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Full text: Offshore-Windparks

Messvorschrift für die quantitative Bestimmung der Wirksamkeit von Schalldämmmaßnahmen 
Seite 17 
5.7 Funktionsprüfung und Messbedingungen 
• Die Funktion der Hydrofon-Messkette ist vor und nach den Messungen mit ei 
nem geeigneten Pistonfon zu überprüfen. Über die Prüfung ist ein entsprechen 
des Protokoll anzufertigen. 
• Die Messgrößen sind für die im Abschnitt 5.8 angegebenen Messorte zu ermit 
teln. 
• Soweit parallel zur Messung lärmintensive Arbeiten oder Ereignisse stattfinden 
(beispielsweise Arbeiten an anderem Windpark), die nicht durch das aktuelle 
Vorhaben verursacht werden, sind die hierdurch verursachten Störgeräusche zu 
erfassen und zu dokumentieren. 
Störgeräusche, wie z. B. Kettenklirren (Ankerketten), Kettengeräusche von Seezei 
chen und Bojen sind in unmittelbarer Entfernung der Messeinrichtung zu vermeiden. 
Es ist auszuschließen, dass die Messungen durch Störgeräusche (Stampfgeräusche 
im Seegang, Schiffsaggregate, Bewegung der Besatzung etc.) verfälscht werden. 
5.8 Messverfahren: Messgrößen und Begleitparameter 
Für die in Abschnitt 5.2 aufgeführten Zustände der Schallquelle (mit und ohne Minde 
rungsmaßnahmen) sowie für die in Abschnitt 5.3 beschriebenen Umgebungsbedin 
gungen (mit und ohne Betrieb der Schallquelle) sind an den in 5.5 folgende akusti 
sche Messgrößen zu erfassen: 
• Linearer (unbewerteter) Schalldruck (Zeitrohdaten). 
• Die Messung und Aufzeichnung des Schalldrucks hat mindestens in einem Fre 
quenzbereich von 10 Hz bis 20 kHz zu erfolgen. 
Die Messdauer muss lang genug sein, um repräsentativ für die jeweilige Messkonfi 
guration und das Geräusch zu sein. Die Messung sollte bei möglichst konstanten 
Umgebungsbedingungen durchgeführt werden. Abweichungen und Änderungen über 
die Messzeit sind zu dokumentieren. 
Dokumentation und Begleitparameter: 
• GPS-Koordinaten. 
• Bodenbeschaffenheit. 
• Wassertiefe. 
• Rammprotokoll mit Rammschlaganzahl, Schlagfrequenz, Pfahldurchmesser, 
Pfahleindringtiefe und Rammenergie, Vergrämungsprotokoll 
Die Begleitparameter sind projekt- und standortspezifisch mit der Genehmigungsbe 
hörde abzustimmen. 
Die folgenden Begleitparameter können in Abstimmung mit der Genehmigungsbe 
hörde auch von in der Nähe befindlichen Messstationen übernommen werden: 
• Windgeschwindigkeit und Windrichtung 
• Wassertiefe 
• Seegang 
• Schallgeschwindigkeitsprofil
	        
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