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Teil B - Nachweise und Genehmigungserfordernisse
3.2 Tr a g s t r u k t u r
3.2.1 Standortbedingungen und Design Basis
Zunächst sind die Standortbedingungen und deren Übertragung in die Entwurfsgrundlagen (Design Ba
sis) darzustellen und durch den Zertifizierer/Prüfsachverständigen zu bewerten. Die Bewertung der De
sign Basis erfolgt möglichst früh vor Beginn von konstruktiven Auslegungen oder Vorauslegungen der
Anlagenkonstruktion.
Folgende Daten sind dabei mindestens darzustellen:
• Standort und Konfiguration des Offshore-Windenergieparks mit Koordinaten für alle Offshore-WEA,
Umspannstation und ggf. weitere bauliche Komponenten;
• Baugrundeigenschaften:
geotechnisches und geophysikalisches Untersuchungsprogramm;
Baugrundgutachten und Daten durchgeführter Erkundungen: Auswertung von Drucksondie
rungen und Bohrproben, Ableitung von Bodenparametern für Berechnungen;
Konformität mit dem „Standard Baugrunderkundung. Mindestanforderungen für Gründungen von Off-
shore-Windenergieanlagen (WEA) und die Verlegung der stromabführenden Kabel“ [1] des BSH; der
Zertifizierer/Prüfsachverständige bewertet, ob das vorgelegte Erkundungskonzept den BSH-Stan-
dard erfüllt bzw. ob im Fall von Abweichungen diese ausreichend begründet und akzeptabel sind;
• Winddaten;
• maritime Bedingungen (Wassertiefen/-stände, Wellendaten, Gezeiten, Korrelation von Wind und
Wellen, Eisgang, Strömung, Kolkbildung, Bewuchs, u.a.).
Für die Erfassung der o. a. Daten werden in der Regel Gutachten durch geeignete sachverständige Stel
len erstellt. Der Zertifizierer/Prüfsachverständige prüft die Vollständigkeit der Gutachten und bewertet
die Plausibilität der Daten.
Um für Bemessungen einen möglichst vollständigen und abgesicherten Anforderungskatalog bereit
stellen zu können, werden in der Design Basis über die vorgenannten Standortbedingungen hinaus
weitere Angaben gemacht. Dies sind: die Definition der dimensionierenden Lastfälle, Festlegung von
anzuwendenden Normen und Richtlinien für Bemessung, Werkstoffe, Korrosionsschutz, etc. sowie die
Beschreibung besonderer Nachweismethoden, wenn diese nicht aus Normen oder Richtlinien hervor
gehen. Diese Punkte werden vom Zertifizierer/Prüfsachverständigen im Rahmen der Bewertung der
Design Basis ebenfalls geprüft und bewertet.
3.2.2 Lastannahmen
Aufbauend auf den Standortbedingungen und der Design Basis sowie dem Betriebsführungs- und Si
cherheitskonzept der Offshore-WEA sind die auslegungsrelevanten Lastfälle zu definieren. Der Umfang
der Lastfalldefinitionen wird vom Zertifizierer/Prüfsachverständigen bewertet. Es wird empfohlen, die
Bewertung der Lastfälle durch den Zertifizierer/Prüfsachverständigen durchführen zu lassen, bevor die
Simulation und Berechnung der Lastannahmen beginnt, um Mehrfachsimulationen zu vermeiden. Es
sind alle Lastfälle zu berücksichtigen, die zum Nachweis der strukturellen Integrität der Offshore-WEA
erforderlich sind. Grundsätzlich wird zwischen Betriebsfestigkeitslasten zum Nachweis der Betriebsfe
stigkeit und Extremlasten zum Nachweis der allgemeinen Standsicherheit (Festigkeit, Stabilität, äußere
Standsicherheit) unterschieden. Die Betriebsfestigkeitslasten müssen den Betrieb der Offshore-WEA
übereine Lebensdauer von mindestens 20 Jahren repräsentieren. Die Extremlasten müssen alle Ereig
nisse erfassen, die unter Beachtung der Wahrscheinlichkeit ihres gleichzeitigen Auftretens zu den höch
sten Lasten führen können (z. B. „50-Jahres-Bö“, die „50-Jahres-Welle“, extreme Schräganströmung
des Rotors, Schiffsanprall (Serviceschiff), Eisdruck u. a.).