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Teil B - Nachweise und Genehmigungserfordernisse
3.2.4.7 Erforderliche Nachweise
3.2.4.7.1 Nachweis der Stabilität des Meeresbodens
Es ist darzustellen, dass das den Nachweisen für die Gründung und der Ermittlung der Beanspruchung
der Tragstruktur zugrundeliegende Baugrundsystem beständig ist.
Im Einzelnen sind zu betrachten:
• potenzielle Reduktion der Stabilität des Meeresbodens durch äußere Einflüsse wie Strömungs- und
Wellenbeanspruchung, beeinflusst durch die Unterstruktur; Erdbebeneinwirkung; Offshore-Operati-
onen wie Rammung oder Baggerung etc.,
• potentielle Veränderung der Geometrie des Meeresbodens durch Einflüsse wie Erosion (Kolkbil
dung) und Suffosion,
• potentielle Veränderung der Anordnung der Gründungselemente durch Einflüsse wie zyklisches
Kriechen des Bodens, akkumulierte Verformung (Hysterese) und
• potentielle Veränderung der mechanischen Eigenschaften des Bodens durch Einflüsse wie Poren
wasserdruckakkumulation (Verflüssigung), Verfestigung, Entfestigung.
Es ist darzustellen:
• dass entweder diese Mechanismen nicht auftreten,
• oder dass diese Mechanismen im Entwurf ausreichend berücksichtigt werden,
• oder dass diese Mechanismen bei Errichtung und im Betrieb ausreichend beobachtet und ggf.
durch geeignete Maßnahmen kompensiert werden.
3.2.4.7.2 Nachweise für Gründungselemente
Es sind mindestens zu untersuchen, zu dokumentieren und in geeigneterWeise in allen Nachweisen
zu berücksichtigen:
• Verfahrenstechnik der Installation und Auswirkungen des Installationsprozesses,
• Beschreibung und Modellierung der wesentlichen Baugrund-Bauwerk-Interaktionen als Grundlage
und Eingangsgrößen
• Nachweise der äußeren Tragfähigkeit der Gründung und ihrer Elemente
• Nachweise der inneren Tragfähigkeit der Gründungselemente
• Eigenfrequenzanalyse der Offshore-WEA,
• der Einfluss der Stabilitätseigenschaften des Meeresbodens auf die Standsicherheit und auf die
Gebrauchstauglichkeit der Gründung, des Gesamtbauwerks und seiner Teile,
• Effekte durch zyklische und dynamische Belastung („Degradation“ und „Liquefaction“),
• Zwängungsbeanspruchung von Strukturelementen und Anbauteilen durch bleibende Baugrund
verformung,
• Sicherheit gegen Verlagerung von Ballastmaterial.
Für Pfahlgründungen sind speziell nachzuweisen:
• die axiale Pfahltragfähigkeit und -Sicherheit (Spitzenwiderstand und Mantelreibung),
• die laterale Pfahltragfähigkeit und -Sicherheit,
• axiale Verformungs- und Verschiebungsabschätzungen (Setzung, Schiefstellung und Rotation),
• laterale Verformungs- und Verschiebungsabschätzungen,
• Pfahlgruppen-Effekte und Interaktionen von Einzelgründungselementen (z. B. bei Tripod- und Ja-
cket-Strukturen).
Für Schwergewichtsgründungen sind speziell nachzuweisen:
• Baugrundbeanspruchung durch Sohlnormalspannung und Begrenzung der klaffenden Fuge,
• äußere Standsicherheit (Kippsicherheit, Gleitsicherheit, Grundbruchsicherheit) ggf. unter Berück
sichtigung einer potentiellen Porenwasserüberdruckentwicklung.