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Full text : Offshore-Windparks

Messvorschrift  für  die  quantitative  Bestimmung  der  Wirksamkeit  von  Schalldämmmaßnahmen

Seite  9

Dabei  bezeichnet  z_ p1  den  Schalldruckpegel  am  Immissionsort  mit  Schallhindernis,
L p2  denjenigen  ohne  Schallhindernis.
D p  ist  als  frequenzabhängige  Größe,  und  zwar  als  Differenz  der  Mittelungspegel  L eq
in  Terzbändern  zu  bestimmen  und  anzugeben.
Im  Spezialfall  einer  frei  fortschreitenden  Welle  wird  diese  Abnahme  des  Schalldruckpegels ­
  auch  als  Abschirmmaß  bezeichnet.
2.4  Sonstige  Messgrößen  und  Begleitparameter
Der  Seegang  ist  in  der  Seegangsskala  nach  Petersen  anzugeben.
Windstärkeangaben  beziehen  sich  auf  die  Beaufortskala.  Angaben  der  Windgeschwindigkeit ­
  in  Meter  pro  Sekunde  (m/s)  oder  Knoten  (kn)  sind  ebenfalls  zulässig.
            
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