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Full text: Offshore-Windparks

Messvorschrift für die quantitative Bestimmung der Wirksamkeit von Schalldämmmaßnahmen 
Seite 22 
7.2.2 Anforderung zur Beschreibung der Messungen 
Wenn Prüfungen nach festgelegten Verfahren vorgenommen wurden, müssen im 
Text mindestens die folgenden Angaben enthalten sein: 
- Bezeichnung und Beschreibung des Messaufbaus. 
- Beschreibung des Messobjektes wie Fundamenttypen, Rammverfahren und 
Rammzeiten. 
- Bezeichnung der Prüfspezifikation oder Beschreibung des verwendeten Prüfver 
fahrens. 
- Wenn „in Anlehnung“ an eine Norm geprüft wird, ist zu beschreiben, wo das 
Prüfverfahren von der Norm abweicht. 
- Informationen, die für die Prüfung bzw. Wiederholbarkeit der Prüfung von Be 
deutung sind. 
- Angaben zu den durchgeführten Messungen und Untersuchung sowie über die 
daraus abgeleiteten Ergebnisse. Diese Angaben werden in der Regel ergänzt 
durch Tabellen, Grafiken, Skizzen und Fotos. Dabei ist insbesondere zu doku 
mentieren, inwieweit das Schallgeschwindigkeitsprofil Auswirkungen auf die 
Messergebnisse haben kann. 
- Angaben über die verwendeten Prüfmittel (Bezeichnung, Fiersteller, Typ, Se 
riennummer) und die eingesetzte Software (Bezeichnung, Fiersteller, Typ, Revi 
sion/Änderungsstatus). 
- Um die Auswirkungen von nachträglich als fehlerhaft erkannten Prüfmitteln auf 
Prüfergebnisse zurückverfolgen zu können, muss die Seriennummer von Mess 
geräten bzw. die Revision von Berechnungsprogrammen angegeben werden. 
- Die Verwendung geeichter Messgeräte ist zu vermerken, ebenso der Vermerk 
über die Überprüfung der Funktion der Hydrofonmesskette vor und nach jeder 
Messung. 
- Angaben zur Messunsicherheit. 
7.2.3 Anforderung zur Darstellung der Ergebnisse 
Auf den Diagrammen sind nachfolgende Informationen zu benennen: 
- Messobjekt, Messposition 
- Bezugsgrößen 
- Analyseinformationen, Terz/Schmalband mit Angabe der Bandbreite, ggf. Infor 
mation zu Bandbreitenumrechnung etc. 
- Mittelungszeitraum 
- Seegangsverhältnisse, Strömungseigenschaften, Windgeschwindigkeit 
- Zeit und Dauer der Rammung sowie Rammenergie aus dem Rammprotokoll, 
Zeit und Dauer des Soft-Starts, Zeit, Dauer und Art der Schallminderungsmaß 
nahmen 
- Bezugsgrößen (Pegeldarstellung)
	        
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