Messvorschrift für die quantitative Bestimmung der Wirksamkeit von Schalldämmmaßnahmen
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Dabei bezeichnet z_ p1 den Schalldruckpegel am Immissionsort mit Schallhindernis,
L p2 denjenigen ohne Schallhindernis.
D p ist als frequenzabhängige Größe, und zwar als Differenz der Mittelungspegel L eq
in Terzbändern zu bestimmen und anzugeben.
Im Spezialfall einer frei fortschreitenden Welle wird diese Abnahme des Schalldruckpegels
auch als Abschirmmaß bezeichnet.
2.4 Sonstige Messgrößen und Begleitparameter
Der Seegang ist in der Seegangsskala nach Petersen anzugeben.
Windstärkeangaben beziehen sich auf die Beaufortskala. Angaben der Windgeschwindigkeit
in Meter pro Sekunde (m/s) oder Knoten (kn) sind ebenfalls zulässig.