eine Kostensenkung durch Ausflaggung dringend
erforderte. Ferner wurde 1993 bei 13 Schiffen
(1992:13), die in der vertraglichen Bindungsfrist
waren, einer Veräußerung an inländische
Erwerber mit Übertragung des restlichen Schiffbauzuschusses
zugestimmt.
Zur Eindämmung der Ausflaggung sind für
rd. 500 Handelsschiffe (1992: rd. 500), die
ganzjährig unter der Bundesflagge betrieben
wurden, nicht rückzahlbare Finanzbeiträge von
insgesamt rd. DM 110 Mio (1992: rd. DM 40 Mio)
bewilligt und ausgezahit worden. Damit konnte
ein Teil der Kostennachteile ausgeglichen werden,
die deutsche Reedereien beim Betrieb von
Schiffen unter deutscher Flagge gegenüber
Wettbewerbern haben, die ihre Schiffe unter einer
kostengünstigeren ausländischen Flagge
fahren lassen. Der Ausflaggungsdruck wurde dadurch
gemindert. Den Schiffahrtsunternehmen
wurden gleichzeitig auch Finanzbeiträge für
1994 in Höhe von nochmals insgesamt rd. DM
100 Mio bewilligt, die ihnen 1994 ausgezahlt werden,
vorausgesetzt, die Schiffe führen auch in
diesem Jahr durchgängig die deutsche Flagge.
Die Rückabwicklung der für die Jahre 1984
bis 1987 als bedingt rückzahlbare, zinslose
Darlehen gewährten Finanzbeiträge (insgesamt
rd. DM 352 Mio) wurde weiter vorangetrieben. Es
konnte ein Finanzbeitragsvolumen von rd. DM
23,5 Mio (1992: rd. DM 131,5 Mio) erledigt werden,
so daß Ende 1993 nur noch ein Restbetrag
von rd. DM 17,7 Mio (1992: rd. DM 41,2 Mio) nicht
abschließend abgewickelt war. Im einzelnen wurden
in 45 Fällen (1992: 88) Rückzahlungen von
rd. DM 6,5 Mio (1992: rd. DM 32,4 Mio) aufgrund
anrechenbarer Seeschiffsinvestitionen erlassen,
in weiteren 58 Fällen (1992:265) rd. DM 14,0 Mio
(1992: rd. DM 96,2 Mio) aufgrund Führung der
deutschen Flagge in den Jahren 1988 - 1991 in
nicht rückzahlbare Zuwendungen umgewandelt.
In 59 Fällen (1992: 30) wurden von den Schiffahrtsunternehmen
oder deren Beteiligten Finanzbeiträge
von knapp DM 3,0 Mio (1992: rd.
DM 1,65 Mio) zurückgezahlt.
Verwaltung
Aufgrund des Beschlusses der Unabhängigen
Föderalismuskommission zur Verlagerung
von Bundeseinrichtungen in die neuen Bundesländer
sind ca. 150 Stellen (+ der Sitz des Präsidenten)
von Hamburg zur Außenstelle nach Rostock
zu verlegen. Zur Vorbereitung der
erforderlichen organisatorischen und personellen
Maßnahmen tagte unter der Leitung des
Bundesministeriums für Verkehr ein Arbeitsstab,
dem neben dem BSH auch die Länder Mecklenburg-Vorpommern
und Hamburg sowie die Hansestadt
Rostock angehören. Der Arbeitsstab
kam zu dem Ergebnis, eine möglichst geschlossene
Organisationseinheit in Rostock einzurichten,
und beschloß, im wesentlichen die Abteilung
N (Nautische Veröffentlichungen, Vermessung
und Seekartenwerk) für eine Verlagerung vorzusehen.
Dazu ist ein Dienstgebäude für knapp
300 Beschäftigte einschließlich der notwendigen
Betriebsstätten, Druckereieinrichtungen, Lager
und Schiffsliegeplätze notwendig. Erste Schritte
für einen Neubau im Stadthafengebiet wurden
eingeleitet.