Messvorschrift für die quantitative Bestimmung der Wirksamkeit von Schalldämmmaßnahmen
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• Strömungsgeschwindigkeit und -richtung
Alle Faktoren, welche die Schallmessungen beeinflussen können, sind zu dokumen
tieren und gegebenenfalls in den Messberichten zu bewerten. Dazu gehören bei
spielsweise:
• Schiffsverkehr
• Niederschlagsgeräusche (insbesondere Regen)
• Gewitter
• Fische (Fischschulen, insbesondere bei akustisch aktiver Schwimmblase)
• Akustisch aktive Säugetiere
• Sonstige Schallquellen.
5.9 Datenaufbereitung
5.9.1 Analysen
Folgende Analysen des gemessenen Schalldruckverlaufs sind erforderlich
• Linearer (unbewerteter) Schalldruckpegel:
Frequenzanalyse in Terzbändern von 10 Flz bis 20 kFlz. Eine Reduzierung des
auszuwertenden Frequenzbereichs ist ggf. nach Absprache möglich.
• Einzahlwerte (Pegelgrößen) gemäß Abschnitt 2.2
5.9.2 Korrektur von Hintergrundgeräuschen
Liegt die Differenz zwischen dem durch die Schallquelle erzeugten Geräusch und
dem Hintergrundgeräusch - einschließlich vorhandener Störgeräusche - zwischen
6 dB und 10 dB, so erfolgt eine Korrektur gemäß Gleichung (1).
Überschreitet die Differenz 10 dB, so ist keine Korrektur erforderlich. Beträgt die Dif
ferenz weniger als 6 dB, so sind die Umgebungsbedingungen nicht akzeptabel.
Die Korrektur des Hintergrundgeräuscheinflusses muss an jedem Messpunkt wie
folgt durchgeführt werden:
(1)
Dabei ist:
• z. pSQ der Schalldruckpegel im Terzband, gemessen mit aktiver Schallquelle mit
bzw. ohne Minderungsmaßnahme
• l pEG der Schalldruckpegel im Terzband, gemessen ohne Schallquelle (Hinter
grundgeräusch) mit bzw. ohne Minderungsmaßnahmen
• l pJ ist der interessierende Schalldruckpegel (mit oder ohne Minderungsmaß
nahme) im /-ten Terzband.