort ausreichend ist. Die Konstruktionsphase wird begleitet 
durch die standortspezifische Konstruktionsbewertung. 
Mindestens 1 Jahr vor Beginn der Errichtung der Anlagen sind dem BSH die zertifizierten/geprüften 
Konstruktionsunterlagen In Form der Design Basis und des grundlegenden Entwurfsplans (Basic De 
sign) vorzulegen. Der erfolgreiche Abschluss der Bewertung der Konstruktionsunterlagen wird vom Zer- 
tlfizlerer/Prüfsachverständigen mit einer Konformitätsbescheinigung sowie zugehörigen Prüfberichten 
dokumentiert. 
Das BSH erteilt nach Vorlage der Konformitätsbescheinigung zur Konstruktionsbewertung und nach 
abschließender Prüfung, erforderlichenfalls unter Hinzuziehung einer anerkannten sachverständigen 
Institution, Person oder Personengruppe, die Freigabe für die Errichtung. 
4 Ausführungsphase 
Fertigung, Transport, Errichtung bzw. Installation und Inbetriebnahme begleitet der Zertlfizlerer/Prüf- 
sachverständlge durch unabhängige Inspektionen. Vor Beginn der Fertigung Ist die Qualifikation der 
Fertigungsbetriebe zu prüfen sowie ein Inspektionsplan zwischen Projektlerer, Herstellern und Zertlfi- 
zlerer/Prüfsachverständlgen abzustimmen. Der abgestimmte Inspektionsplan Ist dem BSH vor Beginn 
der Fertigung zu übermitteln. 
Zeigen sich In Fertigung, Transport und Errichtung bzw. Installation gravierende Abweichungen von den 
in den geprüften und freigegebenen Konstruktionsunterlagen festgelegten Anforderungen, so Informiert 
der Zertlfizlerer/Prüfsachververständige umgehend den Auftraggeber und das BSH. 
Der Abschluss von Fertigung, Transport, Errichtung bzw. Installation und Inbetriebnahme wird mit ent 
sprechenden Konformitätsbescheinigungen dokumentiert, welche alle ausgestellten Inspektionsberichte 
zusammenfassen. Das BSH erteilt nach Vorlage der Konformitätsbescheinigungen zu Fertigung, Trans 
port, Errichtung bzw. Installation und Inbetriebnahme und erforderlichenfalls abschließender Prüfung 
unter Hinzuziehung einer anerkannten sachverständigen Institution, Person oder Personengruppe die 
Freigabe für den Betrieb des Offshore-Wlndenergleparks.
	        
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