eine Kostensenkung durch Ausflaggung drin
gend erforderte. Ferner wurde 1993 bei 13 Schif
fen (1992:13), die in der vertraglichen Bindungs
frist waren, einer Veräußerung an inländische
Erwerber mit Übertragung des restlichen Schiff
bauzuschusses zugestimmt.
Zur Eindämmung der Ausflaggung sind für
rd. 500 Handelsschiffe (1992: rd. 500), die
ganzjährig unter der Bundesflagge betrieben
wurden, nicht rückzahlbare Finanzbeiträge von
insgesamt rd. DM 110 Mio (1992: rd. DM 40 Mio)
bewilligt und ausgezahit worden. Damit konnte
ein Teil der Kostennachteile ausgeglichen wer
den, die deutsche Reedereien beim Betrieb von
Schiffen unter deutscher Flagge gegenüber
Wettbewerbern haben, die ihre Schiffe unter ei
ner kostengünstigeren ausländischen Flagge
fahren lassen. Der Ausflaggungsdruck wurde da
durch gemindert. Den Schiffahrtsunternehmen
wurden gleichzeitig auch Finanzbeiträge für
1994 in Höhe von nochmals insgesamt rd. DM
100 Mio bewilligt, die ihnen 1994 ausgezahlt wer
den, vorausgesetzt, die Schiffe führen auch in
diesem Jahr durchgängig die deutsche Flagge.
Die Rückabwicklung der für die Jahre 1984
bis 1987 als bedingt rückzahlbare, zinslose
Darlehen gewährten Finanzbeiträge (insgesamt
rd. DM 352 Mio) wurde weiter vorangetrieben. Es
konnte ein Finanzbeitragsvolumen von rd. DM
23,5 Mio (1992: rd. DM 131,5 Mio) erledigt wer
den, so daß Ende 1993 nur noch ein Restbetrag
von rd. DM 17,7 Mio (1992: rd. DM 41,2 Mio) nicht
abschließend abgewickelt war. Im einzelnen wur
den in 45 Fällen (1992: 88) Rückzahlungen von
rd. DM 6,5 Mio (1992: rd. DM 32,4 Mio) aufgrund
anrechenbarer Seeschiffsinvestitionen erlassen,
in weiteren 58 Fällen (1992:265) rd. DM 14,0 Mio
(1992: rd. DM 96,2 Mio) aufgrund Führung der
deutschen Flagge in den Jahren 1988 - 1991 in
nicht rückzahlbare Zuwendungen umgewandelt.
In 59 Fällen (1992: 30) wurden von den Schif
fahrtsunternehmen oder deren Beteiligten Fi
nanzbeiträge von knapp DM 3,0 Mio (1992: rd.
DM 1,65 Mio) zurückgezahlt.
Verwaltung
Aufgrund des Beschlusses der Unabhängi
gen Föderalismuskommission zur Verlagerung
von Bundeseinrichtungen in die neuen Bundes
länder sind ca. 150 Stellen (+ der Sitz des Präsi
denten) von Hamburg zur Außenstelle nach Ro
stock zu verlegen. Zur Vorbereitung der
erforderlichen organisatorischen und personel
len Maßnahmen tagte unter der Leitung des
Bundesministeriums für Verkehr ein Arbeitsstab,
dem neben dem BSH auch die Länder Mecklen
burg-Vorpommern und Hamburg sowie die Han
sestadt Rostock angehören. Der Arbeitsstab
kam zu dem Ergebnis, eine möglichst geschlos
sene Organisationseinheit in Rostock einzurich
ten, und beschloß, im wesentlichen die Abteilung
N (Nautische Veröffentlichungen, Vermessung
und Seekartenwerk) für eine Verlagerung vorzu
sehen. Dazu ist ein Dienstgebäude für knapp
300 Beschäftigte einschließlich der notwendigen
Betriebsstätten, Druckereieinrichtungen, Lager
und Schiffsliegeplätze notwendig. Erste Schritte
für einen Neubau im Stadthafengebiet wurden
eingeleitet.