Messvorschrift für die quantitative Bestimmung der Wirksamkeit von Schalldämmmaßnahmen
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serschall besteht darin, dass der Nachweis der Wirksamkeit nicht nur für ausgewäh
lte Immissionsorte, sondern für repräsentative Immissionsorte zur Charakterisierung
der Maßnahme erfolgen soll. Das Einfügungsdämpfungsmaß, englisch „insertion
loss“, beschreibt die Abnahme des Schalldruckpegels, streng genommen des Schal
lintensitätspegels, an gleicher Stelle durch Einfügen eines Hindernisses. Es soll eine
Kenngröße für die Lärmminderungsmaßnahmen sein, d. h. es ist von Quelle und Ent
fernung unabhängig. Weiterhin ist der Anspruch, dass die Wirksamkeit der Maß
nahme auch in Abhängigkeit von Tiefe und Richtung beurteilt werden kann.
Die mithilfe einer Schallminderungsmaßnahme erreichte Schalldämmung hängt, ne
ben der korrekten Anwendung der Maßnahme, von den Umgebungsbedingungen
(beispielsweise Wassertiefe, Beschaffenheit des Bodens, Strömungs- und Windver
hältnisse) ab.
1.4 Allgemeine Anforderung
Begründete projektspezifische oder standortbedingte Abweichungen zur nachste
hend beschriebenen Vorgehensweise können mit der Genehmigungsbehörde abge
stimmt werden. Die messenden Institutionen müssen zur Durchführung von Schall
und Schwingungsmessungen über eine entsprechende Qualifikation verfügen. Diese
kann über eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 ([9]) oder eine vergleich
bare Qualifikation nachgewiesen werden. Von den Institutionen ist ein entsprechen
der Eignungsnachweis zu erbringen.