Messvorschrift für die quantitative Bestimmung der Wirksamkeit von Schalldämmmaßnahmen
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5.7 Funktionsprüfung und Messbedingungen
• Die Funktion der Hydrofon-Messkette ist vor und nach den Messungen mit ei
nem geeigneten Pistonfon zu überprüfen. Über die Prüfung ist ein entsprechen
des Protokoll anzufertigen.
• Die Messgrößen sind für die im Abschnitt 5.8 angegebenen Messorte zu ermit
teln.
• Soweit parallel zur Messung lärmintensive Arbeiten oder Ereignisse stattfinden
(beispielsweise Arbeiten an anderem Windpark), die nicht durch das aktuelle
Vorhaben verursacht werden, sind die hierdurch verursachten Störgeräusche zu
erfassen und zu dokumentieren.
Störgeräusche, wie z. B. Kettenklirren (Ankerketten), Kettengeräusche von Seezei
chen und Bojen sind in unmittelbarer Entfernung der Messeinrichtung zu vermeiden.
Es ist auszuschließen, dass die Messungen durch Störgeräusche (Stampfgeräusche
im Seegang, Schiffsaggregate, Bewegung der Besatzung etc.) verfälscht werden.
5.8 Messverfahren: Messgrößen und Begleitparameter
Für die in Abschnitt 5.2 aufgeführten Zustände der Schallquelle (mit und ohne Minde
rungsmaßnahmen) sowie für die in Abschnitt 5.3 beschriebenen Umgebungsbedin
gungen (mit und ohne Betrieb der Schallquelle) sind an den in 5.5 folgende akusti
sche Messgrößen zu erfassen:
• Linearer (unbewerteter) Schalldruck (Zeitrohdaten).
• Die Messung und Aufzeichnung des Schalldrucks hat mindestens in einem Fre
quenzbereich von 10 Hz bis 20 kHz zu erfolgen.
Die Messdauer muss lang genug sein, um repräsentativ für die jeweilige Messkonfi
guration und das Geräusch zu sein. Die Messung sollte bei möglichst konstanten
Umgebungsbedingungen durchgeführt werden. Abweichungen und Änderungen über
die Messzeit sind zu dokumentieren.
Dokumentation und Begleitparameter:
• GPS-Koordinaten.
• Bodenbeschaffenheit.
• Wassertiefe.
• Rammprotokoll mit Rammschlaganzahl, Schlagfrequenz, Pfahldurchmesser,
Pfahleindringtiefe und Rammenergie, Vergrämungsprotokoll
Die Begleitparameter sind projekt- und standortspezifisch mit der Genehmigungsbe
hörde abzustimmen.
Die folgenden Begleitparameter können in Abstimmung mit der Genehmigungsbe
hörde auch von in der Nähe befindlichen Messstationen übernommen werden:
• Windgeschwindigkeit und Windrichtung
• Wassertiefe
• Seegang
• Schallgeschwindigkeitsprofil