Teil B - Nachweise und Genehmigungserfordernisse
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5 Weitere Genehmigungserfordernisse
Über die in den vorherigen Kapiteln genannten Prüfungen hinaus werden weitere Begutachtungen ge
fordert, insbesondere:
• Bewertung des Schutz- und Sicherheitskonzeptes für den Windenergiepark (Sicherheit der See
schifffahrt, Kennzeichnung, Beleuchtung, Notfallpläne, etc.) gemäß BSH Standard „Schutz- und
Sicherheitskonzept“ (in Bearbeitung),
• Personensicherheit (z. B. für Hubschrauberlandedecks und -absetzplattformen, bemannte Um
spannstation, Bootsanlandung, Leitern und Aufstiege, etc.),
• Schallemissionen,
• Verwendung möglicherweise gewässerverunreinigender Stoffe und
• evtl. Schadstoffaustritt.
Diese Begutachtungen werden im vorliegenden Standard „Konstruktive Ausführung von Offshore-Wind-
energieanlagen“ nicht behandelt.
6 Überwachungsleistungen
6.1 Vorbemerkungen
Die Überwachungsleistungen erfolgen durch Sachverständige des Zertifizierers/Prüfsachverständigen
oder erforderlichenfalls durch andere vom BSH anerkannte Sachverständige und dienen der Sicherstel
lung, dass die konstruktiven Anforderungen aus Konstruktionsunterlagen und den zugrunde liegenden
Normen und Richtlinien an Fertigung, Transport, Errichtung, Inbetriebnahme und Betrieb umgesetzt
und eingehalten werden. In Abstimmung mit dem Zertifizierer/Prüfsachverständigen ist ein Plan für den
Umfang der Fertigungsüberwachung auszuarbeiten. Darin ist festzulegen, welche Bauteile zu überwa
chen sind, welcher Stichprobenumfang zu wählen und wie bei ungenügendem Überwachungsergebnis
zu verfahren ist.
Im Detail sind die jeweils geltenden Normen und Richtlinien zu berücksichtigen.
In den folgenden Abschnitten 6.2 bis 6,4 steht die strukturelle Sicherheit im Vordergrund. Personensi
cherheit, Hebezeuge, Kräne, Transformatorplattformen, Kabelverlegung und Anbauten sind gesondert
zu betrachten.
6.2 Fertigungsüberwachung
Die folgenden Ausführungen zur Fertigungsüberwachung gelten im Wesentlichen für Schweißkonstruk
tionen; sie sind sinngemäß aber auch auf anders gefertigte Komponenten anzuwenden.
Vor Beginn der Fertigung bzw. der Arbeiten auf der Baustelle sind folgende Dokumente vorzulegen und
vom Zertifizierer/Prüfsachverständiger einzusehen und zu prüfen:
Allgemein
• gültiges QM-Zertifikat nach ISO 9001,
• Qualitätsmangement: QM-Handbuch, QM-Verfahrens- und Arbeitsanweisungen.
Stahlbau
• Betriebszulassung für den Schweißbetrieb, Schweißeignungsnachweis des Schweißbetriebes nach
DIN 18800 Teil 7149].