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Full text: Jahresbericht 1993

Olhaftungsbescheinigungen 
Nach dem Gesetz zu dem Internationalen 
Übereinkommen von 1969 über die zivilrechtli 
che Haftung für Ölverschmutzungsschäden wur 
den Ölhaftungsbescheinigungen für 126 Schiffe 
ausgestellt. In 10 Fällen waren die erforderlichen 
Bescheinigungen beim Befahren deutscher Ho 
heitsgewässer nicht an Bord und mußten nach 
gefordert werden. 
Die Beförderung oder der Umschlag von Öl 
wurde in 2 Fällen verboten, weil der Nachweis 
der Haftpflichtversicherung nicht rechtzeitig vor- 
lag. 
Meeresumweltschutz 
Das BSH führt eine Statistik über Gewäs 
serverunreinigungen, die im Küstenmeer und im 
Festlandsockelbereich der Bundesrepublik 
Deutschland sowie auf den Seeschiffahrtstraßen 
(Innere Gewässer) festgestellt werden. 
Im Berichtsjahr wurden von den Vollzugsor 
ganen (Bundesgrenzschutz, Zoll, Wasser- und 
Schiffahrtsverwaltung, Wasserschutzpolizei und 
Marineflieger) sowie durch private Dritte 390 
(1992: 428, 1991: 326) Verunreinigungen gemel 
det. Über 90 % der Fälle waren Ölverschmutzun 
gen, die von Schiffen herrührten. Hierbei han 
delte es sich überwiegend um Separations 
rückstände, ölhaltiges Bilgewasser, Schmieröl 
rückstände sowie ölhaltiges Tank- und Tank 
waschwasser. Demgegenüber wurden ver 
gleichsweise wenige Verschmutzungen durch 
Chemikalien und Müll festgestellt. 1993 wurden 
Rechtsangelegenheiten 
5 (1992: 16, 1991 7) der Verschmutzungen 
durch Chemikalien und 7 (1992: 7,1991: 8) durch 
Müll verursacht (Abb. 39). 
Weiter stellten die Wasserschutzpolizeien 
der Küstenländer bei insgesamt 2.588 Überprü- H.222, 
fungen in 653 Fällen Verstöße gegen die im In- -SIC 
ternationalen Übereinkommen von 1973 zur Ver 
hütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe 
in der Fassung des Protokolls von 1978 (MAR- 
POL 73/78) geregelte Pflicht zur Führung eines 
Öltagebuches für alle Schiffe mit mehr als 400 
BRT sowie zur Führung eines Ladungstagebu 
ches für Chemikalientanker fest. 
Von den Staatsanwaltschaften wurden 1993 
157J1992: 216, 1991 158) Ermittlungsverfahren IB 
wegen des Verdachts auf Verunreinigung eines 
Gewässers (§ 324 Strafgesetzbuch) eingeleitet. 
Hiervon wurden 116 Verfahren wegen Nichter- I3| 
mittlung des Täters oder aus Mangel an Bewei 
sen wieder eingestellt, zwei nach Erfüllung einer H 
Auflage. Die Gesamtsumme der als Auflage ge 
leisteten Geldzahlungen betrug DM 800,-. Vier ® 
^/erfahren endeten mit einem rechtskräftigen 
Strafbefehl. Die durchschnittliche Höhe der ver 
hängten Geldstrafen lag bei DM 2S2ST-. I - SÖO 
Das BSH führte darüber hinaus 237 Ord- 2£Q 
nungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen 
gegen Anlage I (unerlaubtes Einleiten von Öl 
oder ölhaltigen Gemischen sowie mangelhafte 
Führung des Öltagebuches), Anlage II (uner 
laubtes Einleiten schädlicher flüssiger Stoffe so 
wie mangelhafte Führung des Ladungstagebu 
ches) und Anlage V (unerlaubte Beseitigung von 
Schiffsmüll) zu MARPOL 73/78 durch und erließ 
194 Bußgeldbescheide. Die Höhe der Geld- |83 
büßen lag zwischen DM 50,- und DM 20.000,- 
153
	        
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