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Teil B - Nachweise und Genehmigungserfordernisse
• Qualifikationsnachweise des Schweißpersonals (Schweißerprüfung z. B. EN 287 £50] oder ISO 9606 f51T).
• Qualifikationsnachweis des Schweißaufsichtspersonals (SFI oder SFM),
• Qualifikationsnachweis und Ausstattung des Personals für zerstörungsfreie Prüfung,
• Schweißverfahrensprüfungen (Welding Procedure Quality Requirements, WPQR),
• Zulassungen für Schweißzusätze,
• Schweißanweisungen (Welding Procedure Specifications, WPS) und
• vorliegende Ausführungszeichnungen.
Betonbau
• Eignungsprüfung des vorgesehenen Betons,
• vorgesehene Fremdüberwachung für die Überwachungsklassen 2 und 3,
• vorliegende Ausführungszeichnungen (Ausführungszeichnungen sind hinsichtlich ihrer Konformität
mit den zur Konstruktionsprüfung vorgelegten Ausführungsunterlagen zu prüfen).
Ausführungszeichnungen und Schweißanweisungen sind hinsichtlich ihrer Konformität mit den zur
Konstruktionsprüfung vorgelegten Ausführungsunterlagen (Zeichnungen und vorläufige Schweißanwei
sungen (pWPS)) zu prüfen.
Bei den regelmäßigen Kontrollen durch den Zertifizierer/Prüfsachverständigen sind während der Ferti
gung im Schweißbetrieb/auf der Baustelle/im Betonfertigteilwerk folgende Prüfungen durchzuführen:
Stahlbau
• Durchsicht der Materialzertifikate nach DIN EN10204 3.2 f521 des Stahlherstellers,
• Einsicht der Protokolle zur zerstörungsfreien Prüfung,
• Inspektion des Fertigungsprozesses und der Durchführung der zerstörungsfreien Prüfungen,
• Endkontrolle fertiger Bauteile:
• Prüfung der Abmessungen und Toleranzen,
• Prüfung der Schichtdicken des Korrosionsschutzes,
• Prüfung des allgemeinen Zustandes,
• Prüfung auf Beschädigungen
• Prüfung der Nachvollziehbarkeit und Rückverfolgbarkeit der Bauteile und der verwendeten Materi
alien/ Halbzeuge und
• Prüfung sonstiger Qualitätsaufzeichnungen und Warenausgangskontrolle.
Betonbau
• Prüfung der Lieferscheine Beton,
• Prüfung der Festigkeitsproben (Probewürfel),
• Prüfung der Protokolle der Fremdüberwachung gemäß DIN 1045-3 f531.
• Kontrolle der Bewehrung,
• Kontrolle der Betondeckung,
• Kontrolle der Bauwerksabmessungen,
• Kontrolle der vorgefertigten Bauteile,
• Prüfung sonstiger Qualitätsaufzeichnungen.
6.3 Transport- und Montageüberwachung
Während des Transports und der Montage sind vom Zertifizierer/Prüfsachverständigen folgende Über
wachungen für Offshore-WEA und Tragstrukturen durchzuführen:
Überwachung der Verladung und Verzurrung zum Seetransport,
Überwachung der Einhaltung der Wetterbedingungen zum Seetransport,
Überwachung der Montage der Tragstruktur inklusive Hebearbeiten,
Überwachung der Montage der Maschine und Rotorblätter.