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Full text: Standard - Konstruktive Ausführung von Offshore-Windenergieanlagen

Teil B - Nachweise und Genehmigungserfordernisse 
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5 Weitere Genehmigungserfordernisse 
Über die in den vorherigen Kapiteln genannten Prüfungen hinaus werden weitere Begutachtungen ge 
fordert, insbesondere: 
• Bewertung des Schutz- und Sicherheitskonzeptes für den Windenergiepark (Sicherheit der See 
schifffahrt, Kennzeichnung, Beleuchtung, Notfallpläne, etc.) gemäß BSH Standard „Schutz- und 
Sicherheitskonzept“ (in Bearbeitung), 
• Personensicherheit (z. B. für Hubschrauberlandedecks und -absetzplattformen, bemannte Um 
spannstation, Bootsanlandung, Leitern und Aufstiege, etc.), 
• Schallemissionen, 
• Verwendung möglicherweise gewässerverunreinigender Stoffe und 
• evtl. Schadstoffaustritt. 
Diese Begutachtungen werden im vorliegenden Standard „Konstruktive Ausführung von Offshore-Wind- 
energieanlagen“ nicht behandelt. 
6 Überwachungsleistungen 
6.1 Vorbemerkungen 
Die Überwachungsleistungen erfolgen durch Sachverständige des Zertifizierers/Prüfsachverständigen 
oder erforderlichenfalls durch andere vom BSH anerkannte Sachverständige und dienen der Sicherstel 
lung, dass die konstruktiven Anforderungen aus Konstruktionsunterlagen und den zugrunde liegenden 
Normen und Richtlinien an Fertigung, Transport, Errichtung, Inbetriebnahme und Betrieb umgesetzt 
und eingehalten werden. In Abstimmung mit dem Zertifizierer/Prüfsachverständigen ist ein Plan für den 
Umfang der Fertigungsüberwachung auszuarbeiten. Darin ist festzulegen, welche Bauteile zu überwa 
chen sind, welcher Stichprobenumfang zu wählen und wie bei ungenügendem Überwachungsergebnis 
zu verfahren ist. 
Im Detail sind die jeweils geltenden Normen und Richtlinien zu berücksichtigen. 
In den folgenden Abschnitten 6.2 bis 6,4 steht die strukturelle Sicherheit im Vordergrund. Personensi 
cherheit, Hebezeuge, Kräne, Transformatorplattformen, Kabelverlegung und Anbauten sind gesondert 
zu betrachten. 
6.2 Fertigungsüberwachung 
Die folgenden Ausführungen zur Fertigungsüberwachung gelten im Wesentlichen für Schweißkonstruk 
tionen; sie sind sinngemäß aber auch auf anders gefertigte Komponenten anzuwenden. 
Vor Beginn der Fertigung bzw. der Arbeiten auf der Baustelle sind folgende Dokumente vorzulegen und 
vom Zertifizierer/Prüfsachverständiger einzusehen und zu prüfen: 
Allgemein 
• gültiges QM-Zertifikat nach ISO 9001, 
• Qualitätsmangement: QM-Handbuch, QM-Verfahrens- und Arbeitsanweisungen. 
Stahlbau 
• Betriebszulassung für den Schweißbetrieb, Schweißeignungsnachweis des Schweißbetriebes nach 
DIN 18800 Teil 7149].
	        
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