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Full text : Offshore-Windparks

Messvorschrift  für  die  quantitative  Bestimmung  der  Wirksamkeit  von  Schalldämmmaßnahmen

Seite  17

5.7  Funktionsprüfung  und  Messbedingungen
•  Die  Funktion  der  Hydrofon-Messkette  ist  vor  und  nach  den  Messungen  mit  einem ­
  geeigneten  Pistonfon  zu  überprüfen.  Über  die  Prüfung  ist  ein  entsprechendes ­
  Protokoll  anzufertigen.
•  Die  Messgrößen  sind  für  die  im  Abschnitt  5.8  angegebenen  Messorte  zu  ermitteln. ­

•  Soweit  parallel  zur  Messung  lärmintensive  Arbeiten  oder  Ereignisse  stattfinden
(beispielsweise  Arbeiten  an  anderem  Windpark),  die  nicht  durch  das  aktuelle
Vorhaben  verursacht  werden,  sind  die  hierdurch  verursachten  Störgeräusche  zu
erfassen  und  zu  dokumentieren.
Störgeräusche,  wie  z.  B.  Kettenklirren  (Ankerketten),  Kettengeräusche  von  Seezeichen ­
  und  Bojen  sind  in  unmittelbarer  Entfernung  der  Messeinrichtung  zu  vermeiden.
Es  ist  auszuschließen,  dass  die  Messungen  durch  Störgeräusche  (Stampfgeräusche
im  Seegang,  Schiffsaggregate,  Bewegung  der  Besatzung  etc.)  verfälscht  werden.

5.8  Messverfahren:  Messgrößen  und  Begleitparameter
Für  die  in  Abschnitt  5.2  aufgeführten  Zustände  der  Schallquelle  (mit  und  ohne  Minderungsmaßnahmen) ­
  sowie  für  die  in  Abschnitt  5.3  beschriebenen  Umgebungsbedingungen ­
  (mit  und  ohne  Betrieb  der  Schallquelle)  sind  an  den  in  5.5  folgende  akustische ­
  Messgrößen  zu  erfassen:
•  Linearer  (unbewerteter)  Schalldruck  (Zeitrohdaten).
•  Die  Messung  und  Aufzeichnung  des  Schalldrucks  hat  mindestens  in  einem  Frequenzbereich ­
  von  10  Hz  bis  20  kHz  zu  erfolgen.
Die  Messdauer  muss  lang  genug  sein,  um  repräsentativ  für  die  jeweilige  Messkonfiguration ­
  und  das  Geräusch  zu  sein.  Die  Messung  sollte  bei  möglichst  konstanten
Umgebungsbedingungen  durchgeführt  werden.  Abweichungen  und  Änderungen  über
die  Messzeit  sind  zu  dokumentieren.
Dokumentation  und  Begleitparameter:
•  GPS-Koordinaten.
•  Bodenbeschaffenheit.
•  Wassertiefe.
•  Rammprotokoll  mit  Rammschlaganzahl,  Schlagfrequenz,  Pfahldurchmesser,
Pfahleindringtiefe  und  Rammenergie,  Vergrämungsprotokoll
Die  Begleitparameter  sind  projekt-  und  standortspezifisch  mit  der  Genehmigungsbehörde ­
  abzustimmen.
Die  folgenden  Begleitparameter  können  in  Abstimmung  mit  der  Genehmigungsbehörde ­
  auch  von  in  der  Nähe  befindlichen  Messstationen  übernommen  werden:
•  Windgeschwindigkeit  und  Windrichtung
•  Wassertiefe
•  Seegang
•  Schallgeschwindigkeitsprofil
            
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