Teil B - Nachweise und Genehmigungserfordernisse
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Die Feststellung der Standortbedingungen einschließlich der Baugrundsituation sowie die Benennung
anzuwendender Richtlinien und Methoden In der Design Basis (Grundlagen für die Auslegung) sollten
frühzeitig mit dem Zertlfizlerer/Prüfsachverständigen abgestimmt werden, um In den späteren Phasen
der Detailkonstruktion und -bewertung Probleme zu vermelden.
Im Rahmen der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen für ein Bieterverfahren wird eine (Vor-) Be
wertung der Annahmen und ggf. der vorgegebenen Konstruktion durch den Zertifizierer/Prüfsachver-
ständlgen empfohlen.
3 Standortspezifische Konstruktionsnachweise
3.1 Turbine
Für die vorgesehene Turbine Ist in der Regel eine Typenzertifizierung vorzulegen. Für eine Pilotanlage
oder für eine aufgrund zeitlicher Vorgaben nicht oder noch nicht typenzertifizierungsfähige Neuent
wicklung ist im Einzelfall ausnahmsweise auch die Vorlage eines anderen geeigneten Zertifikats für die
Turbine zulassungsfähig. Aufgabe der Typenzertifizierung sowie auch der ausnahmsweise zulässigen
anderweitigen Zertifizierung Ist die sachverständige Prüfung und Bestätigung, dass der Turbinentyp
In Konformität mit den zu Grunde liegenden Normen bzw. Richtlinien konstruiert und dokumentiert
wurde und auf dieser Basis gefertigt werden kann. Dabei sind marine Umgebungsbedingungen zu
berücksichtigen. Für die Typenzertifizierung Ist der normen- bzw. rlchtllnlenkonforme Offshore-Betrleb
der WEA nachzuweisen.
Hieraus ergeben sich folgende Aufgaben für die Typenzertifizierung:
• Konstruktionsbewertung des Turbinentyps:
Lastannahmen,
Betriebsführung- und Sicherheitskonzept,
Rotorblätter einschließlich statischer- bzw. dynamischer Blatttests,
Maschine,
optional Turm (ohne Unterstruktur, jedoch einschließlich Anbindung des Turmes an die Unter
struktur und deren Eigenschaften, sofern notwendig für die Bewertung der anderen Kompo
nenten, z. B. Steifigkeitsannahmen),
Elektrotechnik und Blitzschutz sowie
Inbetriebnahmeüberwachung bei einer der ersten Offshore-WEA des geprüften Typs.
• Umsetzung der konstruktiven Anforderungen In der Fertigung und Montage: eine einmalige Ferti
gungsüberwachung und Besichtigung des Produktionsablaufes stellt sicher, dass die in den Aus
führungsunterlagen festgelegten konstruktiven Anforderungen an Fertigung und Montage im Ferti
gungsbetrieb umgesetzt werden können.
• QM-System des Herstellers von Offshore-WEA: ein gültiges Zertifikat über das Qualitätsmanage
ment nach ISO 9001 ist vorzulegen. Ist dieses nicht vorhanden, so kann alternativ In Abstimmung
mit dem Zertlfizlerer/Prüfsachverständigen eine Prüfung des Qualitätsmanagements in Anlehnung
an ISO 9001 erfolgen.
• Prototypmessungen
An einem der ersten Prototypen (z. B. Prototyp an Land) sind folgende Messungen/Tests durchzu
führen:
Beanspruchung,
Leistungskurve,
Netzverträglichkeit,
Schall und
Anlagenverhalten.