Rechtsangelegenheiten
bei einem durchschnittlichen Betrag von ca. DM
'Xi-PH.- 2.252,-. Die Gesamtsumme der verhängten
yt/ o.r ./Geldbußen betrug 436.970,- M. £3 Verfahren
^ wurden eingestellt. UH
Wegen geringfügiger Verstöße ergingen
durch die Wasserschutzpolizeien 431 Verwar
nungen, zum Teil unter Erhebung eines Verwarn-
geldes. 119_ Fälle, in denen auf Schiffen unter
fremder Fiagge begangene Straftaten oder Ord
nungswidrigkeiten wegen Verfahrenshindernis
sen nicht geahndet werden konnten, wurden an
den Flaggenstaat zur dortigen weiteren Verfol
gung gemeldet. In acht Fällen erhielt das BSH
aus dem Ausland Anzeigen über deutsche
Schiffe, die gegen MARPOL 73/78 verstoßen
2. hatten. In einem Fall wurde ein Bußgeldbescheid
g erlassen, vier Verfahren wurden eingestellt, drei
l Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.
Nach der Verordnung über die Verhütung
der Verschmutzung der Nordsee durch Schiffs
abwasser sowie dem Übereinkommen über den
Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebietes
(Helsinki-Übereinkommen) ist das Einleiten von
Schiffsabwässern in die Nord- und Ostsee nur
unter Einhaltung strenger Voraussetzungen
| j zulässig. Für den Bereich der Ostsee wurden 16
Verstöße festgestellt. Em-Verstoß wurde mit eT
nem-Bußgeld-geahndel, 13 Verfahren aufgrund
späterer Behebung der angezeigten Mängel ein
gestellt. Z-wef-Vetfahren-si nd neeb-anMmtg-. Da
die für den Bereich der Nordsee geltende Verord
nung für eine Anzahl von Schiffen eine Über
gangsfrist bis 01.07.1997 vorsieht, wurden dort
noch keine Verstöße angezeigt.
Die Verfolgung und Ahndung von Ver
stößen, insbesondere die Beweiserhebung und
Beweissicherung soll durch folgende Initiativen
weiter verbessert werden:
- Die neue Generation der Luftüberwachungs
flugzeuge wurde mit einem Laserfluorosensor
ausgerüstet, der bereits im Wege der Ferner
kundung Öl nach Sorten klassifizieren kann.
Die Probennahme bleibt zunächst jedoch un
verzichtbar.
- Auf deutsche Initiative wurde im Rahmen der
Helsinki-Kommission eine internationale Ex
pertengruppe eingesetzt.
Schiffahrtsförderung
Von den in früheren Jahren im Rahmen der
finanziellen Förderungsmaßnahmen des Bun
des für die deutsche Seeschiffahrt mit einem
Schiffbauzuschuß geförderten Handelsschiffs
neu- oder -umbauten waren Ende des Jahres
noch rd. 150 Schiffe (1992: rd. 270) in der ver
traglich vereinbarten Bindungsfrist. Die für diese
Schiffe gewährten Schiffbauzuschüsse betrugen
ursprünglich rd. DM 400 Mio (1992: rd. DM 700
Mio), wovon Ende 1993 noch rd. DM 140 Mio
(1992: rd. DM 300 Mio) bedingt rückzahlbar wa
ren. Von den Schiffen, die der Zuschußbindung
unterliegen, fuhren noch 28 Schiffe (1992: 40)
mit Zustimmung des Bundes auf Bareboat-Char-
ter-Basis befristet unter fremder Flagge, weil die
schlechte wirtschaftliche Lage der Reedereien
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