BLMP und MUDAB
- Abstimmung von Untersuchungs- und Schiffs
zeiten,
- Einbeziehung der von Externen ermittelten
Ergebnisse,
- Absprache bei Langzeitmeßserien unter
schiedlicher Institute.
Mehrere der Aufgaben können aber erst im
Zuge von Personaleinstellungen bearbeitet wer
den.
Im Dezember 1993 hat eine Arbeitsgruppe
unter Leitung des BSH eine „Überwachungskon
zeption für Nord- und Ostsee“ für das BLMP er
arbeitet. Die Feinkonzeption für Nord- und Ost
seeüberwachung wird nunmehr in den vor
läufigen Arbeitsgruppen Nordsee und Ostsee
erstellt. Bei der Entwicklung des nationalen
Überwachungskonzepts für Nord- und Ostsee
muß auch ein Abgleich mit internationalen Pro
grammen vorgenommen werden.
Nach der „Überwachungskonzeption“ be
steht das neue BLMP aus Routineüberwachung,
Sondermeßprogrammen und begleitender For
schung. Das zukünftige BLMP muß flexibel sein,
um zusätzliche Anforderungen, die sich aus
neuen Erkenntnissen der Forschung ergeben,
aufzunehmen. Forschungsaktivitäten müssen
mit Instituten und Universitäten abgestimmt wer
den. Die begleitende Forschung soll in erster Li
nie prozeßorientiert sein und Fragen, die
während des Routine-Monitorings auftreten,
nachgehen. Die Routine-Überwachung kann
nicht garantieren, daß alle bedeutenden Ereig
nisse erfaßt werden. Im Falle besonderer Ereig
nisse müssen Kapazitäten für zusätzliche Unter
suchungen verfügbar gemacht werden.
Das Überwachungsprogramm muß durch
Modellsimulationen begleitet werden, die zur Un
terstützung der Interpretation herangezogen
werden.
Bei der Überwachung wird zukünftig unter
schieden in Trend-Monitoring an Dauermeßstel
len mit häufiger Beprobung und flächendecken
dem Monitoring, das im Abstand einiger Jahre
durchgeführt wird. Diese Unterscheidung ist ein
schneidend.
Daten aus anderen Überwachungsaktivitä
ten werden im BLMP berücksichtigt, so über
- Einträge über Flüsse sowie aus der Über
gangszone Land/Meer,
- direkte Einleitungen kommunaler und industri
eller Abwässer,
- Einträge über die Atmosphäre, durch Schäffs-
betrieb und über Plattformen.
Die „Überwachungskonzeption“ nennt fol
gende Zielsetzungen (Maximen):
(1) Beschreibung und Bewertung des aktuellen
Zustandes,
(2) Beschreibung und Bewertung der zeitlichen
Entwicklung des Zustandes,
(3) Erkennung von Gefährdungen,
(4) Darstellung der Frachten, die auf den ver
schiedenen Transportwegen, einschließlich
Luft, die Meere erreichen,
(5) Beschreibung und Bewertung des Verbleibs
der Schad- und Nährstoffe,
(6) Beschreibung und Auswirkungen von
Schad- und Nährstoffen auf Organismen,
(7) Identifizierung und Quantifizierung von Ver
besserungen der Umwelt durch ergriffene
Maßnahmen,
(8) Beschreibung und Bewertung von Verände
rungen in Lebensgemeinschaften.
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