Überwachung
MEERESKUNDE
Der Schwerpunkt der meereskundiichen
Arbeiten lag in der Wahrnehmung der gesetz
lich vorgeschriebenen meereskundiichen Dien
ste und in der Überwachung von Schadstoffen in
Nord- und Ostsee. Die im Rahmen von Untersu
chungen zur Verbesserung der Überwachung
(OPTINOM, TUVAS) gewonnenen umfangrei
chen Datensätze werden derzeit weiter wissen
schaftlich ausgewertet. Erste Ergebnisse sind in
die Grundkonzepte zur Neustrukturierung der
von den deutschen Institutionen durchgeführten
Überwachung in der Nord- und Ostsee eingeflos
sen. Das BSH betreut auf der fachlichen Ebene
federführend die Erarbeitung des neuen Bund/
Länder-Meßprogramms, in dem zukünftig die
Meßprogramme des Bundes und der Länder
zusammengeführt werden sollen.
Als Folge der Klimakonferenz in Rio de
Janeiro hat sich das BSH an Untersuchungen im
Rahmen des deutschen Klimaforschungspro
gramms beteiligt. Ihm wurde die Funktion des
deutschen Sekretariats für das in Planung be
findliche globale Ozean-Beobachtungssystem
(GOOS - Global Ocean Observing System)
übertragen, dessen Aufgabe es ist, den deut
schen Beitrag zu GOOS zu koordinieren und die
Zusammenarbeit mit internationalen Gremien
und Programmen zu entwickeln.
Die Übertragung der meereskundiichen Ar
beiten im Seegebiet vor Mecklenburg-Vorpom
mern an das Institut für Ostseeforschung War
nemünde (IOW) wurde durch eine neue
Verwaltungsvereinbarung längerfristig geregelt.
Überwachung des Meeres
Die derzeitige Belastungssituation in Teilbe
reichen der Nord- und Ostsee zeigt deutlich, daß
die bisherigen Maßnahmen noch nicht in allen
Bereichen zu erkennbaren Verbesserungen
geführt haben. Um sicherzustellen, daß den
Entscheidungsträgern die wissenschaftlichen
Grundlagen für die richtigen und wirksamen
Maßnahmen zum Schutz der Nord- und Ostsee
geliefert werden, sind umfangreiche Über
wachungsarbeiten notwendig. Diese Untersu
chungen stellen einen wesentlichen Bestandteil
der Arbeiten des BSH dar. Sie sind eingebettet in
nationale und internationale Förschungs- und
Überwachungsprogramme und ergeben sich aus
dem Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf
dem Gebiet der Seeschiffahrt. Danach ist das
BSH verpflichtet, das Meerwasser auf der Hohen
See auf Radioaktiviät und sonstige schädliche
Beimengungen zu überwachen. Nach dem
Strahienschutzvorsorgegesetz hat es in Nord-
und Ostsee (einschließlich der Küstengewässer)
die Radioaktivität von Meerwasser, Schwebstof
fen und Sediment zu untersuchen. Zur Erledi
gung der vielfältigen Überwachungsaufgaben
arbeitet das BSH sehr eng mit den Umwelt
behörden des Bundes und der Länder sowie den
Meeresforschungsinstituten an den Universitä
ten zusammen. So führt z. B. das Institut für Ost
seeforschung Warnemünde für das BSH einen
bedeutenden Teil der Überwachungsarbeiten in
der Ostsee durch. In den Küstengewässern und
Ästuarien wird die Überwachung mit den Küsten
ländern gemeinsam im Bund/Länder-Meßpro-
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