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Volltext : Offshore-Windparks

Messvorschrift  für  die  quantitative  Bestimmung  der  Wirksamkeit  von  Schalldämmmaßnahmen

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serschall  besteht  darin,  dass  der  Nachweis  der  Wirksamkeit  nicht  nur  für  ausgewählte ­
  Immissionsorte,  sondern  für  repräsentative  Immissionsorte  zur  Charakterisierung
der  Maßnahme  erfolgen  soll.  Das  Einfügungsdämpfungsmaß,  englisch  „insertion
loss“,  beschreibt  die  Abnahme  des  Schalldruckpegels,  streng  genommen  des  Schallintensitätspegels, ­
  an  gleicher  Stelle  durch  Einfügen  eines  Hindernisses.  Es  soll  eine
Kenngröße  für  die  Lärmminderungsmaßnahmen  sein,  d.  h.  es  ist  von  Quelle  und  Entfernung ­
  unabhängig.  Weiterhin  ist  der  Anspruch,  dass  die  Wirksamkeit  der  Maßnahme ­
  auch  in  Abhängigkeit  von  Tiefe  und  Richtung  beurteilt  werden  kann.
Die  mithilfe  einer  Schallminderungsmaßnahme  erreichte  Schalldämmung  hängt,  neben ­
  der  korrekten  Anwendung  der  Maßnahme,  von  den  Umgebungsbedingungen
(beispielsweise  Wassertiefe,  Beschaffenheit  des  Bodens,  Strömungs-  und  Windverhältnisse) ­
  ab.

1.4  Allgemeine  Anforderung
Begründete  projektspezifische  oder  standortbedingte  Abweichungen  zur  nachstehend ­
  beschriebenen  Vorgehensweise  können  mit  der  Genehmigungsbehörde  abgestimmt ­
  werden.  Die  messenden  Institutionen  müssen  zur  Durchführung  von  Schallund ­
  Schwingungsmessungen  über  eine  entsprechende  Qualifikation  verfügen.  Diese
kann  über  eine  Akkreditierung  nach  DIN  EN  ISO/IEC  17025  ([9])  oder  eine  vergleichbare ­
  Qualifikation  nachgewiesen  werden.  Von  den  Institutionen  ist  ein  entsprechender ­
  Eignungsnachweis  zu  erbringen.
            
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