Messvorschrift für die quantitative Bestimmung der Wirksamkeit von Schalldämmmaßnahmen
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6 Datenspeicherung
Alle Messdaten (Zeitrohdaten) sowie die aufbereiteten und ausgewerteten Daten sind
für weitere Auswertungen für einen Zeitraum von zehn Jahren verfügbar zu halten
und bei Anforderung der Genehmigungsbehörde zu übergeben. Das Datenformat ist
mit der Genehmigungsbehörde abzustimmen.
Die Datenübermittlung an die Genehmigungsbehörde ist in Windows PCmM WAV mit
24-bit Auflösung einschließlich der Begleitparameter vorzunehmen.