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Volltext : Jahresbericht 1993

eine  Kostensenkung  durch  Ausflaggung  dringend ­
  erforderte.  Ferner  wurde  1993  bei  13  Schiffen ­
  (1992:13),  die  in  der  vertraglichen  Bindungsfrist ­
  waren,  einer  Veräußerung  an  inländische
Erwerber  mit  Übertragung  des  restlichen  Schiffbauzuschusses ­
  zugestimmt.
Zur  Eindämmung  der  Ausflaggung  sind  für
rd.  500  Handelsschiffe  (1992:  rd.  500),  die
ganzjährig  unter  der  Bundesflagge  betrieben
wurden,  nicht  rückzahlbare  Finanzbeiträge  von
insgesamt  rd.  DM  110  Mio  (1992:  rd.  DM  40  Mio)
bewilligt  und  ausgezahit  worden.  Damit  konnte
ein  Teil  der  Kostennachteile  ausgeglichen  werden, ­
  die  deutsche  Reedereien  beim  Betrieb  von
Schiffen  unter  deutscher  Flagge  gegenüber
Wettbewerbern  haben,  die  ihre  Schiffe  unter  einer ­
  kostengünstigeren  ausländischen  Flagge
fahren  lassen.  Der  Ausflaggungsdruck  wurde  dadurch ­
  gemindert.  Den  Schiffahrtsunternehmen
wurden  gleichzeitig  auch  Finanzbeiträge  für
1994  in  Höhe  von  nochmals  insgesamt  rd.  DM
100  Mio  bewilligt,  die  ihnen  1994  ausgezahlt  werden, ­
  vorausgesetzt,  die  Schiffe  führen  auch  in
diesem  Jahr  durchgängig  die  deutsche  Flagge.
Die  Rückabwicklung  der  für  die  Jahre  1984
bis  1987  als  bedingt  rückzahlbare,  zinslose
Darlehen  gewährten  Finanzbeiträge  (insgesamt
rd.  DM  352  Mio)  wurde  weiter  vorangetrieben.  Es
konnte  ein  Finanzbeitragsvolumen  von  rd.  DM
23,5  Mio  (1992:  rd.  DM  131,5  Mio)  erledigt  werden, ­
  so  daß  Ende  1993  nur  noch  ein  Restbetrag
von  rd.  DM  17,7  Mio  (1992:  rd.  DM  41,2  Mio)  nicht
abschließend  abgewickelt  war.  Im  einzelnen  wurden ­
  in  45  Fällen  (1992:  88)  Rückzahlungen  von
rd.  DM  6,5  Mio  (1992:  rd.  DM  32,4  Mio)  aufgrund
anrechenbarer  Seeschiffsinvestitionen  erlassen,

in  weiteren  58  Fällen  (1992:265)  rd.  DM  14,0  Mio
(1992:  rd.  DM  96,2  Mio)  aufgrund  Führung  der
deutschen  Flagge  in  den  Jahren  1988  -  1991  in
nicht  rückzahlbare  Zuwendungen  umgewandelt.
In  59  Fällen  (1992:  30)  wurden  von  den  Schiffahrtsunternehmen ­
  oder  deren  Beteiligten  Finanzbeiträge ­
  von  knapp  DM  3,0  Mio  (1992:  rd.
DM  1,65  Mio)  zurückgezahlt.

Verwaltung
Aufgrund  des  Beschlusses  der  Unabhängigen ­
  Föderalismuskommission  zur  Verlagerung
von  Bundeseinrichtungen  in  die  neuen  Bundesländer ­
  sind  ca.  150  Stellen  (+  der  Sitz  des  Präsidenten) ­
  von  Hamburg  zur  Außenstelle  nach  Rostock ­
  zu  verlegen.  Zur  Vorbereitung  der
erforderlichen  organisatorischen  und  personellen ­
  Maßnahmen  tagte  unter  der  Leitung  des
Bundesministeriums  für  Verkehr  ein  Arbeitsstab,
dem  neben  dem  BSH  auch  die  Länder  Mecklenburg-Vorpommern ­
  und  Hamburg  sowie  die  Hansestadt ­
  Rostock  angehören.  Der  Arbeitsstab
kam  zu  dem  Ergebnis,  eine  möglichst  geschlossene ­
  Organisationseinheit  in  Rostock  einzurichten, ­
  und  beschloß,  im  wesentlichen  die  Abteilung
N  (Nautische  Veröffentlichungen,  Vermessung
und  Seekartenwerk)  für  eine  Verlagerung  vorzusehen. ­
  Dazu  ist  ein  Dienstgebäude  für  knapp
300  Beschäftigte  einschließlich  der  notwendigen
Betriebsstätten,  Druckereieinrichtungen,  Lager
und  Schiffsliegeplätze  notwendig.  Erste  Schritte
für  einen  Neubau  im  Stadthafengebiet  wurden
eingeleitet.
            
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