Teil B - Nachweise und Genehmigungserfordernisse
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Für die Verformungs- und Verschiebungsnachweise sind anhand der potentiellen statischen und dy
namischen Auswirkungen auf die Bauteile und auf das Bauwerk geeignete Bemessungskriterien zu
definieren (z. B. max. zulässige Auslenkung und Verdrehung am Pfahlkopf in Höhe des Meeresgrundes
und am Pfahlfuß; max. Ausnutzung der seitlichen Bettungsreaktion des Baugrundes; Mindest- oder Ma
ximalwerte der Baugrundsteifigkeit).
Es ist eine sachverständige Beurteilung vorzunehmen bzgl. der Auswirkungen der folgenden Größen
und ihrer zweckmäßigen Berücksichtigung in den Nachweisen:
• Installation der Gründungselemente auf das Baugrund- und Gründungssystem (z. B. Rammung;
Einbringhilfen),
• Lageabweichungen der Gründungselemente,
• Toleranzüberschreitungen der Herstellung,
• Abweichungen der Rammtiefen,
• etc.
3.2.4.7.3 Nachweise für Sonderformen der Gründung
• Für Sonderformen (z. B. Suction-Anchors, Bucket-Gründungen, etc.) sind Nachweise in Analogie
zu den angegebenen Nachweisen für Pfahl- und Schwergewichtsgründungen in Abstimmung mit
dem BSH zu führen. Dabei können durch das BSH geeignete Prüfer eingeschaltet werden.
3.3 Konformitätsbescheinigung für die Bewertung der Stand
ort s p e z i f i s c h e n Auslegung von Offshore-WEA
Nach Vorliegen der Prüfberichte für Standortbedingungen, Lastannahmen und Tragstruktur wird in der
Regel die Konformitätsbescheinigung für die Offshore-WEA vom Zertifizierer/Prüfsachverständigen
ausgestellt. Das Ausstellen der Konformitätsbescheinigung bildet den Abschluss der Konstruktions
prüfung.
Voraussetzung für das Ausstellen der Konformitätsbescheinigung ist, dass die Turbine (Betriebsfüh-
rungs- und Sicherheitssystem, Maschine, Rotor, E-Technik) gegenüber der bereits typenzertifizierten
Offshore-WEA unverändert ist, dass die standortspezifischen Lasten für die Maschine nicht die zuläs
sigen Lasten der Typenzertifizierung überschreiten und dass marine Umgebungsbedingungen in der
Typenzertifizierung bereits berücksichtigt wurden (Klimatisierung, Korrosionsschutz, etc.).
Sind die standortspezifischen Lasten größer als diejenigen der Typenzertifizierung, so kann die Tragfä
higkeit der betroffenen Komponenten der Offshore-WEA durch Spannungsreservebetrachtungen nach
gewiesen werden. Gelingt dies nicht, so ist eine angepasste Konstruktion der betroffenen Komponenten
erforderlich. Der Zertifizierer/Prüfsachverständige prüft die Spannungsreservebetrachtungen und führt
Parallelberechnungen bei Einreichung neuer Nachweise durch.
Zusätzliche Komponenten oder Prüfungen, wie z. B. Bordkran, oder An- und Einbauten können mit in
die Konstruktionsprüfung einbezogen werden. Dies ist mit dem Auftraggeber und den Genehmigungs
behörden frühzeitig abzustimmen (s. 3.21.
3.4 Seekabel
3.4.1 Allgemein
Es sind Kabel und deren Garnituren nach dem Stand der Technik einzusetzen, die den Anforderungen der
jeweils gültigen Normen (Auswahl s. 3.4.2) entsprechen oder deren Eignung durch vergleichbare Prüfungen
nachgewiesen ist und welche für die jeweiligen Einsatzbedingungen/Anwendungsfälle geeignet sind.