Zentrale Dienste
ZENTRALE DIENSTE
Aufgaben der Zentralabteilung sind die Be
arbeitung der Rechts- und Verwaltungsangeie-
genheiten des BSH, die Abwicklung der finanzi
ellen Schiffahrtsförderungsmaßnahmen, der
Einsatz der BSH-Schiffe und einer umfassenden
Informationstechnik, die Bereitstellung von Lite
ratur und Bibliotheksinformationen durch Archiv
und Hydrographische Dokumentation sowie die
Öffentlichkeitsarbeit. Diese zentralen Dienste
sind Voraussetzung für eine zügige und effektive
Erledigung der dem BSH übertragenen vielfälti
gen Fachaufgaben.
Rechtsangelegenheiten,
Schiffahrtsförderung
Neben der Wahrnehmung allgemeiner Justitiar
aufgaben gab es folgende Schwerpunkte:
Bundesberggesetz
Das BSH ist nach dem Bundesberggesetz
zuständig für die Erteilung von Genehmigungen
zur Durchführung von Forschungshandlungen
sowie zur Verlegung und zum Betrieb von Tran
sitrohrleitungen im deutschen Festlandsockel
bereich der Nord- und Ostsee. 15 Anträge
ausländischer Institute zur Durchführung von
52
Förschungshandiungen wurden genehmigt; ein
Antrag wurde abgelehnt. 27 Fahrten zu Fische
rei- und Vogelforschungen wurde zugestimmt.
Der Betrieb der Transitrohrleitung Ekofisk-
Emden und der beiden Verdichterplattformen im
deutschen Festlandsockel verlief ohne Störun
gen. Die Lage und die Überdeckung der Rohrlei
tung wurden routinemäßig überwacht.
Am 1. Oktober wurde der Gastransport
durch die ZEEPIPE-Rohrleitung vom Sleipner-
Feld in Norwegen nach Zeebrügge aufgenom
men. Der Betrieb verlief störungsfrei. Die Lage
der Rohrleitung wurde kontrolliert.
Im Juli wurde mit den Rohrverlegearbeiten
für die vom BSH genehmigte EUROPIPE-Erd-
gasleitung von den norwegischen Gasfeldern
nach Emden begonnen. Bis Ende August wur
den 140 km Rohrleitung verlegt. Die restlichen
169 km im deutschen Festlandsockel werden, an
der seewärtigen Begrenzung der Küstengewäs
ser beginnend, ab April 1994 verlegt werden.
Darüber hinaus hat das BSH in sechs Be
triebsplanverfahren der Bergämter für Suchboh
rungen zu der Frage Stellung genommen, ob
diese schädigende Auswirkungen auf das ma
rine Ökosystem haben bzw. welche Auflagen er
teilt werden müssen.
Die Rückbaumaßnahmen für die 1975 etwa
40 sm nordwestlich von Helgoland installierte
Förschungsplattform NORDSEE, die ihren For
schungsbetrieb Ende 1992 eingestellt hatte,
wurden unter der Aufsicht des BSH, des WSA
Cuxhaven, des Bundesgrenzschutzes, des Zolls
und der Wasserschutzpolizei ohne Zwischenfälle
beendet.