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Volltext: Jahresbericht 1993

eine Kostensenkung durch Ausflaggung drin 
gend erforderte. Ferner wurde 1993 bei 13 Schif 
fen (1992:13), die in der vertraglichen Bindungs 
frist waren, einer Veräußerung an inländische 
Erwerber mit Übertragung des restlichen Schiff 
bauzuschusses zugestimmt. 
Zur Eindämmung der Ausflaggung sind für 
rd. 500 Handelsschiffe (1992: rd. 500), die 
ganzjährig unter der Bundesflagge betrieben 
wurden, nicht rückzahlbare Finanzbeiträge von 
insgesamt rd. DM 110 Mio (1992: rd. DM 40 Mio) 
bewilligt und ausgezahit worden. Damit konnte 
ein Teil der Kostennachteile ausgeglichen wer 
den, die deutsche Reedereien beim Betrieb von 
Schiffen unter deutscher Flagge gegenüber 
Wettbewerbern haben, die ihre Schiffe unter ei 
ner kostengünstigeren ausländischen Flagge 
fahren lassen. Der Ausflaggungsdruck wurde da 
durch gemindert. Den Schiffahrtsunternehmen 
wurden gleichzeitig auch Finanzbeiträge für 
1994 in Höhe von nochmals insgesamt rd. DM 
100 Mio bewilligt, die ihnen 1994 ausgezahlt wer 
den, vorausgesetzt, die Schiffe führen auch in 
diesem Jahr durchgängig die deutsche Flagge. 
Die Rückabwicklung der für die Jahre 1984 
bis 1987 als bedingt rückzahlbare, zinslose 
Darlehen gewährten Finanzbeiträge (insgesamt 
rd. DM 352 Mio) wurde weiter vorangetrieben. Es 
konnte ein Finanzbeitragsvolumen von rd. DM 
23,5 Mio (1992: rd. DM 131,5 Mio) erledigt wer 
den, so daß Ende 1993 nur noch ein Restbetrag 
von rd. DM 17,7 Mio (1992: rd. DM 41,2 Mio) nicht 
abschließend abgewickelt war. Im einzelnen wur 
den in 45 Fällen (1992: 88) Rückzahlungen von 
rd. DM 6,5 Mio (1992: rd. DM 32,4 Mio) aufgrund 
anrechenbarer Seeschiffsinvestitionen erlassen, 
in weiteren 58 Fällen (1992:265) rd. DM 14,0 Mio 
(1992: rd. DM 96,2 Mio) aufgrund Führung der 
deutschen Flagge in den Jahren 1988 - 1991 in 
nicht rückzahlbare Zuwendungen umgewandelt. 
In 59 Fällen (1992: 30) wurden von den Schif 
fahrtsunternehmen oder deren Beteiligten Fi 
nanzbeiträge von knapp DM 3,0 Mio (1992: rd. 
DM 1,65 Mio) zurückgezahlt. 
Verwaltung 
Aufgrund des Beschlusses der Unabhängi 
gen Föderalismuskommission zur Verlagerung 
von Bundeseinrichtungen in die neuen Bundes 
länder sind ca. 150 Stellen (+ der Sitz des Präsi 
denten) von Hamburg zur Außenstelle nach Ro 
stock zu verlegen. Zur Vorbereitung der 
erforderlichen organisatorischen und personel 
len Maßnahmen tagte unter der Leitung des 
Bundesministeriums für Verkehr ein Arbeitsstab, 
dem neben dem BSH auch die Länder Mecklen 
burg-Vorpommern und Hamburg sowie die Han 
sestadt Rostock angehören. Der Arbeitsstab 
kam zu dem Ergebnis, eine möglichst geschlos 
sene Organisationseinheit in Rostock einzurich 
ten, und beschloß, im wesentlichen die Abteilung 
N (Nautische Veröffentlichungen, Vermessung 
und Seekartenwerk) für eine Verlagerung vorzu 
sehen. Dazu ist ein Dienstgebäude für knapp 
300 Beschäftigte einschließlich der notwendigen 
Betriebsstätten, Druckereieinrichtungen, Lager 
und Schiffsliegeplätze notwendig. Erste Schritte 
für einen Neubau im Stadthafengebiet wurden 
eingeleitet.
	        
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