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Full text: Standard - Konstruktive Ausführung von Offshore-Windenergieanlagen

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Teil B - Nachweise und Genehmigungserfordernisse 
3.2 Tr a g s t r u k t u r 
3.2.1 Standortbedingungen und Design Basis 
Zunächst sind die Standortbedingungen und deren Übertragung in die Entwurfsgrundlagen (Design Ba 
sis) darzustellen und durch den Zertifizierer/Prüfsachverständigen zu bewerten. Die Bewertung der De 
sign Basis erfolgt möglichst früh vor Beginn von konstruktiven Auslegungen oder Vorauslegungen der 
Anlagenkonstruktion. 
Folgende Daten sind dabei mindestens darzustellen: 
• Standort und Konfiguration des Offshore-Windenergieparks mit Koordinaten für alle Offshore-WEA, 
Umspannstation und ggf. weitere bauliche Komponenten; 
• Baugrundeigenschaften: 
geotechnisches und geophysikalisches Untersuchungsprogramm; 
Baugrundgutachten und Daten durchgeführter Erkundungen: Auswertung von Drucksondie 
rungen und Bohrproben, Ableitung von Bodenparametern für Berechnungen; 
Konformität mit dem „Standard Baugrunderkundung. Mindestanforderungen für Gründungen von Off- 
shore-Windenergieanlagen (WEA) und die Verlegung der stromabführenden Kabel“ [1] des BSH; der 
Zertifizierer/Prüfsachverständige bewertet, ob das vorgelegte Erkundungskonzept den BSH-Stan- 
dard erfüllt bzw. ob im Fall von Abweichungen diese ausreichend begründet und akzeptabel sind; 
• Winddaten; 
• maritime Bedingungen (Wassertiefen/-stände, Wellendaten, Gezeiten, Korrelation von Wind und 
Wellen, Eisgang, Strömung, Kolkbildung, Bewuchs, u.a.). 
Für die Erfassung der o. a. Daten werden in der Regel Gutachten durch geeignete sachverständige Stel 
len erstellt. Der Zertifizierer/Prüfsachverständige prüft die Vollständigkeit der Gutachten und bewertet 
die Plausibilität der Daten. 
Um für Bemessungen einen möglichst vollständigen und abgesicherten Anforderungskatalog bereit 
stellen zu können, werden in der Design Basis über die vorgenannten Standortbedingungen hinaus 
weitere Angaben gemacht. Dies sind: die Definition der dimensionierenden Lastfälle, Festlegung von 
anzuwendenden Normen und Richtlinien für Bemessung, Werkstoffe, Korrosionsschutz, etc. sowie die 
Beschreibung besonderer Nachweismethoden, wenn diese nicht aus Normen oder Richtlinien hervor 
gehen. Diese Punkte werden vom Zertifizierer/Prüfsachverständigen im Rahmen der Bewertung der 
Design Basis ebenfalls geprüft und bewertet. 
3.2.2 Lastannahmen 
Aufbauend auf den Standortbedingungen und der Design Basis sowie dem Betriebsführungs- und Si 
cherheitskonzept der Offshore-WEA sind die auslegungsrelevanten Lastfälle zu definieren. Der Umfang 
der Lastfalldefinitionen wird vom Zertifizierer/Prüfsachverständigen bewertet. Es wird empfohlen, die 
Bewertung der Lastfälle durch den Zertifizierer/Prüfsachverständigen durchführen zu lassen, bevor die 
Simulation und Berechnung der Lastannahmen beginnt, um Mehrfachsimulationen zu vermeiden. Es 
sind alle Lastfälle zu berücksichtigen, die zum Nachweis der strukturellen Integrität der Offshore-WEA 
erforderlich sind. Grundsätzlich wird zwischen Betriebsfestigkeitslasten zum Nachweis der Betriebsfe 
stigkeit und Extremlasten zum Nachweis der allgemeinen Standsicherheit (Festigkeit, Stabilität, äußere 
Standsicherheit) unterschieden. Die Betriebsfestigkeitslasten müssen den Betrieb der Offshore-WEA 
übereine Lebensdauer von mindestens 20 Jahren repräsentieren. Die Extremlasten müssen alle Ereig 
nisse erfassen, die unter Beachtung der Wahrscheinlichkeit ihres gleichzeitigen Auftretens zu den höch 
sten Lasten führen können (z. B. „50-Jahres-Bö“, die „50-Jahres-Welle“, extreme Schräganströmung 
des Rotors, Schiffsanprall (Serviceschiff), Eisdruck u. a.).
	        
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