Messvorschrift für die quantitative Bestimmung der Wirksamkeit von Schalldämmmaßnahmen
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5.7 Funktionsprüfung und Messbedingungen
• Die Funktion der Hydrofon-Messkette ist vor und nach den Messungen mit einem
geeigneten Pistonfon zu überprüfen. Über die Prüfung ist ein entsprechendes
Protokoll anzufertigen.
• Die Messgrößen sind für die im Abschnitt 5.8 angegebenen Messorte zu ermitteln.
• Soweit parallel zur Messung lärmintensive Arbeiten oder Ereignisse stattfinden
(beispielsweise Arbeiten an anderem Windpark), die nicht durch das aktuelle
Vorhaben verursacht werden, sind die hierdurch verursachten Störgeräusche zu
erfassen und zu dokumentieren.
Störgeräusche, wie z. B. Kettenklirren (Ankerketten), Kettengeräusche von Seezeichen
und Bojen sind in unmittelbarer Entfernung der Messeinrichtung zu vermeiden.
Es ist auszuschließen, dass die Messungen durch Störgeräusche (Stampfgeräusche
im Seegang, Schiffsaggregate, Bewegung der Besatzung etc.) verfälscht werden.
5.8 Messverfahren: Messgrößen und Begleitparameter
Für die in Abschnitt 5.2 aufgeführten Zustände der Schallquelle (mit und ohne Minderungsmaßnahmen)
sowie für die in Abschnitt 5.3 beschriebenen Umgebungsbedingungen
(mit und ohne Betrieb der Schallquelle) sind an den in 5.5 folgende akustische
Messgrößen zu erfassen:
• Linearer (unbewerteter) Schalldruck (Zeitrohdaten).
• Die Messung und Aufzeichnung des Schalldrucks hat mindestens in einem Frequenzbereich
von 10 Hz bis 20 kHz zu erfolgen.
Die Messdauer muss lang genug sein, um repräsentativ für die jeweilige Messkonfiguration
und das Geräusch zu sein. Die Messung sollte bei möglichst konstanten
Umgebungsbedingungen durchgeführt werden. Abweichungen und Änderungen über
die Messzeit sind zu dokumentieren.
Dokumentation und Begleitparameter:
• GPS-Koordinaten.
• Bodenbeschaffenheit.
• Wassertiefe.
• Rammprotokoll mit Rammschlaganzahl, Schlagfrequenz, Pfahldurchmesser,
Pfahleindringtiefe und Rammenergie, Vergrämungsprotokoll
Die Begleitparameter sind projekt- und standortspezifisch mit der Genehmigungsbehörde
abzustimmen.
Die folgenden Begleitparameter können in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde
auch von in der Nähe befindlichen Messstationen übernommen werden:
• Windgeschwindigkeit und Windrichtung
• Wassertiefe
• Seegang
• Schallgeschwindigkeitsprofil