Teil C - Zeitliche Abfolge
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Teil C: Zeitliche Abfolge
1 Allgemein
Der zeitliche Ablauf eines Projektes erstreckt sich üblicherweise über die folgenden Abschnitte
fs. Tabelle 2):
• Entwicklungsphase,
• Konstruktionsphase,
• Ausführungsphase (Fertigung, Transport, Errichtung bzw. Installation, Inbetriebnahme),
• Betriebsphase und
• Rückbauphase.
Die erforderlichen Unterlagen sind der Genehmigungsbehörde in den einzelnen Projektphasen rechtzei
tig zur Prüfung und Freigabe vorzulegen fs. Tabelle 21. Darüber hinaus hat der Projektverantwortliche si
cher zu stellen, dass die Genehmigungsbehörde in den Projektphasen kontinuierlich eingebunden wird.
Vor Erteilung einer Genehmigung ist eine Vorerkundung des Standortes zur Erfassung aller konstruk
tionsrelevanten Standortbedingungen durchzuführen, die die Grundlage einer Design Basis und einer
Vorstudie ist. Zweck ist die Feststellung, ob der Standort aus technischer Sicht für Errichtung und Be
trieb eines Offshore-Windenergieparks geeignet ist.
Die ebenfalls regelmäßig bereits im Genehmigungsverfahren zu erstellende und vorzulegende Design
Basis in der Entwicklungsphase enthält in der Regel die technischen Eingangsvoraussetzungen. Diese
umfasst alle für das jeweilige Element des Offshore-Windenergieparks an seinem jeweiligen Standort
erforderlichen Daten und Angaben sowie Nachweismethoden, die zum Entwurf einer standsicheren
und gebrauchsfähigen Konstruktion nach dem allgemein anerkannten Stand der Technik, hilfsweise
dem Stand der Wissenschaft, erforderlich sind. Sie beruht auf qualifizierten Untersuchungen und auf
sachverständigen Gutachten. Die Design Basis sowie der auf ihrer Grundlage ausgearbeitete Vorent
wurf sind Bestandteil der Antragunterlagen, die bei Beurteilung der Genehmigungsvoraussetzungen im
Rahmen der Entscheidung über die Genehmigungsfähigkeit zugrundegelegt werden.
Ein Zertifizierer/Prüfsachverständiger führt eine Plausibilitätsprüfung der Design Basis und eines darauf
basierenden Vorentwurfs durch. Der Zertifizierer/Prüfsachverständige prüft dabei sowohl die Plausibili
tät der Standortbedingungen und deren Datenquellen als auch die Plausibilität des Vorentwurfs und der
angewendeten Methodik. Der Prüfbericht ist der Genehmigungsbehörde vorzulegen.
2 Entwicklungsphase
Zur Ermittlung der Entwurfsgrundlagen (Design Basis) und des grundlegenden Entwurfsplans (Basic
Design) sind die Standortdaten anhand qualifizierter Gutachten zusammenzustellen, die z. B.
• meteorologische und ozeanographische Gutachten (Wind, Wellen, Strömung, Bathymetrie u. a.),
• Baugrundgutachten,
• weitere Gutachten, z. B. zu Eisgang, Kolkbildung u. a.
umfassen.
Die Korrelation der einzelnen Standortbedingungen ist darzustellen, insbesondere die Korrelation von
Wind und Wellen. Das Erkundungskonzept zur Erstellung des Baugrundgutachtens ist auf der Basis des
„Standard Baugrunderkundung“ [1] des BSH in seiner aktuellen Fassung vor Beginn der Erkundung mit
dem Zertifizierer/Prüfsachverständigen und der Genehmigungsbehörde abzustimmen. Abweichungen
vom „Standard Baugrunderkundung“ [1] sind beim BSH zu beantragen und bzgl. ihrer Gleichwertigkeit
darzustellen und zu begründen.