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Full text: Standard - Konstruktive Ausführung von Offshore-Windenergieanlagen

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Teil B - Nachweise und Genehmigungserfordernisse 
• Überwachung/Nachweis der Wetterbedingungen 
Die Wetterbedingungen und Vorhersagen müssen regelmäßig überwacht werden, insbesondere 
vor größeren bzw. länger dauernden, zusammenhängenden Arbeiten. Es sind mindestens zwei 
voneinander unabhängige Wetterdienste einzuschalten. 
• Nachweise der Produktgüte 
Die Bauteile und Zubehöre werden entsprechend den Herstellerangaben spezifiziert. Der Nachweis 
der Güte erfolgt durch die Überprüfung der gelieferten Produkte und deren Herstellungsverfahren 
nach den Vorgaben und umfasst u. a. mindestens folgende Punkte: 
Materialnachweise, 
Lieferscheine, 
Korrekte Montagebedingungen, 
Anschlagvorrichtungen, 
Kabel und Biegerollendurchmesser. 
• Risikostudie für die wesentlichen Arbeitsphasen 
Die Risikostudie dient zur Abschätzung von Gefahren während der Arbeitsphasen und zur Ausar 
beitung von Möglichkeiten der Gefahrenabwehr. Dieses sind u. a.: 
Analyse möglicher Risiken und Darstellung ihrer Auswirkung auf das Konzept, 
Darstellung gefährlicher Situationen, die durch Abweichungen vom geplanten Arbeitsablauf 
auftreten könnten, 
Notfall- und Rettungsabläufe. 
• Erforderliche Nachweise für den Bestand 
Die Bestandsfeststellung nach dem Abschluss der Montagen oder bei größeren Unterbre 
chungen beschreibt die diskreten Veränderungen oberhalb und unterhalb des Seebodens und 
deren Beschaffenheit nach Lage und Höhe. Die Daten sind fortlaufend im Errichtungshand 
buch zu vermerken. Dieses dient zur vorausschauenden Risikobetrachtung und der Rückbau 
erfordernis. 
4.5 Betrieb 
Die Bauwerke auf See sind zu unterhalten. Dafür ist eine detaillierte Planung zu erstellen und fortzu 
schreiben. Die Änderungen im Bestand sind nach Abschluss der Arbeiten zu dokumentieren. Diese 
Unterlagen sind Bestandteile des Errichtungshandbuches. 
Während der Unterhaltung im Betrieb sind alle wesentlichen Einbauteile und Montagen vom Produkti 
onsort bis zur Aufstellungsort nachzuweisen, so dass Gefahren für Personal, Gerät und Umwelt aus 
geschlossen werden können. Dieses geschieht analog zu den erforderlichen Nachweisen der Ausfüh 
rungsphase. 
4.6 R ü c k b a u 
Nach endgültiger Aufgabe der Nutzung sind die Offshore-Bauwerke zurückzubauen. Dafür ist eine de 
taillierte Planung rechtzeitig vor Beginn des Rückbaus zu erstellen. Änderungen sind zu dokumentieren 
und werden Bestandteil des Errichtungshandbuches. 
Während des Rückbaues sind alle wesentlichen Bauteile und Montagen/Demontagen vom Rückbauort 
bis zur umweltgerechten Entsorgung nachzuweisen, so dass Gefahren für Personal, Gerät und Umwelt 
ausgeschlossen werden können. Die Nachweise erfolgen analog zu den erforderlichen Nachweisen der 
Ausführungsphase.
	        
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